Archiv für den Monat: April 2008

Fortbildungsnachweise für Fachanwälte

Es wird erneut darauf hingewiesen, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die eine Fachanwaltsbezeichnung führen, gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung auf ihrem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen müssen. Die Gesamtdauer darf 10 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.

Es wird daher gebeten, soweit noch nicht geschehen, die Fortbildungsnachweise für das Jahr 2007 spätestens bis 05. Mai 2008 der Kammer vorzulegen (Kopie genügt). Diejenigen Rechtsanwälte, denen die Fachanwaltsbezeichnung erst im Jahre 2007 verliehen wurde, müssen erstmals für das Jahr 2008 Fortbildungsnachweis erbringen.

Anwaltliches Konflikt- und Verhandlungsmanagement

Wegen der großen Nachfrage wird das Seminar Anwaltliches Konflikt- und Verhandlungsmanagement von Prof. Reinhard Greger und Rechtsanwältin Dr. Christine von Münchhausen am Freitag, 25. Juli 2008, 13.00 – 19.00 Uhr nochmals abgehalten.

Ein Anmeldeformular finden Sie unter www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltung-f.htm bzw. erhalten Sie direkt beim Insitut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis, Universität Erlangen-Nürnberg – FB Rechtswissenschaft, Schillerstr. 1, 91054 Erlangen, Tel. (09131) 8523788, Fax (09131) 8526479, E-Mail: arap@jura-uni-erlangen.de

Verabschiedung der Verbraucherkreditrichtlinie

Die Verbraucherkreditrichtlinie, 2002/0222 [COD] v. 12.03.08, ist nach fast sechsjährigem Legislativverfahren am 7. April 2008 vom Rat verabschiedet worden. Sie soll eine größere Transparenz und Effizienz des Marktes für Kredite zwischen 200 und 75.000 € schaffen und die Rechtssicherheit beim Abschluss grenzüberschreitender Kreditverträge für Verbraucher verbessern. Nach der noch ausstehenden Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten umzusetzen.

BVerfG – keine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht

BRAK Logo[BRAK] Das BVerfG hat mit Urteil v. 01.04.2008 (1 BvR 1620/04) entschieden, dass regelmäßig die Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils nicht zwangsweise durchzusetzen ist. § 3 FGG sei daher verfassungskonform auszulegen. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 44/2008 v. 01.04.2008 (zum Sachverhalt vgl. BVerfG- Pressemitteilung-Nr. 89/2007 v. 07.09.2007).

BVerfG zum BGH- Anwälte- Auswahlverfahren

BRAK Logo[BRAK] Die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem BGH, insbes. gegen das in der BRAO normierte Auswahlverfahren, wurde durch das BVerfG mit Beschluss v. 27.02.2008 (1 BvR 1295/07) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Vorschriften der BRAO für das Wahlverfahren der Rechtsanwälte bei dem BGH sind nach Ansicht des BVerfG verfassungsgemäß. Das Zulassungsverfahren schränke zwar die Berufsausübungsfreiheit ein. Es sei jedoch ausreichend bestimmt geregelt und durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 41/2008 v. 27.03.2008.

Klärung der Vaterschaft

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 14.03.2008 beschlossen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 130/08 (Beschluss)). Durch die Neuregelung soll Männern, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, grundsätzlich das Recht eingeräumt werden, den Anspruch auf genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung durchzusetzen. Auf diesem Wege sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung v. 13.02.2007), das entschieden hatte, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen, umgesetzt werden.

Der Bundestag hatte bereits am 21.02.2008 – aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/8219) – den Regierungsentwurf eines Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren (BT-Drs. 16/6561, BT-Drs. 16/6649) mit einigen Änderungen angenommen (BR-Drs. 130/08).

Das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren ist am 31.03.2008 im BGBl. I, S. 441 ff. verkündet worden. Es ist am 01.04.2008 in Kraft getreten. Durch die Neuregelung soll Männern, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, grundsätzlich das Recht eingeräumt werden, den Anspruch auf genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung durchzusetzen. Auf diesem Wege sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05; vgl. BVerfG- Pressemitteilung v. 13.02.2007), das entschieden hatte, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen, umgesetzt werden. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 01.04.2008.

Novellierung der HOAI

BRAK Logo[BRAK] Nachdem noch vor einiger Zeit über die Abschaffung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) diskutiert wurde, liegt nunmehr ein Referentenentwurf zu deren Novellierung vor. Interessant ist der Entwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auch für die Anwaltschaft deshalb, weil sich das Ministerium in dem allgemeinen Teil der Begründung zu Honorarordnungen und festen Höchst- und Mindestsätzen bekennt. Der vollständige Entwurf ist auf der Homepage der Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. – www.ghv-guetestelle.de – abrufbar.

Änderung des SGG und des ArbGG

BRAK Logo[BRAK] Das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes ist am 31.03.2008 im BGBl. I, S. 444 ff. verkündet worden. Die Neuregelung ist am 01.04.2008 in Kraft getreten. Durch sie soll die Sozialgerichtsbarkeit entlastet und das sozialgerichtliche Verfahren gestrafft werden. Das arbeitsgerichtliche Verfahren soll einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Die Forderungen des Bundesrates, die Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammen zu legen sowie die Zulassungsberufung am Beispiel der VwGO in der Sozialgerichtsbarkeit einzuführen (vgl. auch BR-Drs. 820/07 (Beschluss)), wurden nicht in das Gesetz aufgenommen.

Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

BRAK Logo[BRAK] Die erste Beratung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots von Erfolgshonoraren (BT-Drs. 16/8384) fand am 13.03.2008 in der 151. Sitzung des Bundestages statt. Der Gesetzentwurf wurde entsprechend dem interfraktionellen Vorschlag an den Rechtsausschuss überwiesen.

Die Abgeordneten Gehb, Strässer, Dyckmans, Neskovic und Wieland sowie der Parlamentarische Staatssekretär Hartenbach haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.

Am 10.04.2008 findet ein erweitertes Berichterstattergespräch im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt.

Beratungshilfe

BRAK Logo[BRAK] Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/8675) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion „Beratungshilfeschein zur Klärung rechtlicher Probleme im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (BT-Drs. 16/8577) liegt vor. Danach ist der Bundesregierung bekannt, dass die Amtsgerichte Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt nur bewilligen, wenn keine andere Möglichkeit für eine Rechtshilfe zur Verfügung steht. Der Bundesregierung seien jedoch keine Fälle bekannt, in denen eine Beratungsstelle sich nicht in der Lage sehe, dem an sie verwiesenen Rechtsuchenden eine Bescheinung darüber auszustellen, dass eine ausreichende rechtliche Beratung nicht erteilt werden könne.

BVerfG zum Sonderausgabenabzug von Versorgungswerksbeiträgen vor 2005

BRAK Logo[BRAK] Das BVerfG hat sich mit Beschluss v. 13.02.2008 (2 BvR 1220/04; 2 BvR 410/05) zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen für die Veranlagungszeiträume vor 2005 geäußert. Die Beschwerdeführer, zu denen eine selbstständige Rechtsanwältin gehört, rügten mit ihrer Verfassungsbeschwerde eine zu niedrige einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung ihrer Beiträge zur berufsständischen Versorgungseinrichtung durch § 10 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 EStG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, da eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur berufsständischen Versorgungseinrichtung für die Veranlagungszeiträume vor 2005 nicht mehr in Betracht kommt. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 33/2008 v. 14.03.2008.

Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht

BRAK Logo[BRAK] Das BMJ hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht vorgelegt. Durch den Entwurf soll die aktuelle Reform des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – BT-Drs. 16/6308) ergänzt werden. Bislang verweist die BRAO für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, insbes. über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, ihre Rücknahme oder ihren Widerruf, auf das FGG. Künftig sollen für diese Verwaltungsverfahren nicht die Vorschriften des neuen, an die Stelle des FGG tretenden FamFG gelten, sondern die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder und im gerichtlichen Verfahren die VwGO.

Ergänzend soll die BRAO um obsolete Normen bereinigt und in BRAO, EuRAG und BNotO ausstehende Anpassungen an das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26.03.2007 (BGBl. I 2007, S. 358ff.) vorgenommen werden.

Lesen Sie auch die Zusammenfassung der BRAK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht.