[BRAK] Am 23.05.2007 nahm der Finanzausschuss des Bundestages die gleich lautenden Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 16/4841) und der Bundesregierung (BT-Drs. 16/5377) für das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in geänderter Fassung an. Am 25.05.2007 werden die Abgeordneten namentlich über den Entwurf abstimmen. In seiner Sitzung am 11.05.2007 hatte der Bundesrat dem Regierungsentwurf eines Unternehmenssteuerreformgesetzes (BR-Drs. 220/07) – trotz zahlreicher Änderungsanträge (vgl. Stellungnahme des Bundesrates – BR-Drs. 220/07 (Beschluss) = Anlage 4 zu BT-Drs. 16/5377, S. 10 ff.) – grundsätzlich zugestimmt. Die Bundesregierung stimmte in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (Anlage 5 zu BT-Drs. 16/5377, S.43 ff.) zwölf der 37 Änderungsvorschläge des Bundesrates zu. Zudem sagte sie in zwölf weiteren Fällen die Prüfung zu, während sie 13 weitere Änderungsvorschläge ablehnte. Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme-Nr. 3/2007 zum Referentenentwurf überwiegend Kritik an dem Gesetzesvorhaben geäußert.