Hochwasser-Soforthilfe

Der Verband Freier Berufe verweist auf einen Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung zur Hochwasser-Soforthilfe. Für Privatpersonen werden 1.500,00 €  ausgezahlt , für Gewerbetreibende bis 50 Mitarbeiter und Freie Berufe erhöht die Staatsregierung die Soforthilfe auf 5.000,00 €. Eine entsprechende Geldsumme wurde bereits an die Bezirksregierungen überwiesen. Auszahlstellen sind die kommunalen Träger (Landratsämter und Kommunen). Näheres können Sie dem Infoblatt und dem Antrag entnehmen.

Seminare der DATEV eG zu den Neuerungen der Rechtsanwaltsvergütung

Die gerade beschlossene Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) mit dem noch ausstehenden Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bringt eine Reihe von Änderungen für die Abrechnung anwaltlicher Leistungen mit sich. Um vor allem Rechtsanwaltsfachangestellte fit für die Neuerungen zu machen, bietet die DATEV eG in Kooperation mit der Hans Soldan GmbH Seminare in elf deutschen Städten an. Ein Seminar findet am 09.07.2013 in Nürnberg statt. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Hans Soldan GmbH.

Symposium „Interkulturelle Kommunikation im Gerichtssaal“ am 27.09.2013 in Aschaffenburg

Die Regionalgruppe Aschaffenburg des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) veranstaltet anlässlich ihres 20-jährigen Bestehens ein Symposium mit dem Thema „Interkulturelle Kommunikation im Gerichtssaal“. Es findet am Freitag, 27.09.2013, von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Landgericht Aschaffenburg, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg, statt. Nähere Informationen können Sie der Einladung entnehmen.

Beratungstag „Erfolgreich gründen in Freien Berufen“ am 26.06.2013 in Coburg

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg führt am Mittwoch, 26.06.2013, in Coburg erstmalig einen Beratungstag für Existenzgründer unter dem Motto „Erfolgreich gründen in Freien Berufen“ durch. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung, dem Programm und den Internetseiten des IFB unter www.ifb-gruendung.de.

Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis

Das Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis an der Universität Erlangen-Nürnberg (Kontakt: Henkestraße 91, 91052 Erlangen; Tel. 09131/85-25866; Fax 09131/85-25869; E-Mail cww@zuv.uni-erlangen.de) bietet folgende Seminare an:

Aktuelle Fragen des Arzthaftpflichtrechts

am 14.06.2013, von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Schnittpunkte zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

am 21.09.2013, von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Einführung in die VOB/B

am 27.09.2013, von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Nähere Informationen zu diesen Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis unter http://www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltungen_praktiker/.

 

Süddeutsche Medizinrechtstage am 14.06. und 15.06.2013 in Nürnberg

Die Meinhardt Congress GmbH, ein bundesweit tätiger Dienstleister und Vertragspartner für und mit den Körperschaften des öffentlichen Rechts, veranstaltet am 14.06. und 15.06.2013 in Nürnberg die Süddeutschen Medizinrechtstage. Eingeladen sind Medizinrechtsanwälte und Rechtsanwälte mit dem Interessensschwerpunkt Medizinrecht aus ganz Deutschland. Die Veranstaltung findet in der Meistersingerhalle in Nürnberg, Münchener Straße 21, statt. Nähere Einzelheiten könne Sie dem Programm entnehmen.

Anwaltsvergütung wird angepasst

In seiner Sitzung vom 16.05.2013 hat der Deutsche Bundestag das von der Bundesregierung initiierte Kostenrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Die geplante Neuregelung sieht unter anderem eine moderate Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung an die allgemeine Preissteigerung vor, nachdem es eine solche lineare Gebührenanpassung zuletzt im Jahre 1994 gab. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Er wird in seiner Sitzung am 07.06.2013 hierüber beraten. Nähere Informationen zu diesem Thema können Sie einer gemeinsamen Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) entnehmen.

Fortbildungsveranstaltung „Häusliche Gewalt“ am 21.06.2013 in Bamberg

Am 21.06.2013 veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Kreisverband Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Medizinrecht, die sich mit dem Thema „Häusliche Gewalt“ befasst. Über die rechtliche Seite dieser Problematik wird Frau Rechtsanwältin Eva Hastenteufel-Knörr, Fachanwältin für Familienrecht und Ansprechpartnerin der Erzdiözese Bamberg bei Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs (Missbrauchsbeauftragte), referieren. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung können Sie der Ausschreibung/Anmeldung entnehmen.

Informationsveranstaltung der Rechtsanwalts- kammer Bamberg mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

In der Ausgabe 04/2013 des Newsletters wurde auf eine Informationsveranstaltung der Steuerberaterkammer Nürnberg mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung hingewiesen. Gleichzeitig wurde angefragt, ob eine Veranstaltung dieser Art auch im hiesigen Kammerbezirk auf Interesse stieße.

Weil sich bislang nur wenige Kolleginnen und Kollegen hierzu geäußert haben, bittet das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg nochmals um Mitteilung. Die Arbeit der BRAStV und die zukünftige Entwicklung unserer Altersversorgung, auch vor dem Hintergrund einer weiteren Absicherung im Wege einer privaten Vorsorge, sollten die gesamte Anwaltschaft interessieren.

Informationsveranstaltung der Steuerberaterkammer Nürnberg mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Am 06.05.2013 findet in Nürnberg eine Informationsveranstaltung der Steuerberaterkammer Nürnberg mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung statt. Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen.

Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg bittet alle Kolleginnen und Kollegen um Mitteilung, ob eine Veranstaltung dieser Art mit der BRAStV auch im hiesigen Kammerbezirk auf Interesse stoßen würde.

Fortbildung „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“

Zum sechsten Mal in Folge veranstaltet Jurisprudentia Intensivtraining  einen Rechtsfachwirtkurs in Nürnberg. Der Lehrgang beginnt am 14.09.2013 und endet am 24.01.2015. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Näheres zu den Kurskoordinaten und zur Finanzierung (insb. „Meister-BAföG“) auf der Internetseite www.jurisprudentia.info und telefonisch unter 0911/5868520.

Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs

Die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts teilt mit, dass die bayerische Sozialgerichtsbarkeit als erste Gerichtsbarkeit in Bayern den elektronischen Rechtsverkehr für Streitverfahren eröffnen wird.

Voraussichtlich können schon ab 01.07.2013 alle Verfahrensbeteiligten beim Bayerischen Landessozialgericht in München und Schweinfurt sowie beim größten Sozialgericht Bayerns, dem Sozialgericht München, Schriftsätze in elektronischer Form einreichen und empfangen. Bis 01.01.2014 soll auch an den Sozialgerichten Augsburg, Bayreuth, Landshut, Nürnberg, Regensburg und Würzburg der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht werden.

Alle notwendigen Informationen über die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr werden nach Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung auf der Homepage des Bayerischen Landessozialgerichts (www.lsg.bayern) und der EGVP-Homepage (www.egvp.de) veröffentlicht und sind dort auch für Bürgerinnen und Bürger jederzeit abrufbar.

Die Verordnung über den elektrischen Rechtsverkehr in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit befindet sich derzeit noch im Stadium der EU-Notifizierung. Das zuständige Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und  Frauen geht jedoch davon aus, dass in diesem Verfahren keine Einwendungen erhoben werden und die Verordnung zum 01.07.2013 in Kraft treten kann.

Ein neuer Moot – der Soldan Moot

Die Hans Soldan Stiftung hat zusammen mit dem Deutschen Juristen Fakultätstag (DJFT), der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und dem Deutschen Anwaltverein (DAV) den „Hans Soldan Stiftung Moot zur anwaltlichen Berufspraxis“ ins Leben gerufen. Mit dem Soldan Moot soll für die Studierenden die Möglichkeit geschaffen werden, sich in einem nationalen Wettbewerb mit der anwaltlichen Berufspraxis vertraut zu machen. Sie beinhaltet insbesondere berufsrechtliche Fragen, wie das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht und Haftungsrisiken der anwaltlichen Tätigkeit.

Ziel der Veranstalter ist es, den Wettbewerb zum nationalen Moot Court auszubauen. Vorbild hierfür ist der National Moot Court Competition, den die New York City Bar und das American College of Trial Lawyers seit 1950 in den USA durchführen und an dem sich nahezu alle amerikanischen Law Schools beteiligen. Nähere Informationen finden Sie unter www.soldanmoot.de.

Stiftung Opferhilfe Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat im Herbst diesen Jahres die Stiftung Opferhilfe Bayern errichtet. Das hierfür notwendige Gesetz ist am 1. September 2012 in Kraft getreten (Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Opferhilfe Bayern“ vom 24. Juli 2012, GVBl S. 388). Ziel der Stiftung ist es, Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen, soweit vom Täter kein oder kein zeitgerechter Ausgleich zu erlangen ist und gesetzliche Leistungen (Opferentschädigungsgesetz, Sozialversicherung, Krankenkassen, Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen), die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen oder Dritte (Versicherungen) nicht in Anspruch genommen werden können. Hierdurch sollen bestehende Schutzlücken geschlossen werden, da Opfer von Straftaten und deren Angehörige erlittene Schäden vom Täter und vom Sozialsystem häufig nicht oder nur teilweise ausgeglichen erhalten. Insbesondere deckt das Opferentschädigungsgesetz nicht alle Fälle ab (z.B. andere Taten als Gewaltstraftaten, fahrlässige Taten, immaterielle Schäden und nicht mit Gesundheitsschäden zusammenhängende Vermögensschäden).

Die Stiftung kann auf Antrag als Ausgleich für materielle und immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) eine finanzielle Zuwendung gewähren, wenn,

  • die Antragstellerin oder der Antragsteller zur Tatzeit in Bayern wohnte oder wenn die Straftat in Bayern begangen wurde,
  • der Zeitpunkt der Straftat nach dem 1. Januar 2010 liegt,
  • kein gesetzlicher Leistungsanspruch besteht,
  • Schadensersatzansprüche gegen den Täter oder Dritte nicht verwirklicht werden können und
  • die Antragstellerin oder der Antragsteller darauf angewiesen ist.

Der Höchstbetrag für eine Zuwendung beträgt 10.000 Euro. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den beiliegenden Richtlinien der Stiftung für die Gewährung finanzieller Zuwendungen. Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet ein vom Stiftungsrat bestellter Zuwendungsausschuss nach Maßgabe dieser Richtlinien.

Die Stiftung hat ihren Betrieb am 22. Oktober 2012 aufgenommen. Sie verfügt auch bereits über Finanzmittel, die ihr die Gewährung finanzieller Hilfen ermöglichen. Anträge auf Gewährung finanzieller Opferhilfe können ab sofort bei der Stiftung Opferhilfe Bayern gestellt werden. Hierfür soll das Antragsformular verwendet werden, das über die Homepage der Stiftung unter www.opferhilfebayern.de heruntergeladen oder ausgedruckt werden kann. Dort können auch die Zuwendungsrichtlinien der Stiftung abgerufen werden. Nähere Informationen können Sie auch dem Flyer der Stiftung Opferhilfe entnehmen.