[BRAK] Auf der Tagesordnung der 833. Sitzung des Bundesrates am 11.05.2007 stehen die zusammenhängenden Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens. Beide Entwürfe haben die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens zum Ziel. In Bezug auf den Gesetzesantrag (BR-Drs. 149/07) zur Änderung des Grundgesetzes empfehlen der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für innere Angelegenheiten (BR-Drs. 149/1/07), den Gesetzentwurf ohne Änderungen beim Bundestag einzubringen. Im Hinblick auf den Gesetzesantrag der Länder zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drs. 150/07) empfehlen wiederum der federführende Rechtsausschuss und der Finanzausschuss (BR-Drs. 150/1/07), den Entwurf mit der Maßgabe einiger Änderungen einzubringen.