Die Hans Soldan Stiftung hat zusammen mit dem Deutschen Juristen Fakultätstag (DJFT), der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und dem Deutschen Anwaltverein (DAV) den „Hans Soldan Stiftung Moot zur anwaltlichen Berufspraxis“ ins Leben gerufen. Mit dem Soldan Moot soll für die Studierenden die Möglichkeit geschaffen werden, sich in einem nationalen Wettbewerb mit der anwaltlichen Berufspraxis vertraut zu machen. Sie beinhaltet insbesondere berufsrechtliche Fragen, wie das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht und Haftungsrisiken der anwaltlichen Tätigkeit.
Ziel der Veranstalter ist es, den Wettbewerb zum nationalen Moot Court auszubauen. Vorbild hierfür ist der National Moot Court Competition, den die New York City Bar und das American College of Trial Lawyers seit 1950 in den USA durchführen und an dem sich nahezu alle amerikanischen Law Schools beteiligen. Nähere Informationen finden Sie unter www.soldanmoot.de.