Projekt zum Thema Großelternschaft

Der Lehrstuhl für Psychologie der RWTH Aachen untersucht derzeit, wie Menschen den Übergang zur Großelternschaft erleben, insbesondere wo Schwierigkeiten und Chancen liegen, wenn Familie und Arbeitsleben verbunden werden müssen. Hierzu werden erwerbstätige Personen – mit und ohne Enkelkinder, über 50 Jahre alt – gesucht, die sich an einer Onlinebefragung beteiligen, Zur Teilnahme gelangen Sie über folgenden Link: https://www.soscisurvey.de/familienunderwerbsleben/?r=lzBV.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten:

 

Onlinestudie zum Mehrfachverfolgungsverbot (Art. 103 Abs. 3 GG)

Der Lehrstuhl für Sozialpsychologie, Schwerpunkt Rechtspsychologie, der LMU München führt derzeit eine kurze Onlinestudie (Dauer ca. 5 bis 10 Minuten) zum Mehrfachverfolgungsverbot nach Art. 103 Abs. 3 des Grundgesetzes durch. Dabei ist insbesondere die Meinung juristischer Expertinnen und Experten bezüglich dieser strafrechtlichen Regelung interessant.

Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich an der Studie beteiligen wollen, gelangen dorthin über folgenden Link: https://survey.ifkw.lmu.de/mvv_experten/?r=rkba.

Voraussetzung ist, dass Sie noch nicht an der Vorgängerstudie (Dezember 2023 / Januar 2024) „Was denken Sie über …? Ihre Meinung zum Mehrfachverfolgungsverbot“ teilgenommen haben. Als Dankeschön wartet nach Abschluss der Studie die Verlosung von vier Wunschgutscheinen im Wert von je 50,00 €.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Poster.

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2024

Nach der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 vom 10.05.2024 sind bei der Pfändung von Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO ab 01.07.2024 folgende Beträge unpfändbar:

  • § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO: monatlich 1.491,75 € (bisher 1.402,28 €)
  • § 850c Abs. 2 S. 1 ZPO: monatlich 560,90 € (bisher 527,76 €)
  • § 850c Abs. 2 S. 2 ZPO: monatlich 312,78 € (bisher 294,02 €)
  • § 850c Abs. 3 S. 3 ZPO: monatlich 4.573,10 € (bisher 4.298,81 €)

Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Dort sind auch die konkreten Pfändungsfreibeträge in einer Tabelle dargestellt.

Beschlüsse der Kammerversammlung vom 19.04.2024

Am 19.04.2024 fand im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg die ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg 2024 statt. Dabei wurden – abgesehen von der Genehmigung des Haushaltsplanes für das jahr 2024 und der Entlastung des Vorstands – folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die Umlage zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs (beA-Umlage) wird für das Jahr 2025 auf 74,00 € (unverändert zu 2024) festgesetzt.

2. Die Schiedsgutachten- und Schlichtungsordnung der RAK Bamberg vom 18.01.2002 tritt mit Ablauf des 30.06.2024 außer Kraft.

Die Veröffentlichungen werden im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2024 erfolgen.

 

Neue RVG-Hotline der RAK Bamberg

Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben zukünftig die Möglichkeit, sich einmal im Monat (mit Ausnahme von August) für einen Zeitraum von jeweils 60 Minuten bei gebührenrechtlichen Problemen beraten zu lassen. Hierzu wurde unter 0951/98620-95 eine gesonderte Telefonnummer eingerichtet. Sie wird betreut von Geprüfter Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer aus München, die als Referentin zahlreicher Seminare zum anwaltlichen Gebührenrecht und Autorin diverser Lehrbücher über umfangreiche praktische Erfahrungen verfügt.

Weitere Einzelheiten, insbesondere die genauen Termin, an denen das Gebührentelefon besetzt ist, entnehmen Sie bitte dem

Schreiben an alle Mitglieder der RAK Bamberg vom 23.04.2024,

das bereits per beA verschickt wurde (nächster Termin ist Montag, 03.06.2024), Dort finden Sie auch einige Hinweise, die es zu beachten gilt.

Sitzung der Satzungsversammlung am 22.04.2024

Am 22.04.2024 fand in Berlin die zweite Sitzung der 8. Satzungsversammlung statt. Die Tagesordnung finden Sie hier:

Tagesordnung 22.04.2024

Gegenstand der Sitzung waren in erster Linie Berichte aus den diversen Ausschüssen. Nennenswerte Beschlüsse wurden nicht gefasst.

Weitere Informationen zur Satzungsversammlung entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Gebührenreferententagung der Rechtsanwaltskammern

Die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern haben sich auf ihrer 84. Tagung am 06.04.2024 in Stuttgart erneut mit dem Urteil des EuGH vom 12.01.2023 (Rechtssache C-395/21; BRAK-Mitt. 2023, 173 mit Anm. Kunze) zum Transparenzgebot bei einer Zeitaufwandsklausel befasst. Hintergrund sind die aktuellen und problematischen Entwicklungen in der Praxis, weil einige Rechtschutzversicherungen Rechtsanwälte in Regress nehmen mit der Begründung, die abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen seien wegen der EuGH-Rechtsprechung unwirksam.

Die Gebührenreferenten haben deshalb eine Reihe von Thesen zum aktuellen Stand der Entwicklungen und der nationalen Rechtsprechung in Bezug auf das EuGH-Urteil beschlossen, die Sie im Einzelnen dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 19.04.2024

entnehmen können.

Deutscher Anwaltstag vom 05.06. bis 07.06.2024 in Bielefeld

Von Mittwoch, 05.06.2024, bis Freitag, 07.06.2024, findet in Bielefeld der diesjährige Deutsche Anwaltstag statt, der eine Vielzahl von Fortbildungsmöglichkeiten bietet. Der Präsenzveranstaltung voraus gehen am 03.06. und 04.06.2024 zwei virtuelle Tage, an denen diverse Onlineseminare angeboten werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Anwaltvereins unter https://anwaltstag.de/de/.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Fortbildungen gesucht

Eiden Juristische Seminare sucht zwecks Erweiterung des Angebots Kolleginnen und Kollegen, die sich freiberuflich im Bereich der anwaltlichen Fortbildung – Präsenz- und Onlineseminare – engagieren. Bei Interesse an einer Zusammenarbeit wenden Sie sich bitte postalisch (Partnachstraße 50, 82467 Garmisch-Partenkirchen), per E-Mail (ec@eiden-seminare.com) oder telefonisch (08821/60352-12) an Eiden.

Jahresbericht 2023 des Bayerischen Landesjustizprüfungsamts

Der

Jahresbericht des Bayerischen Landesjustizprüfungsamtes für 2023,

der auch unter https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/jahresberichte/ online abrufbar ist, wurde vor Kurzem fertig gestellt. Er informiert über die Ergebnisse der im Jahr 2023 durchgeführten und abgeschlossenen Prüfungen, also der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Termine 2022/2 und 2023/1), der Rechtspflegerprüfung, der Gerichtsvollzieherprüfung und der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst sowie der Prüfungen des Strafvollzugsdienstes. Zudem gibt der Bericht – soweit dies aufgrund statistischer Angaben möglich ist – einen kurzen Überblick über die Arbeit des Landesjustizprüfungsamts.

Bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung fällt auf, dass sich annähernd 50% der Referendarinnen und Referendare für das Berufsfeld 3 „Anwaltschaft“ entschieden haben. Mit dem Prüfungstermin 2023/1 wurde das neue Berufsfeld 8 „Informationstechnologierecht und Legal Tech“ eingeführt.

Zur Erinnerung: Kammertag mit Kammerversammlung am 19.04.2024 in Bamberg

Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden daran erinnert, dass am Freitag, 19.04.2024, im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, der Kammertag 2024 stattfinden wird.

Er beginnt um 10:00 Uhr mit einer (kostenfreien) Informationsveranstaltung zum Thema „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in Anwaltskanzleien – KI als Bedrohung oder Unterstützung für die Anwaltschaft?“ Referent ist Rechtsanwalt Chan-jo Jun aus Würzburg, Fachanwalt für IT-Recht und Vorsitzender des Ausschusses IT-Recht der Bundesrechtsanwaltskammer. Nach einem gemeinsamen Mittagessen, zu dem die Rechtsanwaltskammer alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars und der Kammerversammlung einlädt, wird Kammerpräsidentin Ilona Treibert um 14:00 Uhr die ordentliche Mitgliederversammlung 2024 eröffnen.

Die Tagesordnung und alle wesentlichen Informationen sind im Mitteilungsblatt „RAK In-FORM“ Nr. 255 von März 2024 veröffentlicht, das am 25.03.2024 per beA bzw. per Post an diejenigen Kammermitglieder, die nicht über ein elektronisches Postfach verfügen, verschickt wurde. Zu den wichtigsten TOPs gehören die Beschlussfassungen über den Haushaltsplan 2024 und die zu ändernden Ordnungen.

Bitte nehmen Sie an der Kammerversammlung teil und melden Sie sich bis 12.04.2024 per beA oder E-Mail unter info@rakba.de bei der Kammergeschäftsstelle an.

Wahl zum Kammervorstand 2024 – Stimmabgabe bis 19.04.2024 möglich

Nachdem am 18.03.2024 die Wahlunterlagen per beA an alle wahlberechtigten Kammermitglieder – einschließlich Berufsausübungsgesellschaften – verschickt wurden, hat der Wahlzeitraum begonnen. Eine Stimmabgabe ist bis Freitag, 19.04.2024, 16:00 Uhr, möglich, auch noch in der an diesem Tag stattfindenden Kammerversammlung.

Bitte machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und beteiligen Sie sich an der Wahl. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.

Rechtsanwaltsfachangestellte – Neuberufung des Prüfungsausschusses

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat den Prüfungsausschuss für Rechtsanwaltsfachangestellte für die Zeit vom 01.02.2024 bis 31.01.2026 neu bestellt. Er setzt sich in den nächsten zwei Jahren wie folgt zusammen:

Mitglieder:

  • Rechtsanwalt Rüdiger Leibold (Margetshöchheim), Vorsitzender
  • Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Würzburg/Zellingen), stellv. Vorsitzende
  • Oberstudienrat Thomas Hein (Bamberg)

Stellvertretende Mitglieder:

  • Rechtsanwalt Hartmut Leo (Estenfeld)
  • Rechtsanwältin Susanne Schuhmann (Schweinfurt)
  • Geprüfte Rechtsfachwirtin Manuela Krug (Bad Neustadt/Saale)
  • Geprüfte Rechtsfachwirtin Melanie Zöphel (Bayreuth)
  • Studiendirektor Peter Dindorf (Würzburg)
  • Studienrat Dr. Gerhard Stitz (Würzburg)

Nähere Informationen zum Prüfungsausschuss finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg.

 

 

Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz

Im Newsletter von Mai 2022 haben wir bereits über die Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz berichtet. Nunmehr teilt die Bundesrechtsanwaltskammer mit, dass auch in Hessen die Akten über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können hierbei ihre SAFE-ID und ihre beA-Zugangsmitteln nutzen; gesonderte Zugangsdaten sind nicht mehr erforderlich. Die IT-Stelle des Ministeriums hat angekündigt, die Anleitungen entsprechend anzupassen.

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Studie zu Angriffen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland

Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet um Unterstützung bei einer Umfrage, durch die ermittelt werden soll, ob und inwiefern Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedrohlichem Verhalten und Aggressionen ausgesetzt sind, welche Auswirkungen dies gegebenfalls hat und wie die Betroffenen damit umgehen. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst, der in einen europäischen Gesamtbericht einfließen wird. Ziel ist es, die Situation in Deutschland zu verstehen und sie mit der Lage in anderen europäischen Ländern vergleichen zu können.

Damit Ihre Interessen auf Landes- und Bundesebene bestmöglich gewahrt werden können, werden alle Kammermitglieder um Beteiligung an der Umfrage gebeten. Sie nimmt rund 10 Minuten in Anspruch und ist bis 01.04.2024 zugänglich. Die Teilnahme erfordert keinerlei Angabe von Namen oder Kontaktinformationen. Die ausgewerteten Ergebnisse werden von der BRAK veröffentlicht und allen deutschen Rechtsanwaltskammern zur Verfügung gestellt.

Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: https://easy-feedback.de/Umfrage-Angriffe-auf-die-Anwaltschaft/1786089/lUas4V

Fortbildungsveranstaltung zum Rückführungsverbesserungsgesetz in Würzburg und Hof (Saale)

Die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein bietet am Montag, 22.04.2024, in Würzburg und am Freitag, 26.04.2024, in Hof (Saale), jeweils von 09:30 Uhr bis 14:00 Uhr, eine Fortbildungsveranstaltung zum Rückführungsverbesserungsgesetz an. Ziel ist der Erwerb der notwendigen Fachkunde bzw. der Auffrischung und Aktualisierung bereits vorhandener Kenntnisse im Abschiebungshaftrecht.

Nähere Informationen zu beiden Veranstaltungen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen.

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V am 18.04.2024 und 27.07.2024

Alle Interessenten werden gebeten, den neuen Termin des Online-Seminars zum Thema

Das Telefon – die Visitenkarte der Kanzlei

zu beachten. Es findet nunmehr am Donnerstag, 18.04.2024 (und nicht am 09.04.2024), statt,

An den

Workshop – Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare

am Freitag, 27.07.2024, wird bei dieser Gelegenheit nochmals erinnert.

Konjunkturbefragung Sommer 2024 in den Freien Berufen

Die Konjunkturumfrage Sommer 2024 in den Freien Berufen wurde gestartet. Neben den konjunkturellen Entwicklungen wird diesmal auch das Thema „Belastung durch Bürokratie“ näher beleuchtet. Der BFB erwartet sich wichtige Erkenntnisse darüber, inwieweit übermäßige Bürokratie aktuell Probleme verursacht.

Die Umfrage ist als Onlinebefragung konzipiert und vollkommen anonym. Sie ist bis 28.04.2024 zugänglich. Der Link zur Befragung lautet wie folgt :www.t1p.de/konjunktur-fb.

Alle Kammermitglieder werden zur Teilnahme aufgerufen.

Wettbewerb „Erfolgreich. Familienfreundlich“

Im Rahmen des Familienpakts Bayern wird das Bayerische Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Juni 2025 die 20 familienfreundlichsten Unternehmen Bayerns ehren. Der Wettbewerb richtet sich auch an kleine und mittlere Unternehmen.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich bzw. ihre Kanzlei hierfür bewerben wollen, werden gebeten, sich spätestens bis Freitag, 12.04.2024, bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu melden und ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Die Kammer würde dann die Benennung gegenüber dem Verband Freier Beruf in Bayern (VFB) vornehmen.

Über die Webseite https://www.familienpakt-bayern.de/wettbewerb.html kann Ihre Bewerbung auch unmittelbar erfolgen. Die Bewerbungsphase startet am 02.05.2024.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der beiden Ministerien an den VFB vom 18.03.2024.

Mobile beA-App für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Nach dem Ende der Pilotphase hat die Bundesrechtsanwaltskammer die mobile beA-App am 22.02.2024 allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Nutzung bereit gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Sondernewsletter 2/2024 vom 21.02.2024.

Dort wird unter anderem die Einrichtung und Benutzung der beA-App erläutert einschließlich der Voraussetzungen, die das mobile Endgerät erfüllen muss. Benötigt wird auch ein Softwarezertifikat, das im beA hinterlegt und freigeschaltet ist. Dieses kann wie üblich bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer erworben werden.

Der Nutzungsumfang der beA-App ist in der ersten Ausbaustufe auf den rein lesenden Zugriff auf Nachrichten im Posteingangsordner beschränkt. In den nächsten Ausbaustufen werden dann weitere Funktionalitäten zur Verfügung gestellt.

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