In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung werden nach der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) auch Anwaltsklausuren geschrieben. Zur Erstellung von Anwaltsklausuren ist vor allem die Anwaltschaft selbst berufen. Das Landesjustizprüfungsamt ist deshalb stets auf der Suche nach geeigneten Kolleginnen und Kollegen, die an der Erstellung von Anwaltsklausuren mitwirken wollen.
Bei Annahme einer Klausur wird vom Landesjustizprüfungsamt eine Vergütung in Höhe von 568,05 € gewährt (gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 25.03.2008, Az. 2103-PA-7911/07, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 29.04.2010, JMBl. S. 38). Darüber hinaus leisten die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern einen Zuschuss, der bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg 1.000,00 € beträgt, sodass ein Klausurenersteller bei Annahme seiner Examensklausur eine Vergütung von insgesamt 1.568,05 € erhält.
Interessenten wenden sich bitte an Herrn Gunnar Groh vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Justizpalast am Karlsplatz, Prielmayerstraße 7, 80335 München, Tel. 089/5597-2220, E-Mail: gunnar.groh@stmj.bayern.de, oder an Herrn Geschäftsführer Rainer Riegler, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, Tel. 0951/98620-0, E-Mail: info@rakba.de. Die bayerischen Rechtsanwaltskammern freuen sich auf intensive Mitwirkung aus dem Kollegen- und Mitgliederkreis.