Archiv für den Autor: Redaktion RAK Bamberg

Unternehmenssteuerreform

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 25.05.2007 in zweiter und dritter Lesung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Unternehmenssteuerreform 2008 (BT-Drs. 16/5377) zugestimmt. Das Gesetz kann vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats zum 01.01.2008 in Kraft treten. Die Einführung der pauschalen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ist für den 01.01.2009 geplant. Hauptziel der Reform ist es, die Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen auf unter 30 Prozent zu senken. Lesen Sie hierzu die BMF-Pressemitteilung 59/2007 v. 25.05.2007. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 3/2007 überwiegend kritisch zu dem Reformvorhaben geäußert.

Zugang zum Anwaltsnotariat

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 20/2007 zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat – BT-Drucks. 16/4972) geäußert. Darin begrüßt sie grundsätzlich die Überlegungen zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat. Ohne eine grundlegende Reform des Auswahlverfahrens lassen sich weder die verfassungsrechtlichen Vorgaben einhalten noch kann das Prinzip der Bestenauslese verwirklicht werden. Angesichts der Festlegungen in der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH sieht die BRAK auch keine Möglichkeit, auf das im Entwurf vorgeschlagene Prüfungsverfahren zu verzichten. Dennoch weist die BRAK auf einige Kritikpunkte hin.

Verfassungsbeschwerde gegen akustische Wohnraumüberwachung zurückgewiesen

BRAK Logo[BRAK] Mit Beschluss v. 11.05.2007 – 2 BvR 543/06 – hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen § 100c StPO i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des BVerfG v. 03.03.2004 (akustische Wohnraumüberwachung) v. 24.06.2005 – BGBl I S. 1841 ff. – zurückgewiesen. Lesen Sie hierzu auch die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 57/2007 v. 25.05.2007.

Verfassungsbeschwerde gegen Telefonüberwachung eines Strafverteidigers erfolgreich

BRAK Logo[BRAK] Mit Beschluss v. 18.04.2007 – 2 BvR 2094/05 – hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Verfassungsbeschwerde eines Strafverteidigers gegen die Anordnung der Telefonüberwachung stattgegeben. In seiner Entscheidung führt das BVerfG aus, dass eine Abhörmaßnahme, die auf die Überwachung der Kommunikation zwischen Strafverteidiger und seinem beschuldigten Mandanten abzielt, in unlösbarem Widerspruch zur Rechtsgarantie des unüberwachten mündlichen Verkehrs zwischen Strafverteidiger und Beschuldigtem steht. Diese Rechtsgarantie dient der Gewährleistung einer wirksamen Strafverteidigung, indem sie die Vertrauensbeziehung zwischen dem Verteidiger und dem Beschuldigten nach außen abschirmt und gegen Eingriffe schützt. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung 58/2007 v. 30.05.2007.

Neue Kronzeugenregelung

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 16.05.2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzumessung bei Aufklärungs – und Präventionshilfe – zur Einführung einer neuen allgemeinen Kronzeugenregelung beschlossen. Diese Strafzumessungsregel sieht vor, dass bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beitragen, die Strafe gemildert oder ganz von Strafe abgesehen werden kann. Im geltenden Strafrecht gibt es nur spezielle „Kronzeugenregelungen“ für bestimmte Delikte, z.B. bei §§ 129, 129a StGB (Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung), bei § 261 StGB (Geldwäsche) und bei § 31 BtMG (Betäubungsmittelstrafrecht). Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 16.05.2007.

Anhörung zur Bekämpfung Computerkriminalität

BRAK Logo[BRAK] Am 23.05.2007 fand im Rechtsausschuss des Bundestages eine nicht öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (BT-Drs. 16/3656) statt. Durch den Entwurf ist eine schärfere strafrechtliche Verfolgung von Computerkriminalität vorgesehen, wonach z.B. bereits der bloße unbefugte Zugang zu einem Computer- und Informationssystem („Hacking“) strafbar sein soll. Dieser Entwurf stand bereits auf der Tagesordnung einer Anhörung am 21.03.2007.

Zuständigkeit für die Erteilung verbindlicher Auskünfte

BRAK Logo[BRAK] Im BMF-Schreiben v. 03.05.2007 – IV A 4 – S 0224/07/0003 – wird erläutert, wann das Bundeszentralamt für Steuern und wann ein Finanzamt für die Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO zuständig ist. Nur die von der zuständigen Finanzbehörde erteilte Auskunft entfaltet bei Verwirklichung des geplanten Sachverhalts Bindungswirkung. Lesen Sie auch das BMF-Schreiben v. 12.03.2007 – IV A 4 – S 0224/07/0001 – zu den Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft.

BMF-Schreiben zur Kürzung der Pendlerpauschale

BRAK Logo[BRAK] Mit BMF-Schreiben v. 04.05.2007 – IV A 7 – S 0623/07/0002 – stellte das Bundesfinanzministerium klar, dass seiner Ansicht nach die Neuregelung zur Kürzung der Pendlerpauschale – d.h. zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 2 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2007, BGBl. I S. 1652) – verfassungsgemäß ist. Die Finanzämter sollen deshalb diesbezügliche Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (trotz anders lautender Entscheidungen des Niedersächsischen FG und des FG des Saarlandes) weiterhin ablehnen.

GmbH-Reform (MoMiG) beschlossen

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 23.05.2007 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Durch die Neuregelung sollen GmbH- Gründungen erleichtert und beschleunigt werden. Die BRAK hatte sich mit BRAK-Stellungnahme-Nr. 29/2006 bereits zum Referentenentwurf geäußert. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 23.05.2007.

Unternehmenssteuerreform

BRAK Logo[BRAK] Am 23.05.2007 nahm der Finanzausschuss des Bundestages die gleich lautenden Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 16/4841) und der Bundesregierung (BT-Drs. 16/5377) für das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in geänderter Fassung an. Am 25.05.2007 werden die Abgeordneten namentlich über den Entwurf abstimmen. In seiner Sitzung am 11.05.2007 hatte der Bundesrat dem Regierungsentwurf eines Unternehmenssteuerreformgesetzes (BR-Drs. 220/07) – trotz zahlreicher Änderungsanträge (vgl. Stellungnahme des Bundesrates – BR-Drs. 220/07 (Beschluss) = Anlage 4 zu BT-Drs. 16/5377, S. 10 ff.) – grundsätzlich zugestimmt. Die Bundesregierung stimmte in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (Anlage 5 zu BT-Drs. 16/5377, S.43 ff.) zwölf der 37 Änderungsvorschläge des Bundesrates zu. Zudem sagte sie in zwölf weiteren Fällen die Prüfung zu, während sie 13 weitere Änderungsvorschläge ablehnte. Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme-Nr. 3/2007 zum Referentenentwurf überwiegend Kritik an dem Gesetzesvorhaben geäußert.

Anhörung zum Unterhaltsrecht

BRAK Logo[BRAK] Am 24.05.2007 stand das Thema Unterhaltsrecht auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses des Bundestages. Zum einen beschäftigte sich der Rechtsausschuss in der nicht öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechtes (BT-Drs. 16/1830) und zum anderen mit dem Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/891), in dem diese fordert, das „Unterhaltsrecht ohne weiteres Zögern sozial und verantwortungsbewusst den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen an(zu)passen.“ Die BRAK hatte sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 12/2006 zum Gesetzesvorhaben geäußert.

Öffentliche Anhörung zur Vaterschaftsanfechtung durch Behörden

BRAK Logo[BRAK] Vor dem Rechtsausschuss des Bundestages fand am 23.05.2007 eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Anfechtung der Vaterschaft (BT-Drs. 16/2391) statt. Der Entwurf sieht die Einführung eines befristeten Anfechtungsrechts für öffentliche Stellen vor, um so missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen zu Zwecken der Erlangung eines Aufenthaltstitels bzw. der deutschen Staatsangehörigkeit entgegen zu wirken. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier.

BVerfG – Streitwertbegrenzung verfassungsgemäß

BRAK Logo[BRAK] Das BVerfG hat mit Beschluss v. 13.02.2007 – 1 BvR 910/05; 1 BvR 1389/05 – entschieden, dass die Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäß ist. Eine Zusammenfassung der Überlegungen des BVerfG finden Sie in der BVerfG-Pressemitteilung 54/2007 v. 15.05.2007. Die BRAK begrüßte die Entscheidung des Gerichts in der BRAK- Pressemitteilung-Nr. 15 v. 15.05.2007.

BVerfG: Verfassungsbeschwerde eines Anwalts gegen Telefonüberwachung erfolgreich

BRAK Logo[BRAK] Mit Beschluss v. 30.04.2007 – 2 BvR 2151/06 – hat das BVerfG der Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen die Anordnung der Telefonüberwachung stattgegeben, weil der Beschwerdeführer in seinem Fernmeldegeheimnis und seiner Berufsausübungsfreiheit verletzt sei. Der Beschwerdeführer ist anwaltlicher Vertreter von Khaled El Masri. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 55/2007 v. 16.05.2007. Die BRAK begrüßte in der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 16 v. 16.05.2007 die Entscheidung, weil durch sie der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant und die herausgehobene Bedeutung der unüberwachten Berufsausübung hervorgehoben wurde.

Vorauszahlungspflicht von Gerichtsgebühren in Berufungsverfahren

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (BT-Drs. 16/5335) vorgelegt. Diese Neuregelung ist nach Ansicht des Bundesrates notwendig, weil das Gerichtskostengesetz keine Sanktion für den Fall vorsehe, in dem Gerichtsgebühren trotz entsprechender Aufforderung nicht gezahlt würden. Die Berufungsgerichte hätten den vollen Bearbeitungsaufwand, ohne dass die Staatskassen letztlich ihre Forderungen realisieren könnten. In der Stellungnahme der Bundesregierung (Anlage 2 zu BT-Drs. 16/5335, S. 19 ff.) mahnt diese an, dass die Gesetzesänderungen tatsächlich erforderlich sein müssten. Sie kritisiert, dass eine spürbare Verbesserung der Einnahmen durch den Entwurf nicht erreicht werden könnte und insbesondere die Belange der Rechtsuchenden nicht ausreichend Beachtung fänden.

Fachtagung Tschechien 2007

Die Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Tschechischen Juristenvereinigung e.V. eine Fachtagung Tschechien 2007 am 28. und 29.06.2007 in Passau. Nähere Informationen finden Sie hier.

Tag der freien Berufe

Bereits zum 3. Mal veranstaltet der Verband Freier Berufe in Bayern in diesem Jahr seinen „Tag der Freien Berufe“. Das Thema lautet „Demokratie und Verbände – zwischen Lobbyismus und Gemeinwohl. Zur Aufgabe der Freien Berufe in einer freien Gesellschaft“.

Die Veranstaltung findet im Maritim Hotel München, Goethestr. 7, 80336 München statt. Näher Infos unter www.freieberufe-bayern.de.

Bautechnik und Baubetrieb für Juristen

Die Bauakademie Biberach veranstaltet am 15./16. Juni 2007 eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Bautechnik und Baubetrieb für Juristen“. Immer mehr Bau-Streitigkeiten landen vor Gericht, so dass sich auch immer mehr Juristen mit Themen der Bautechnik und des Baubetriebs befassen müssen.

In diesem Seminar bietet die Bauakademie Biberach Juristen eine Plattform, auf der Baufachleute wichtige Zusammenhänge in verständlicher Form vermitteln.

Dazu gehört auch die Erklärung von wichtigen Begriffen, mit denen der Planer und Ingenieure zwar selbstverständlich umgehen, die Außenstehenden aber unverständlich sind. Mehr Informationen zu dem Seminar finden Sie hier.

Crashkurs im Europarecht

Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) veranstaltet sowohl am 28./29. Juni als auch am 13./14. September 2007 einen Crashkurs im Europarecht. Dieser richtet sich unter anderem an Rechtsanwälte, die sich für die Herausforderungen dieses schnell wachsenden Rechtsgebietes in ihrer täglichen Praxis wappnen möchten. Nähere Informationen finden Sie hier.

2. Würzburger Forum Arbeitsrecht

Das zweite Würzburger Forum Arbeitsrecht beschäftigt sich mit dem Einfluss Europas auf das deutsche Arbeitsrecht. Referent ist der Präsident des BAG a.D. Prof. Dr. Hellmut Wißmann. Die Veranstaltung findet am 28.06.2007 um 18.15 Uhr statt (Alte Universität, Neubaukirche, Domerschulstr. 16, 97070 Würzburg). Die Teilnahme ist kostenlos, auf Wunsch wird eine Bescheinigung nach § 15 FAO erstellt. Informationen und Anmeldung hier.

Pressefreiheit im Strafprozess

BRAK Logo[BRAK] In seiner Sitzung am 25.04.2007 hat sich der Rechtsausschuss des Bundestages sowohl mit dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eines Gesetzes zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Strafprozess (BT-Drs. 16/576) beschäftigt als auch mit dem damit verbundenen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion eines Gesetzes zur Sicherung der Pressefreiheit (BT-Drs. 16/956).

Unternehmensteuerreform 2008

BRAK Logo[BRAK] Am 11.05.2007 wird sich der Bundesrat mit dem Regierungsentwurf für ein Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (BT-Drs. 16/4841, BR-Drs. 220/07) befassen. Die Ausschüsse, d.h. federführend der Finanzausschuss, empfehlen dem Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme mit über fünfzig Änderungsvorschlägen (BR-Drs. 220/1/07). Zudem hat Baden-Württemberg einen Antrag (BR-Drs. 220/2/07) zur sog. Zinsschranke (§ 4h EStG-E) gestellt.

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

BRAK Logo[BRAK] Auf der Tagesordnung der 833. Sitzung des Bundesrates am 11.05.2007 stehen die zusammenhängenden Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens. Beide Entwürfe haben die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens zum Ziel. In Bezug auf den Gesetzesantrag (BR-Drs. 149/07) zur Änderung des Grundgesetzes empfehlen der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für innere Angelegenheiten (BR-Drs. 149/1/07), den Gesetzentwurf ohne Änderungen beim Bundestag einzubringen. Im Hinblick auf den Gesetzesantrag der Länder zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drs. 150/07) empfehlen wiederum der federführende Rechtsausschuss und der Finanzausschuss (BR-Drs. 150/1/07), den Entwurf mit der Maßgabe einiger Änderungen einzubringen.