Fortbildung „Gleichbehandlungsrecht und die UN-Behindertenrechtskonvention im Sozialrecht“ am 19.03.2014 in Berlin

Das Institut für Menschenrecht veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem DAI ein Seminar zum Thema „Gleichbehandlungsrecht und die UN-Behindertenrechtskonvention im Sozialrecht“. Es findet am 19.03.2014 von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr im DAI-Ausbildungscenter in Berlin statt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, welche die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verstärkt für ihre sozial- und arbeitsrechtlichen Mandate nutzen möchten, sind herzlich eingeladen. Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer (§ 15 FAO) erteilt. Das Programm mit weiteren Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.anwaltsinstitut.de/seminarZeigeDetails.php?tagungsNummer=042174

Bitte beachten Sie auch die Vortragsreihe „Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt“ in Kooperation mit dem Menschenrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer und weiteren regionalen Rechtsanwaltskammern. So findet am 29.01.2014 in Hamburg der Vortragsabend „Arbeitsrecht und Menschenrechte“ statt. Das Thema Diversity steht am 04.03.2014 in Dresden auf dem Programm, und am 31.03.2014 werden in Frankfurt am Main Menschenrechte in Strafverfahren diskutiert. Weitere Informationen zu allen Veranstaltungen finden Sie auf der Projektwebsite: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/projekt-anwaltschaft-fuer-menschenrechte-und-vielfalt/veranstaltungen.html

 

 

Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht am 21.01.2014 in Bamberg

Am Dienstag, 21.01.2014, führt die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht durch. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg, statt. Referenten sind die Rechtsanwälte Dr. Uwe Wirsching aus Nürnberg und Dr. Franz-Thomas Roßmann aus Volkach, die u.a. über neue Entwicklungen (Gesetzgebung, Rechtsprechung) im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht informieren werden.

Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 10.01.2014.

Erhebung über den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder

Am 19.04.2013 hat die Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg beschlossen, eine Erhebung im Kammerbezirk über den Bedarf an Betreuungsplätzen für die Kinder von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchzuführen. Auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 212 von Juni 2013 wird verwiesen.

Zu diesem Zwecke wird darum gebeten, den beigefügten Fragebogen vollständig auszufüllen und bis 15.01.2014 per Telefax (0951/203503) oder E-Mail (info@rakba.de) an die Geschäftsstelle zurückzuleiten. Weil in die Umfrage auch das Kanzleipersonal mit einbezogen werden soll, bittet die Kammer ausdrücklich darum, dass nicht nur jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt, sondern auch jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einen eigenen Fragebogen ausfüllt. Dieser wird auch dem Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 214 einliegen, das im Dezember 2013 erscheinen wird.

Das Ergebnis der Erhebung wird im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 215 von März 2014 veröffentlicht, eine Entscheidung über die tatsächliche Einrichtung von Kinderbetreuungen könnte in der nächsten Kammerversammlung am 11.04.2014 getroffen werden.

 

The World Justice Project – Rule of Law Index

Das World Justice Project bittet für die Erstellung des nächsten Rule of Law Indexes um Mithilfe, um Rechtsanwälte zu finden, die an dem Fragebogen teilnehmen, welcher Bestandteil für die Auswertung zum Rule of Law Index sein wird. Hierzu gibt es zunächst die Möglichkeit, sich unter http://www.surveygizmo.com/s3/1393003/WJP-QRQ-2013-Data-Collection zu registrieren, um im Anschluss eine formale Einladung zur Teilnahme an der Umfrage zu erhalten. Gesucht werden Rechtsanwälte, die im Zivil- und Handelsrecht, im Verfassungsrecht, im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht, im Arbeitsrecht oder im Öffentlichen Gesundheitswesen tätig sind.

Blockseminar zur Einführung in das türkische Recht am 17./18.01. und 24.01.2014 in Bamberg

Am 17./18.01. und 24.01.2014 findet das alljährliche Blockseminar zur Einführung in das türkische Recht am Lehrstuhl für Turkologie der Otto-Friedrich-Universität Bamberg statt. Es wird von Rechtsanwalt Prof. Dr.  Christian Rumpf (familienrechtlicher Teil: Rechtsanwalt Hanswerner Odendahl) geleitet.

Nähere Angaben finden Sie unter http://www.uni-bamberg.de/turkologie/forschung/honorarprofessur-fuer-tuerkisches-recht/blockseminar-einfuehrung-in-das-tuerkische-recht/.

Fortbildungsveranstaltung zum Thema „SEPA“ am 16.12.2013 in Bamberg

Wie im Newsletter 10/2013 bereits bekannt gegeben veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit der DATEV eG ein Seminar zur SEPA-Einführung am 01.02.2014. Es findet am Montag, 16.12.2013, von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Bistumshaus St. Otto, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg, statt. Referent ist Rechtsanwalt Uwe Scherf aus Solingen, vormaliger Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer. Er wird nicht nur in das Thema SEPA einführen, sondern auch praktische Hinweise für den Kanzleialltag geben. Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen.

SEPA (Single Euro Payments Area) betrifft nicht nur Firmen, sondern auch jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt, sowohl als Kanzleiinhaber als auch als Privatperson. Weil SEPA nicht nur Chancen bietet, sondern auch Risiken für den Geschäftsverkehr von Firmen- und Privatkunden birgt, eröffnet sich auch ein neues Beratungsfeld für die Anwaltschaft.

Klausurenersteller für die Zweite Juristische Staatsprüfung gesucht

In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung werden nach der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) auch Anwaltsklausuren geschrieben. Zur Erstellung von Anwaltsklausuren ist vor allem die Anwaltschaft selbst berufen. Das Landesjustizprüfungsamt ist deshalb stets auf der Suche nach geeigneten Kolleginnen und Kollegen, die an der Erstellung von Anwaltsklausuren mitwirken wollen.

Bei Annahme einer Klausur wird vom Landesjustizprüfungsamt eine Vergütung in Höhe von 568,05 € gewährt (gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 25.03.2008, Az. 2103-PA-7911/07, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 29.04.2010, JMBl. S. 38). Darüber hinaus leisten die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern einen Zuschuss, der bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg 1.000,00 € beträgt, sodass ein Klausurenersteller bei Annahme seiner Examensklausur eine Vergütung von insgesamt 1.568,05 € erhält.

Interessenten wenden sich bitte an Herrn Gunnar Groh vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Justizpalast am Karlsplatz, Prielmayerstraße 7, 80335 München, Tel. 089/5597-2220, E-Mail: gunnar.groh@stmj.bayern.de, oder an Herrn Geschäftsführer Rainer Riegler, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, Tel. 0951/98620-0, E-Mail: info@rakba.de. Die bayerischen Rechtsanwaltskammern freuen sich auf intensive Mitwirkung aus dem Kollegen- und Mitgliederkreis.

Fortbildungsnachweise gemäß § 15 FAO

Nach § 15 FAO muss der Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.

An die Vorlage der Fortbildungsnachweise für das Kalenderjahr 2013 wird hiermit erinnert. Kolleginnen und Kollegen, die einen Fachanwaltstitel führen, werden gebeten, ihre Teilnahmebestätigungen – soweit nicht schon geschehen – vollständig bis zum Jahresende (31.12.2013) bei der Kammer in Fotokopie einzureichen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eingereichte Unterlagen nur noch in elektronischer Form archiviert und Originale vernichtet werden.

Fortbildungsveranstaltung zum Thema „SEPA“ am 16.12.2013 in Bamberg

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg veranstaltet in Zusammenarbeit mit der DATEV eG ein Seminar zur SEPA-Einführung am 01.02.2014. Es findet am Montag, 16.12.2013, von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Bistumshaus St. Otto, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg, statt. Referent ist Rechtsanwalt Uwe Scherf aus Solingen, vormaliger Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer. Er wird nicht nur in das Thema SEPA einführen, sondern auch praktische Hinweise für den Kanzleialltag geben. Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen.

SEPA (Single Euro Payments Area) betrifft nicht nur Firmen, sondern auch jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt, sowohl als Kanzleiinhaber als auch als Privatperson. Weil SEPA nicht nur Chancen bietet, sondern auch Risiken für den Geschäftsverkehr von Firmen- und Privatkunden birgt, eröffnet sich auch ein neues Beratungsfeld für die Anwaltschaft.

Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Haftung und Haftungsvermeidung in interprofessionellen Berufsgesellschaften“ am 05.12.2013 in Nürnberg

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg veranstaltet am Donnerstag, 05.12.2013, in Kooperation mit der Steuerberaterkammer Nürnberg, der Rechtsanwaltskammer Nürnberg und der Wirtschaftsprüferkammer eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Haftung und Haftungsvermeidung in interprofessionellen Berufsgesellschaften“. Anlass ist die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB).

Das Seminar findet von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Tagungs- und Konferenzsaal der Steuerberaterkammer Nürnberg, (Eingang) Adlerstraße 23, 4. OG, 90402 Nürnberg, statt. Referent ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Jur. Norbert H. Hölscheidt, der viele Jahre lang in mittelständischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt gearbeitet und hierbei eine umfassende Praxiserfahrung erworben hat.

Nähere Einzelheiten der Veranstaltung und ein Anmeldeformular können Sie der anliegenden Einladung entnehmen.

Bayerischer Mediationstag am 26.11.2013 in München

Im Newsletter 09/2013 wurde bereits bekannt gegeben, dass am Dienstag, 26.11.2013, in der IHK-Akademie in München, Orleansstraße 10 – 12,  von 9.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr der erste Bayerische Mediationstag stattfinden wird. Darauf weisen wir nochmals hin.

Veranstalter ist das Bayerische Staatsministerium der Justiz, als Kooperationspartner sind u. a. die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern, so auch die RAK Bamberg, beteiligt. Die Tagung möchte einen umfassenden Überblick über das breite Spektrum der Mediation und anderer Formen der alternativen Konfliktlösung geben. Sie richtet sich an Angehörige der rechtsberatenden Berufe, der Wirtschaft und der Justiz, an Mediatoren und Vertreter der Wissenschaft.

Nähere Einzelheiten zur Zielsetzung und zum Programmablauf können Sie dem beigefügten Flyer sowie der neu gestalteten Internetseite www.bayerischermediationstag.de entnehmen. Die Anmeldung bitten wir mit beigefügtem Anmeldeformular bis 07.11.2013 bei der Rechtsanwaltskammer München vorzunehmen.

Fortbildungsveranstaltung zum Güterichterverfahren am 07.11.2013 in Bamberg

Wegen des unerwartet großen Interesses der Kolleginnen und Kollegen werden die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Oberlandesgericht Bamberg ihre gemeinsame Fortbildungsveranstaltung zum Güterichterverfahren, die erstmals am 15.10.2013 stattfand, am Donnerstag, 07.11.2013, wiederholen. Es sind noch wenige Restplätze frei.

Nähere Informationen können Sie der beigefügten Einladung entnehmen.

Seminar „Unternehmerschule Freier Beruf“ am 06.11.2013 in Nürnberg

Das Nürnberger Institut für Freie Berufe (IFB) bietet am Mittwoch, 06.11.2013, ein Seminar an, bei dem Existenzgründer praxisnahe Informationen erhalten. Es findet von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr  in den Räumen des Instituts in Nürnberg, Marienstraße 2, III. Stock, statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programmablauf und der Pressemitteilung.

Güterichter an allen bayerischen Zivil- und Familiengerichten seit 01.08.2013

Das Staatsministerium hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die bayerische Justiz seit 01.08.2013 flächendeckend an allen Zivil- und Familiengerichten Güterichterverfahren anbietet. Die Parteien eines Zivil- oder Familienrechtsstreits haben damit bayernweit die Möglichkeit, sich von einem speziell ausgebildeten Güterichter zu einer eigenverantworteten und umfassenden Lösung ihres Konflikts verhelfen lassen. Zusätzliche Gerichtskosten entstehen dadurch nicht.

Weitere Informationen über die Vorteile und den Ablauf des Güterichterverfahrens finden Sie hier:

Faltblatt „Das Gütericherverfahren – Mediation und mehr“

Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz für Verbraucherschutz

Slowakisch-Deutsch-Tschechisches Anwaltsforum am 22. und 23. November 2013 in Trnava, Slowakei

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen sowie die Tschechische und die Slowakische Rechtsanwaltskammer veranstalten am 22. und 23. November 2013 das „Slowakisch-Deutsch-Tschechische Anwaltsforum 2013“ in Trnava, Slowakei. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Eine gesonderte Einladung an alle Kolleginnen und Kollegen wird in Kürze erfolgen.

Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer zum Umfang des Schriftverkehrs in Anwaltskanzleien

Zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten wird die Bundesrechtsanwaltskammer bis 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten. Eine Online-Umfrage soll dabei helfen, zu ermitteln, in welchem Umfang Daten über die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer versandt und empfangen werden müssen. Sie wird bis 19.11.2013 verfügbar sein.

Um möglichst genaue Erkenntnisse zu gewinnen, bittet die BRAK um Ihre Mithilfe. Die Online-Umfrage, die bereits mit einem Sonder-Newsletter (Nachrichten aus Berlin) versandt wurde, ist auf ihrer Internetseite eingestellt. Der Link  dorthin lautet wie folgt: http://www.brak.de/zur-Rechtspolitik/national/aktuelles/online-umfrage-erv/

 

Weihnachtsspendenaktion 2013 der „Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte“

Auch in diesem Jahr ruft der caritative Verein der Anwaltschaft „Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte“ wieder zu Spenden zugunsten von notleidenden Menschen innerhalb der Anwaltschaft auf. Das Spendenkonto lautet wie folgt:

Deutsche Bank Hamburg, Kontonummer 0309906, BLZ 200 700 00.

Zudem bittet die Hülfskasse darum, ihr Notfälle zu nennen, um Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten und deren Hinterbliebenen in schwierigen Lebensumständen, verursacht z.B. durch Krankheit, unbürokratisch finanziell helfen zu können. Näheres bitten wir dem beigefügten Aufruf entnehmen.