Nachdem der Bundesrat am 02.02.2018 seine Zustimmung erteilt hatte ist die Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, mit welcher der Anwendungsbereich der ERVV auf das Straf- und Bußgeldverfahren erweitert wird, am 15.02.2018 im Budesgesetzblatt verkündet worden und einen Tag später in Kraft getreten.
Verordnung zur Änderung der ERVV im Bundesgesetzblatt verkündet
Zur aktuellen Situation des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)
BRAK gibt erste Ergebnisse des Sicherheitsdialogs „beAthon“ bekannt
EGVP-Client noch bis Mai 2018 nutzbar
BVerfG: Einführung des beA verletzt nicht die Berufsfreiheit
Bekanntmachung zur Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVB)
Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Bußgeldsachen in Bayern am 01.01.2019
BeA-Veranstaltung am 01.02.2018 findet statt!
BRAK-Präsidentenkonferenz zum besonderen elektronischenAnwaltspostfach am 18.01.2018 in Berlin
Präsidentenkonferenz zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach
Zur aktuellen Situation des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)
Am 23.12.2017 hat die Bundesrechtsanwaltskammer die beA-Plattform offline geschaltet, nachdem sie auf gravierende Sicherheitslücken im Zusammenhang mit der bea-client-security hingewiesen worden war. Nach Auskunft der BRAK werde zwar intensiv an einer Problemlösung gearbeitet, eine verbindliche Aussage über die Wiederinbetriebnahme des beA-Systems könne aber noch nicht getroffen werden.
Nähere Informationen hierzu, insbesondere einen Fahrplan zur Wiederinbetriebnahme, hat die BRAK in ihrem beA-Newsletter vom 24.01.2018 veröffentlicht. Erläuterungen zum dort erwähnten „beAthon“ können Sie der Presseerklärung der BRAK vom 24.01.2018 entnehmen. Zudem hat die BRAK auf ihrer beA-Internetseite http://bea.brak.de (auch über einen Link auf www.rakba.de zu erreichen) FAQs eingestellt, die fortlaufend aktualisiert werden und sich auch mit den Auswirkungen der beA-Abschaltung auf die passive Nutzungspflicht befassen.
Die Bestellung von beA-Karten und Kartenlesegeräten über die Internetseite der Bundesnotarkammer https://bea.bnotk.de ist bereits wieder möglich. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) ist unter www.rechtsanwaltsregister.org wieder zu erreichen.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird ihre Mitglieder auch weiterhin auf dem Laufenden halten, wie dies schon seit der Abschaltung der beA-Plattform regelmäßig geschieht. Bitte verfolgen Sie hierzu die Veröffentlichungen auf der Startseite der Kammerhomepage unter www.rakba.de sowie die Beiträge in diesem Newsletter.

BRAK gibt erste Ergebnisse des Sicherheitsdialogs „beAthon“ bekannt
Der am 26.01.2018 durchgeführte „beAthon“ hat nach einer Presseerklärung der BRAK zu einem intensiven und konstruktiven Austausch über Sicherheitsfragen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) geführt.
Die anwesenden IT-Experten und Rechtsanwälte haben die von Atos entwickelte neue Version der beA Client Security diskutiert. Dabei hat sich gezeigt, dass die Installation eines individuellen, lokalen Zertifikats auf dem Rechner des Nutzers prinzipiell eine sichere Lösung darstellen kann. Die zuvor kritisierte Sicherheitslücke wird so geschlossen. Die von der BRAK beauftragten Gutachter erhielten mehrere Hinweise, welche Fragen bezüglich dieser Lösung in der Umsetzung besonders zu prüfen seien.
Intensiv diskutiert wurde auch der Zugriff der beA Client Security auf veraltete JAVA-Bibliotheken. Atos hat nach eigenen Angaben in der neuen Version der Client Security sichergestellt, dass der Zugriff auf aktuelle Bibliotheken erfolgt. Die BRAK sicherte zu, dass die Überprüfung dieses Problems in der neuen beA-Version Gegenstand des Sicherheitsgutachtens sein wird. Dieses Gutachten ist Grundlage der Entscheidung der BRAK für eine Wiederinbetriebnahme des beA.
Die gegenwärtig installierte Client Security kann eine Lücke für einen externen Angriff darstellen. Aus diesem Grund empfiehlt die BRAK allen Anwältinnen und Anwälten, ihre bisherige Client Security zu deaktivieren. Dies kann wie folgt geschehen: Entweder durch Deinstallation oder durch Schließen der Client Security auf dem Rechner und das anschließende Entfernen der Client Security aus dem Autostart des Rechners. Die mögliche Sicherheitslücke wird darüber hinaus mit der im Rahmen des beAthon vorgestellten neuen Version der Client Security automatisch behoben werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter der BRAK vom 26.01.2018.

EGVP-Client noch bis Mai 2018 nutzbar
Die kostenlose Software, mit der Nachrichten im elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) versandt und empfangen werden können – der sog. EGVP-Client – steht nach Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins wenigstens noch bis Mai 2018 zur Verfügung. Die ursprünglich vorgesehene Übergangsphase bis 13.02.2018 wurde wegen der Abschaltung der beA-Plattform verlängert. Unabhängig davon können Rechtsanwälte auch EGVP-Produkte von Drittanbietern nutzen, um Nachrichten über das EGVP zu versenden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Laufzeitverlängerung nicht auf „das EGVP“ als solches, also das gesamte Kommunikationssystem von Justiz und Verwaltung, bezieht; nur die zur Nutzung dieses Systems von der Justiz angebotene Software, der EGVP-Client, sollte „abgeschaltet“ werden. Das EGVP an sich gibt es weiterhin, so dass hierüber elektronisch mit den Gerichten kommuniziert werden kann.
Allerdings gilt seit 01.01.2018 die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERVV), die unter anderem vorsieht, dass Dokumente grundsätzlich im PDF-Format einzureichen und Containersignaturen unzulässig sind. Weil die Signaturfunktion des EGVP-Clients aber gerade Containersignaturen anbringt, muss im Anwendungsbereich der ERVV mit qualifizierten Signaturen gearbeitet werden.
BVerfG: Einführung des beA verletzt nicht die Berufsfreiheit
Mit Beschluss 20.12.2017 (1 BvR 2233/17) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts, die sich gegen die Vorschriften zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs richtete, nicht zur Entscheidung angenommen.
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde waren insbesondere § 31a BRAO, §§ 130d, 174 Abs. 3 S. 3 und 4 ZPO sowie §§ 19 ff. RAVPV. Diese Vorschriften regeln u.a. die sog. passive Nutzungspflicht, prozessuale Pflichten in Bezug auf die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs sowie Details zur Nutzung und zum Betrieb des beA.
Das BVerfG stellte klar, dass keine Verletzung der Berufsfreiheit erkennbar sei. Vielmehr sah es in der vom Gesetzgeber bezweckten Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs und Schaffung einer rechtssicheren und schnellen Kommunikation mit den Gerichten sowie Kostenreduktion bezüglich Porto- und Druckkosten spezifische berufsbezogene Gemeinwohlgründe. Ein etwaiges trotz Anwendung der zur Verfügung stehenden technischen Sicherungsmöglichkeiten verbleibendes Risiko eines erfolgreichen Hacker-Angriffs auf die gespeicherten oder übermittelten Daten sei im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen, so der Senat.

Bekanntmachung zur Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVB)
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat zwischenzeitlich die Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2018 – ERVB) erlassen. Sie enthält Regelungen über weitere technische Anforderungen, beispielsweise hinsichtlich der Dateiformate PDF und TIFF.
Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Bußgeldsachen in Bayern am 01.01.2019
Wie bereits vermutet hat der Freistaat Bayern von der Ermächtigung in § 134 S. 1 OWiG Gebrauch gemacht und die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Bußgeldsachen vom 01.01.2018 auf 01.01.2019 verschoben. Näheres können Sie der Verordnung über den Übergang zum elektronischen Rechtsverkehr im Bußgeldverfahren (ERVVÜBuß) vom 05.12.2017 entnehmen, die am 01.01.2018 in Kraft getreten ist.
BeA-Veranstaltung am 01.02.2018 findet statt!
Obwohl die seit 23.12.2017 abgeschaltete beA-Plattform erst in einigen Wochen wieder in Betrieb genommen wird und jedenfalls bis Anfang Februar noch nicht wieder online geschaltet ist, hat sich die Rechtsanwaltskammer Bamberg entschlossen, die für Donnerstag, 01.02.2018, ausgeschriebene Informationsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach durchzuführen.
Die Kammer hält es für sinnvoll und gewinnbringend, die wichtigsten Funktionen zumindest anhand von Screenshots zu erläutern. Zudem werden die Referenten weitere Themen rund um den elektronischen Rechtsverkehr behandeln, mit denen sich jede Anwaltskanzlei beschäftigen muss. Nähere Informationen hierzu können Sie dem beigefügten Schreiben der Referenten Sabine und Werner Jungbauer vom 22.01.2018 entnehmen.
Teilnehmer des Seminars, die ihre Anmeldung dennoch stornieren wollen, wenden sich bitte unverzüglich an Frau Häder von der Geschäftsstelle (Tel.: 0951/98620-33; E-Mail: haeder@rakba.de). Eventuell kommt die Teilnahme an einer anderen beA-Veranstaltung, beispielsweise derjenigen vom 09.04.2018, in Betracht.
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BRAK-Präsidentenkonferenz zum besonderen elektronischenAnwaltspostfach am 18.01.2018 in Berlin
Am 18.01.2018 haben die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer erneut über die weitere Vorgehensweise bis zur Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform diskutiert. Im Ergebnis wurde das in der Präsidentenkonferenz vom 09.01.2018 vorgeschlagene Verfahren bestätigt – auf den ersten Sondernewsletter von Januar 2018 wird verwiesen.
Der eingeschlagene Weg, das beA erst wieder online zu schalten, wenn alle relevanten Fragen zur Sicherheit des Systems zweifelsfrei geklärt sind, wurde beibehalten. Einen konkreten Termin, ab wann das System wieder zur Verfügung stehen wird, wollte die BRAK auch weiterhin nicht nennen. Ebenso wenig scheint in Berlin die Bereitschaft zu bestehen, auf die Erhebung weiterer beA-Beiträge zu verzichten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der BRAK-Presseerklärung Nr. 2 vom 18.01.2018.

Präsidentenkonferenz zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach
In einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz am 09.01.2018 haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer die kritische Lage rund um das beA diskutiert und einen Fahrplan zum weiteren Verfahren bis zur Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform erstellt.
Um die Sicherheit des Systems vor Zurverfügungstellung für die Rechtsanwaltschaft zu testen, wird sich die BRAK nicht alleine auf einen externen Gutachter des Dienstleisters verlassen, sondern ihrerseits einen durch das BSI empfohlenen Experten beauftragen. Das Gutachten wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Ferner plant die Bundesrechtsanwaltskammer, verschiedene kritische Experten, die sich in den letzten Tagen verstärkt zu den möglichen Risiken der bestehenden Plattform und der erforderlichen Sicherheitsarchitektur geäußert haben, in den Prozess zur Klärung sicherheitsrelevanter Fragestellungen einzubinden. Dazu soll ein sog. beAthon stattfinden, beim dem auch institutionell nicht gebundene Experten den Lösungsweg des Dienstleisters zusammen mit den Gutachtern und den technischen Dienstleistern erörtern.
Bereits am 10.01.2018 sollen diejenigen Services teilweise wieder aktiviert werden, die von den gemeldeten Sicherheitsrisiken nicht betroffen sind. Dies gilt für das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) und den europaweiten Anwaltssuchdienst Find a Lawyer. Auch Bestellungen von beA-Karten über das Portal der Bundesnotarkammer (BNotK) sollen dann wieder möglich sein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung der BRAK vom 09.01.2018 und dem beA-Newsletter der BRAK vom 10.01.2018.
