Die Bayerische Staatsregierung hat im Herbst diesen Jahres die Stiftung Opferhilfe Bayern errichtet. Das hierfür notwendige Gesetz ist am 1. September 2012 in Kraft getreten (Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Opferhilfe Bayern“ vom 24. Juli 2012, GVBl S. 388). Ziel der Stiftung ist es, Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen, soweit vom Täter kein oder kein zeitgerechter Ausgleich zu erlangen ist und gesetzliche Leistungen (Opferentschädigungsgesetz, Sozialversicherung, Krankenkassen, Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen), die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen oder Dritte (Versicherungen) nicht in Anspruch genommen werden können. Hierdurch sollen bestehende Schutzlücken geschlossen werden, da Opfer von Straftaten und deren Angehörige erlittene Schäden vom Täter und vom Sozialsystem häufig nicht oder nur teilweise ausgeglichen erhalten. Insbesondere deckt das Opferentschädigungsgesetz nicht alle Fälle ab (z.B. andere Taten als Gewaltstraftaten, fahrlässige Taten, immaterielle Schäden und nicht mit Gesundheitsschäden zusammenhängende Vermögensschäden).
Die Stiftung kann auf Antrag als Ausgleich für materielle und immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) eine finanzielle Zuwendung gewähren, wenn,
- die Antragstellerin oder der Antragsteller zur Tatzeit in Bayern wohnte oder wenn die Straftat in Bayern begangen wurde,
- der Zeitpunkt der Straftat nach dem 1. Januar 2010 liegt,
- kein gesetzlicher Leistungsanspruch besteht,
- Schadensersatzansprüche gegen den Täter oder Dritte nicht verwirklicht werden können und
- die Antragstellerin oder der Antragsteller darauf angewiesen ist.
Der Höchstbetrag für eine Zuwendung beträgt 10.000 Euro. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den beiliegenden Richtlinien der Stiftung für die Gewährung finanzieller Zuwendungen. Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet ein vom Stiftungsrat bestellter Zuwendungsausschuss nach Maßgabe dieser Richtlinien.
Die Stiftung hat ihren Betrieb am 22. Oktober 2012 aufgenommen. Sie verfügt auch bereits über Finanzmittel, die ihr die Gewährung finanzieller Hilfen ermöglichen. Anträge auf Gewährung finanzieller Opferhilfe können ab sofort bei der Stiftung Opferhilfe Bayern gestellt werden. Hierfür soll das Antragsformular verwendet werden, das über die Homepage der Stiftung unter www.opferhilfebayern.de heruntergeladen oder ausgedruckt werden kann. Dort können auch die Zuwendungsrichtlinien der Stiftung abgerufen werden. Nähere Informationen können Sie auch dem Flyer der Stiftung Opferhilfe entnehmen.