Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern

Der Verband Freier Berufe in Bayern (VFB) hat auf seiner Internetseite unter https://www.freieberufe-bayern.de zahlreiche Informationen zur Corona-Pandemie zusammengestellt. Dort erfahren Sie unter anderem alles Wesentliche über

  • finanzielle Hilfsmaßnahmen,
  • Betriebe, die weiterhin öffnen dürfen und
  • arbeitsrechtliche Fragen.

Die immer wieder gestellte Frage, ob Kunden (Mandanten) die geöffneten Betriebe (Kanzleien) trotz Ausgangsbeschränkung aufsuchen dürfen, wird wie folgt beantwortet:

Privatkunden können die zulässigerweise geöffneten Betriebe nur dann aufsuchen, wenn sie einen triftigen Grund zum Verlassen des Hauses im Sinne der Verordnung des StMGP zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie haben, also insbesondere, wenn es um die Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs geht oder sonst ein wichtiger und unaufschiebbarer Grund besteht. Alle Termine, die ein persönliches Zusammentreffen erfordern und die nicht notwendig sind, sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Sofern möglich, sollte ersatzweise auf technische Hilfsmittel (Telefon, Internet) zurückgegriffen werden. Bei einem persönlichen Zusammentreffen sind in jedem Fall die Regeln der Hygiene (Abstandsregeln) zu beachten.