Hinweise des Amtsgerichts Bamberg zum Kindesumgang während der Corona-Krise

Das Amtsgericht Bamberg hat darauf hingewiesen, dass ein Umgangstitel grundsätzlich auch in Zeiten der Corona-Krise seine Gültigkeit behält und daher umzusetzen ist. Er kann nur durch Einvernehmen beider Elternteile oder durch das Gericht abgeändert werden.

Näheres entnehmen Sie bitte dem