Aufruf zum Aufsatzwettbewerb der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Freitag, den 23. September 2011“Im Namen der Medien ergeht folgendes Urteil – Pressefreiheit vs. Persönlichkeitsrecht”
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ruft diejenigen auf, die an dem Wettbewerb teilnehmen wollen, ihre Arbeit bis zum 30.06.2012 bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main einzureichen.
Mit diesem Aufruf setzt die Rechtsanwaltskammer Frankfurt ihre Reihe von Aufsatzwettbewerben fort. Die beiden ersten Aufsatzwettbewerbe behandelten die Themen: “Die Ethik des Rechtsanwalts im Beruf – Ist auch in Zukunft an einem gemeinsamen Pflichtenkodex der Rechtsanwälte festzuhalten?” und “Das Verhalten von Rechtsanwälten (Rechtsanwaltschaft) und Justizangehörigen (Justiz) im Kontext von Freiheit und Sicherheit”.
Das aktuelle Thema behandelt das Spannungsverhältnis des Grundrechtes auf Information, Medienfreiheit und freie Information im Verhältnis zum Grundrecht des Schutzes der Privatsphäre, des Rechts auf Ehre und wirtschaftlichen Ruf sowie freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Anwaltschaft und die Gerichte sind in diesen Konflikt zweier Grundrechte entscheidend eingebunden. Medien werden von Rechtsanwälten bei Beeinträchtigung der Pressefreiheit vertreten, auf der anderen Seite vertreten Anwälte den Bürger gegen ungerechtfertigte Angriffe der Medien, denen heutzutage neben Rundfunk und Fernsehen und der schreibenden Presse auch das Internet in immer größerem Maße zur Verfügung stehen.
Den Gerichten kommt immer mehr die Aufgabe zu, eine Abgrenzung der Grundrechte “Pressefreiheit” und “Persönlichkeitsrecht” vorzunehmen. Auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg muß sich immer häufiger mit dieser Problematik auseinandersetzen. Dabei stehen hauptsächlich folgende Punkte im Vordergrund:
1) Vorverurteilung durch die Medien oder Unschuldsvermutung?
2) Wo verläuft für Prominente und Politiker die Grenze ihrer geschützten Privatsphäre?
3) Die Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen von Werturteilen.
4) Werden Staatsanwaltschaften und Gerichte in ihren Entscheidungen durch die Massenmedien beeinflusst?
5) Gibt es einen Einfluss der Massenmedien auf die Politik und ist dieser demokratisch legitimiert?
- Für die besten drei Arbeiten ist ein Preisgeld ausgelobt.
Erster Preis: 5.000,- €, Zweiter Preis: 3.000,- €, Dritter Preis: 2.000,- €
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch ein Kuratorium. Dem Kuratorium gehören an:
Dr. Thomas Aumüller, Präsident des OLG Frankfurt am Main
Hans-Josef Blumensatt, Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Axel C. Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer
Hartmut Kilger, ehemaliger Präsident des Deutschen Anwaltsvereins
Prof. Herbert Landau, Richter des Bundesverfassungsgerichts
Prof. Dr. Jens Adolphsen, Dekan der Universität Gießen (Fachbereich: Rechtswissenschaften)
Prof. Dr. Manfred Wandt, Dekan der Universität Frankfurt am Main (Fachbereich: Rechtswissenschaften)
Dr. Mirko Ros, Präsident der Europäischen Rechtsanwaltskammern (FBE)
Prof. Dr. Dr. Dr. Lutz Simon M.A., Präsident der Rechtanwaltskammer Frankfurt am Main
Ausschreibungskriterien für den Aufsatzwettbewerb der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main:
1. Der Text des Beitrags soll mindestens 20 Seiten lang sein, jedoch 25 Seiten nicht überschreiten (maximal 40.000 Zeichen). Er ist eineinhalbzeilig per PC und geheftet in Papierversion zu erstellen.
Der Aufsatz soll folgende Randbreiten haben:
Links: 4,5 cm, Rechts: 1,5 cm, Unten: 2,0 cm, Oben bis zur Seitenzahl: 2,0 cm , Oben bis zur ersten Textzeile: 4,0 cm.
Der Text ist in deutscher Sprache in einheitlicher Schriftart mit Schriftgröße 12 zu erstellen und ist mit fortlaufender Seitennummerierung zu versehen (unterhalb oder oberhalb des Textes).
Dem Text ist ein höchstens zweiseitiges Inhaltsverzeichnis voranzustellen, das den Arbeitsablauf darstellt und ein Literaturverzeichnis anzugliedern. Beide Verzeichnisse zählen beim Seitenumfang des Textes nicht mit. Den Schluss der Arbeit soll ein ein- bis zweiseitiges Thesenpapier bilden.
2. Der Beitrag ist in dreifacher Ausführung zu übersenden. Er muss den Verfasser klar erkennen lassen (Name/Adresse).
3. Der Beitrag darf vorher noch nicht in einer Zeitschrift, einem Buch oder im Internet ganz oder auszugsweise veröffentlicht worden sein.
Stellt sich nachträglich heraus, dass der prämierte Beitrag nicht vom Verfasser stammt, unter Verwendung nicht angegebener Literatur erstellt oder bereits veröffentlicht wurde, kann der Preis nachträglich entzogen werden.
Die Rechtsanwaltskammer übernimmt keinerlei Haftung für seitens des Autors/der Autorin verletzte Schutzrechte – gleich welcher Art. Der Einsender versichert, dass nach seiner Kenntnis derartige Rechte nicht betroffen sind.
4. Für prämierte Beiträge sowie Beiträge, die die Plätze 4. bis 10. belegt haben, steht der Rechtanwaltskammer Frankfurt am Main das Erstveröffentlichungsrecht zu. Dieses wird mit Einreichen des Beitrags von der Autorin/ vom Autor der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main erteilt. Die Kammer wird in kurzer Frist nach der Preisverleihung mitteilen, ob sie im Rahmen eines Sammelbandes von diesem Recht Gebrauch machen wird.
5. Die Entstehung über die Preisvergabe erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung. Sie wird der Autorin/dem Autor schriftlich mitgeteilt. Die anderen Autoren werden ebenfalls benachrichtigt. Nicht prämierte Einsendungen werden nicht zurückgesandt. Die Entscheidung des Kuratoriums ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Der Beitrag ist bis 30.06.2012 einzusenden an die
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, E-Mail: Zobec@rak-ffm.de
Es gilt das Datum des Poststempels.
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