[BRAK] Mit BMF-Schreiben v. 04.05.2007 – IV A 7 – S 0623/07/0002 – stellte das Bundesfinanzministerium klar, dass seiner Ansicht nach die Neuregelung zur Kürzung der Pendlerpauschale – d.h. zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 2 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2007, BGBl. I S. 1652) – verfassungsgemäß ist. Die Finanzämter sollen deshalb diesbezügliche Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (trotz anders lautender Entscheidungen des Niedersächsischen FG und des FG des Saarlandes) weiterhin ablehnen.