Archiv für den Monat: Januar 2009

WARNHINWEIS

Die Rechtsanwaltskammer ist inzwischen wiederholt darauf hingewiesen worden, dass Anwaltskanzleien per Telefax mit der Absenderadresse „54 20th Road, Queens, NY 11105 New York“ ein lukratives nachlassrechtliches Mandat angetragen wurde. Absender sind unterschiedliche Personen mit der gleichen Adresse. Angegeben ist auch eine postalische Adresse in Deutschland. Auch insoweit handelt es sich um unterschiedliche Personen und Adressen.

In dem Schreiben wird ein bestimmter Termin genannt, in dem das Erscheinen des Absenders in der Kanzlei angekündigt wird. Hierzu wird um schriftliche Bestätigung an die deutsche Adresse (angeblich Bruder des Absenders) gebeten. Auch insoweit werden unterschiedliche Personen und Adressen genannt.

Mit dem Schreiben dürften betrügerische Machenschaften verfolgt werden. Bereits in der Vergangenheit ist die Kammer darauf hingewiesen worden, dass entsprechende Antwortschreiben allein zum Ziel haben, das Konto und die Unterschrift des fraglichen Rechtsanwalts zu erhalten, um mit Unterschriftenfälschungen Abbuchungen bzw. Überweisungen vornehmen zu können.

Fortbildung am Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis der Uni Erlangen-Nürnberg

Das Institut für Anwaltrecht und Anwaltspraxis der Universität Erlangen-Nürnberg – FB Rechtswissenschaft, Schillerstr. 1, 91054 Erlangen, www.arap.jura.uni-erlangen.de, weist auf folgende Fortbildungsveranstaltungen hin:

–  Anwaltliches Konfliktmanagement in Miet- und Wohnungseigentumssachen, RAin Dr. Christine Frfr. Von Münchhausen, Wirtschaftsmediatorin, Prof. Dr. Reinhard Greger, Univ. Erlangen-Nürnberg, 24.4.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

– Allgemeine Versicherungsbedingungen nach dem VVG 2008, Prof. Dr. Harald Herrmann, Univ. Erlangen-Nürnberg, Dr. Peter Präve, GDV e.V., 25.4.2009 u. 27.6.2009, 12 Zeitstunden, 295,00 €

–         Kooperatives Ermittlungsverfahren, konsensuale Hauptverhandlung: Erfolgreiche Verteidigungsstrategien, RiOLG Prof. Dr. Matthias Jahn, Univ. Erlangen-Nürnberg, 5.6.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

–         Anwaltliches Konfliktmanagement in Erbschaftsstreitigkeiten, RAin Dr. Christine Frfr. von Münchhausen, Wirtschaftsmediatorin, Prof. Dr. Reinhard Greger, Univ. Erlangen-Nürnberg, 19.6.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

–         Effektive Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen, RiOLG Thomas Obermann, OLG Bamberg, Prof. Dr. Hans Kudlich, Univ. Erlangen-Nürnberg, 10.7.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

–         Computerstraf(prozess)recht, RiOLG Dr. Wolfgang Bär, OLG  Bamberg, Prof. Dr. Hans Kudlich, Univ. Erlangen-Nürnberg, 11.7.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

Anmeldeformulare unter: http://www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltung-f.htm

Europarechtliches Symposion am 14. und 15. Mai 2009 beim Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht und der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. veranstalten am 14. und 15. Mai 2009 ein Europarechtliches Symposion im Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Mit der Veranstaltung wird eine im Jahre 1995 begründete Tradition fortgesetzt, aktuelle Rechtsfragen des Gemeinschaftsrechts mit arbeitsrechtlichem Bezug zu diskutieren. Programm und Anmeldeformular finden Sie hier.

Entlastung der Rechtspflege

BRAK Logo[BRAK]   Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 07.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2348 ff. verkündet worden. Durch die Neuregelung soll die Möglichkeit, dass große Straf-, Wirtschaftsstraf- und Jugendkammern in reduzierter Besetzung mit zwei statt mit drei Berufsrichtern verhandeln, verlängert werden. Dies soll letztmalig bis Ende Dezember 2011 gelten. Seit 1998 gibt es diese Möglichkeit, wodurch insbes. der Notsituation der Justiz in den neuen Bundesländern Rechnung getragen werden sollte.

Erbschaftsteuerreform

BRAK Logo[BRAK]   Das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht (Erbschaftsteuerreformgesetz) v. 24.12.2008 ist am 31.12.2008 im BGBl. 2008 I, S. 3018 ff. verkündet worden. Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben des BVerfG-Beschlusses v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) umgesetzt werden. Nach dieser Entscheidung war das Erbschaftsteuergesetz in seiner damaligen Ausgestaltung verfassungswidrig, weil kein einheitlicher Wertmaßstab für sämtliche Vermögensgegenstände angelegt wurde, der sich am gemeinen Wert (Verkehrswert) orientierte. Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2008 eingeräumt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Das Erbschaftsteuerreformgesetz ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Nur die Änderungen in Art. 4 (Änderung des BauGB) werden am 01.07.2009 in Kraft treten.

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten

BRAK Logo[BRAK]   Das Bundeskabinett hat am 14.01.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten beschlossen. Lesen Sie hierzu die BMJ- Pressemitteilung v. 14.01.2009. Die Neuregelung sieht die Schaffung von zwei neuen Straftatbeständen vor (§ 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und § 91 StGB – Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat). Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 46/2008 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten (GVVG) geäußert und die vorgesehenen Straftatbestände aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Die BRAK sieht die Verlagerung der Strafbarkeit in das Stadium des strafbaren Versuchs als bedenklich an.

Gesetz zur Regelung der Verständigung in Strafverfahren

BRAK Logo[BRAK]   Am 21.01.2009 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Regelung der  Verständigung im Strafverfahren verabschiedet. Die Voraussetzungen einer Verständigung im Strafverfahren waren bislang gesetzlich nicht geregelt. Der Bundesgerichtshof hat solche Absprachen für grundsätzlich zulässig erklärt und vor dem Hintergrund der hohen Belastung der Justiz als unerlässliche verfahrensökonomische Art der Erledigung bezeichnet. Zentrale Vorschrift zur Regelung der Verständigung soll der neue § 257c StPO sein. Er enthält Vorgaben zum zulässigen Gegenstand, zum Zustandekommen und zu den Folgen einer Verständigung und legt fest, dass die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts uneingeschränkt bestehen bleibt. Die BRAK hat in ihrer Presseerklärung vom 21.01.2009 den Entwurf der Bundesregierung begrüßt. Mit dem Entwurf kommt die Bundesregierung einer Aufforderung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 nach. Ein entsprechender Gesetzentwurf der BRAK (September 2005) wurde dem Gesetzgeber bereits Ende 2005 zugeleitet.

Europäisches Mahnverfahren

BRAK Logo[BRAK]   Seit dem 12.12.2008 kann das europäische Mahnverfahren genutzt werden. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann ab dem 01.01.2009 genutzt werden. Für das europäische Mahnverfahren ist das Amtsgericht Wedding zentral zuständig. Die Formulare für die beiden Verfahren können über den europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen unter http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm abgerufen werden. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 12.12.2008.

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

BRAK Logo[BRAK]   Das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes v. 22.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2065 ff. am 29.12.2008 verkündet worden. Ziel der Neuregelung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine verbesserte Allgemein- und Spezialprävention. Durch das Gesetz werden die Bußgeldobergrenzen für  Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten angehoben und der Bußgeldtatbestand des Feilbietens nicht genehmigter Fahrzeugteile überarbeitet und ergänzt. Das Gesetz enthält zudem die Ermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Regelung des gewerbsmäßigen Feilbietens, Veräußern und Inverkehrbringens von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Ausrüstung. Diese Rechtsverordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG

Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

BRAK Logo[BRAK]   Das Bundeskabinett hat am 21.01.2009 einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des Führungszeugnisses zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen (Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZR)). Der Entwurf sieht die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten vor, das dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben soll, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Das Vorhaben verwirklicht einen vom Bundesministerium der Justiz vorbereiteten Beschluss des zweiten Kindergipfels der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 12. Juni 2008, der diese Regelung als wichtigen Baustein für die Umsetzung seiner Anliegen vorsieht.

Übertragung von Schlichtungsaufgaben

BRAK Logo[BRAK]   Die Schlichtungsaufgaben nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes wurden auf die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband übertragen. Im Bundesanzeiger Nr. 195 v. 23.12.2008, S. 4661 ff. wurden der Genehmigungsbescheid und die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe bekanntgemacht. Damit wurde die Übertragung der Schlichtungsaufgabe der Deutschen Bundesbank für die an dessen Schlichtungsverfahren teilnehmenden Unternehmen auf den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wirksam.

Erlass zur Pendlerpauschale

BRAK Logo[BRAK]   Das Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben v. 30.12.2008 (IV C 5  – S 2351/08/10005) einen Anwendungserlass zur Rechtslage nach der Entscheidung des BVerfG v. 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) zur Entfernungspauschale veröffentlicht. Das BVerfG hatte entschieden, dass die Neuregelung der sog. Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Nach dem Erlass können Arbeitgeber für alle nach dem 31.12.2006 beginnenden Lohnzahlungszeiträume eine Pauschalierung gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG bereits ab dem ersten Entfernungskilometer vornehmen. Dies gilt auch, wenn die Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG) für das Jahr 2007 oder 2008 bereits übermittelt oder erteilt worden ist.