Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Übertragung von Schlichtungsaufgaben

Erlass zur Pendlerpauschale

Bayerisches Schlichtungsgesetz (BaySchlG) – Verlängerung der Geltungsdauer

Fortbildungsnachweis, § 15 FAO

Juristenorchester

Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld

Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht

Gewerbliche Infektion durch Angestellte

Bündnis für das deutsche Recht

Entlastung der Rechtspflege

Erbschaftsteuerreform

Grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung und Zustellung

Opferrechtsreformgesetz

Veranstaltungshinweis – Technikrecht

Satzungsversammlung

ERV an den LG Freiburg und Stuttgart

Göttinger Workshop zum Medizinrecht

Karikaturpreis der Deutschen Anwaltschaft

Justizministerkonferenz

Bündnis für das deutsche Recht

Fortbildungsseminare – Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis der Uni Erlangen

Opferanwälte

Erfahrungsbericht zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des BVerwG

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

BRAK Logo[BRAK]   Das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes v. 22.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2065 ff. am 29.12.2008 verkündet worden. Ziel der Neuregelung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine verbesserte Allgemein- und Spezialprävention. Durch das Gesetz werden die Bußgeldobergrenzen für  Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten angehoben und der Bußgeldtatbestand des Feilbietens nicht genehmigter Fahrzeugteile überarbeitet und ergänzt. Das Gesetz enthält zudem die Ermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Regelung des gewerbsmäßigen Feilbietens, Veräußern und Inverkehrbringens von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Ausrüstung. Diese Rechtsverordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG

Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

BRAK Logo[BRAK]   Das Bundeskabinett hat am 21.01.2009 einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des Führungszeugnisses zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen (Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZR)). Der Entwurf sieht die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten vor, das dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben soll, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Das Vorhaben verwirklicht einen vom Bundesministerium der Justiz vorbereiteten Beschluss des zweiten Kindergipfels der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 12. Juni 2008, der diese Regelung als wichtigen Baustein für die Umsetzung seiner Anliegen vorsieht.

Übertragung von Schlichtungsaufgaben

BRAK Logo[BRAK]   Die Schlichtungsaufgaben nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes wurden auf die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband übertragen. Im Bundesanzeiger Nr. 195 v. 23.12.2008, S. 4661 ff. wurden der Genehmigungsbescheid und die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe bekanntgemacht. Damit wurde die Übertragung der Schlichtungsaufgabe der Deutschen Bundesbank für die an dessen Schlichtungsverfahren teilnehmenden Unternehmen auf den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wirksam.

Erlass zur Pendlerpauschale

BRAK Logo[BRAK]   Das Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben v. 30.12.2008 (IV C 5  – S 2351/08/10005) einen Anwendungserlass zur Rechtslage nach der Entscheidung des BVerfG v. 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) zur Entfernungspauschale veröffentlicht. Das BVerfG hatte entschieden, dass die Neuregelung der sog. Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Nach dem Erlass können Arbeitgeber für alle nach dem 31.12.2006 beginnenden Lohnzahlungszeiträume eine Pauschalierung gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG bereits ab dem ersten Entfernungskilometer vornehmen. Dies gilt auch, wenn die Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG) für das Jahr 2007 oder 2008 bereits übermittelt oder erteilt worden ist.

Bayerisches Schlichtungsgesetz (BaySchlG) – Verlängerung der Geltungsdauer

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 16.12.2008 beschlossen, die Geltungsdauer des derzeit bis zum 31.12.2008 befristeten Bayerischen Schlichtungsgesetzes bis zum 31.12.2011 zu verlängern. Das Änderungsgesetz wird in Kürze ausgefertigt und noch vor Jahresende im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Es tritt zum 31.12.2008 in Kraft.

Fortbildungsnachweis, § 15 FAO

Nach § 15 FAO muss der Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.
An die Vorlage der Fortbildungsnachweise wird erinnert. Kollegen, die einen Fachanwaltstitel führen werden gebeten, ihre Teilnahmebestätigungen vollständig bis zum Jahresende bei der Kammer einzureichen.

Juristenorchester

Im September 2008 wurde das „Deutsche Juristenorchester eV“ aus dem schon länger bestehenden Bundesjuristenorchester gegründet. Es wird beabsichtigt ein bis zwei klassische Konzerte im Jahr in verschiedenen Städten Deutschlands zu geben. Bisher gab es bereits Konzerte z.B. in Aachen, Würzburg, Koblenz, etc.. Ziel ist es nicht nur die klassische Musik zu pflegen, sondern vor Ort unter Kooperation mit einem gemeinnützigen Träger dessen soziale Ziele durch Verwendung der „Konzertgewinne“ zu unterstützen.

Nähere Informationen über das Orchester und dessen Suche nach weiteren Mitspielern finden Sie hier.

Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld

2009 findet der Bielefelder Kompaktkurs „Anwalts- und Notartätigkeit“ zum 20. Male statt. Er bereitet in 4 auch separat buchbaren Monatsbausteinen junge Juristinnen und Juristen auf die Anforderungen des Anwaltsberufs vor (Februar bis Mai). Erfahrene Praktiker als Dozenten referieren als Spezialisten über ihre Tätigkeitsgebiete in Plenar- und Kleingruppenveranstaltungen. Der Kurs ist in vielfacher Weise mit dem Referendariat kombinierbar (besonders in der Anwalts- oder Wahlstation) und fördert auch die Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen.

Informationen: www.kompaktkurs.de

Die Absolventen der bisherigen Durchgänge werden aus Anlass des Jubiläums zum 13.3.2009 zu einem Kongress nach Bielefeld eingeladen (fachliche Schwerpunkte: Neuerungen im Familien-, GmbH- und Versicherungsrecht).

Als Bestandteil des zweisemestrigen Masterstudiengangs „Rechtsgestaltung und Prozessführung“ der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld kann mit dem Kompaktkurs und zusätzlichen Leistungen ein akademischer Grad (LL.M.) erworben werden. www.kompaktkurs.de/llm

Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 45/2008 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BR-Drucks. 700/08) Stellung genommen. Darin begrüßte die BRAK, dass der vorgelegte Entwurf nun die grundsätzliche Anwendung der VwGO in gerichtlichen Verwaltungsverfahren in Anwaltssachen sowie des VwVfG für außergerichtliche Verfahren vorsieht. Einen entsprechenden Vorschlag hatte die BRAK bereits im Jahre 2001 unterbreitet. Auf Zustimmung stieß auch der ebenfalls von der BRAK angestoßene Vorschlag zur Einführung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Die BRAK möchte mit dieser neuen Einrichtung die der anwaltlichen Selbstverwaltung immanente Verantwortung gegenüber dem Verbraucher wahrnehmen und diesem ein bürgerfreundliches und transparentes Verfahren bieten. Die BRAK sprach sich jedoch gegen die vorgesehene Verkleinerung des Anwaltssenats beim BGH aus. Dieser soll künftig nur noch aus fünf Mitgliedern, nämlich einem Vorsitzenden sowie zwei weiteren Mitgliedern des BGH und zwei Rechtsanwälten als Beisitzern, bestehen. Den Vorsitz soll nicht mehr der Präsident des BGH, sondern ein vom Präsidium bestimmter Vorsitzender Richter führen. Angesichts der mit dem Gesetzentwurf verbundenen Zulassungsberufung zum Anwaltssenat (vgl. § 112e BRAO-E), die zu einer deut­lichen Entlastung des Senates und insbesondere der mündlichen Verhandlungen führen wird, sieht die BRAK nicht die Notwendigkeit, die seit 1878 bestehende, der besonderen Stellung der Anwaltschaft gerecht werdende Sonderregelung zu beseitigen.

Die BRAK hatte sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 17/2008 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht geäußert.

Gewerbliche Infektion durch Angestellte

BRAK Logo[BRAK] Nach dem BFH-Urteil v. 08.10.2008 (AZ: VIII R 53/07, abrufbar unter www.bundesfinanzhof.de) können die Einkünfte einer Anwaltssozietät in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte aufzuteilen sein, wenn ein angestellter Rechtsanwalt einzelne Mandate eigenverantwortlich und leitend ausführt und seine Tätigkeit deutlich getrennt von der Tätigkeit der Sozien ausführt. Damit macht der BFH anscheinend eine deutliche Kehrtwendung von seiner bislang in dieser Frage für Rechtsanwälte eher ungünstigen Rechtsprechung.

Bündnis für das deutsche Recht

BRAK Logo[BRAK] Die Broschüre „Law – Made in Germany“ – herausgegeben von der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesnotarkammer, dem Deutschen Notarverein und dem Deutschen Richterbund – ist nun bestellbar unter http://www.lawmadeingermany.de/best_form/bestellung.php. Die Broschüre richtet sich an deutsche, insbes. aber auch an ausländische Unternehmen, für deren Investitionen und Verträge das deutsche Recht einen optimalen Rahmen bietet.

Zum Thema Rechtsstaatsförderung in der Außenpolitik veranstaltet das Auswärtige Amt im Rahmen seines 21. Forums Globale Fragen am 15.01.2009 eine Konferenz „Der Rechtsstaat – Patentrezept für alle Welt?“ Das Programm finden Sie hier.

Entlastung der Rechtspflege

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 28.11.2008 beschlossen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (BT-Drucks. 16/10570) keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drucks. 864/08 (Beschluss)). Der Bundestag hatte den Entwurf zuvor am 13.11.2008 angenommen (BR-Drucks. 864/08). Durch die Neuregelung soll die Möglichkeit, dass große Straf-, Wirtschaftsstraf- und Jugendkammern in reduzierter Besetzung mit zwei statt mit drei Berufsrichtern verhandeln, verlängert werden. Dies soll letztmalig bis Ende Dezember 2011 gelten. Seit 1998 gibt es diese Möglichkeit, wodurch insbes. der Notsituation der Justiz in den neuen Bundesländern Rechnung getragen werden sollte. Da viele Gerichte von der Möglichkeit Gebrauch machen, wäre ein Auslaufen der Regelung gerichtsorganisatorisch nur schwer zu bewältigen. Lesen Sie auch die Erläuterung zu TOP 7 der 851. BR-Sitzung.

Erbschaftsteuerreform

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 05.12.2008 dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht zugestimmt (BR-Drucks. 888/08 (Beschluss)). Zuvor hatte der Bundestag am 27.11.2008 das Gesetz zur Erbschaftsteuerreform (BT-Drucks. 16/7918) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 16/11075) beschlossen (BR-Drucks 888/08). Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben des BVerfG-Beschlusses v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) umgesetzt werden. Nach dieser Entscheidung ist das Erbschaftsteuergesetz in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig, weil kein einheitlicher Wertmaßstab für sämtliche Vermögensgegenstände angelegt wird, der sich am gemeinen Wert (Verkehrswert) orientiert. Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2008 eingeräumt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.

Gegenüber dem Regierungsentwurf weist die beschlossene Fassung u.a. folgende Änderungen auf:

– Die Vererbung von selbst genutztem Wohneigentum unter Ehegatten sowie bei eingetragenen Lebenspartnerschaften wird erbschaftsteuerfrei gestellt. Gleiches gilt für selbst genutztes Wohneigentum bis zu 200 qm Wohnfläche bei der Vererbung an Kinder. Voraussetzung ist jeweils die Einhaltung einer Selbstnutzungsfrist von zehn Jahren.

– Die Anhebung des Pflegepauschbetrages auf 20.000 Euro.

– Für die Vererbung von Betriebsvermögen wird die Behaltensfrist auf sieben Jahre bei einem Verschonungsabschlag von 85 % verkürzt. Wahlweise wird für Betriebe mit bis zu 10 % Verwaltungsvermögen die Behaltensfrist auf zehn Jahre und der Verschonungsabschlag auf 100 % festgelegt. Bei Verstoß sowohl gegen die sieben- als auch gegen die zehnjährige Behaltensfrist wird die Verschonungszeit anteilig vermindert (pro rata temporis). Die für den Erhalt der Verschonung erforderliche Lohnsumme wird auf eine Gehaltsgesamtlohnsumme umgestellt.

– Die bestehende zehnjährige Stundungsregelung bei Übertragung von Betriebsvermögen auf das für fremde oder eigene Wohnzwecke genutzte Grundvermögen wird ausgedehnt.

– Die Vorschriften zur Bewertung der Vermögensarten werden in vollem Umfang in das Gesetz aufgenommen. Der letzte Punkt entspricht einer Forderung der BRAK, die sich gegen die ursprüngliche Planung gewandt hatte, nach der die Vorschriften zur Bewertung der Vermögensarten in Verordnungen und nicht im Gesetz selbst geregelt werden sollten. Lesen Sie auch die BRAK-Stellungnahme-Nr. 7/2008.

Die Neuregelungen sollen am 01.01.2009 in Kraft treten. Nur die Änderungen in Art. 4 (Änderung des BauGB) sollen am 01.07.2009 in Kraft treten.

Grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung und Zustellung

BRAK Logo[BRAK] Das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung ist am 04.11.2008 im BGBl. 2008, S. 2122 ff. verkündet worden. Die Vorschriften zur Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen nach der Zustellungsverordnung (EG) Nr. 1393/2007 sind zum Teil am 13.11.2008 in Kraft getreten. Die Vorschriften, mit denen das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 umgesetzt wird, treten am 01.01.2009 in Kraft. Die restlichen Vorschriften (u.a. Umsetzungsvorschriften zum europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006), treten am 12.12.2008 in Kraft.

Opferrechtsreformgesetz

BRAK Logo[BRAK] Am 02.12.2008 wurde der Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes vom Bundesjustizministerium zur Abstimmung an die Ressorts verschickt. Der Vorschlag schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu stärken. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 02.12.2008.

Satzungsversammlung

BRAK Logo[BRAK] Die 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung hat am 14.11.2008 in Berlin stattgefunden. Die Satzungsversammlung hat u.a. beschlossen, einen Fachanwalt für Agrarrecht einzuführen. Lesen Sie hierzu die BRAK-Pressemitteilung-Nr. 21 v. 14.11.2008. Darüber hinaus beschloss die Satzungsversammlung Änderungen der Berufsordnung im Zusammenhang mit dem Umgang mit Fremdgeld und zu Ausnahmen von der Verpflichtung, Beratungshilfeleistungen zu erbringen. Alle Beschlüsse der 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung finden Sie hier. Die Beschlüsse der Satzungsversammlung bedürfen noch der Zustimmung durch das BMJ. Danach müssen die Beschlüsse in den BRAK-Mitteilungen veröffentlicht werden und können dann nach Ablauf von drei Monaten in Kraft treten. Mit einem In-Kraft-Treten ist somit ab Mitte 2009 zu rechnen. Die 3. Sitzung der 4. Satzungsversammlung ist am 27.04.2009 in Berlin geplant.

ERV an den LG Freiburg und Stuttgart

BRAK Logo[BRAK] Ein weiterer Schritt wurde im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) getan. Seit dem 01.12.2008 besteht in Baden-Württemberg die Möglichkeit, den Rechtsverkehr in sämtlichen Zivilverfahren – neben dem Landgericht Mannheim – auch an den Landgerichten Freiburg und Stuttgart ausschließlich elektronisch abzuwickeln. Die gilt auch für Verfahren vor der Kammer für Handelssachen. Über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP – www.egvp.de) kann elektronische Post verschickt und empfangen werden. Voraussetzung hierfür ist der Einsatz einer Signaturkarte. Lesen Sie die Pressemitteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg v. 04.12.2008.

Göttinger Workshop zum Medizinrecht

Das Zentrum für Medizinrecht der Georg-August-Universität Göttingen veranstaltet am 6. Februar 2009 einen Workshop mit dem Thema: „5. Göttinger Workshop zum Medizinrecht: „GUTE KARTEN FÜR DIE ZUKUNFT?“ – Einführung der elektronischen Gesundheitskarte“. Die Teilnahme an diesem Workshop ist kostenlos. Weitere Informationen finden Sie hier.

Karikaturpreis der Deutschen Anwaltschaft

BRAK Logo[BRAK] Der Karikaturpreis der Deutschen Anwaltschaft wurde am 26.11.2008 an den amerikanischen Künstler R.O. Blechman verliehen. Näheres über den Künstler und den Preis finden Sie hier, in der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 23 v. 26.11.2008 und in der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 22 v. 21.11.2008. Ein ausführlicher Bericht über die Preisverleihung wird in Heft 1/2009 des BRAKMagazin erscheinen.

Justizministerkonferenz

BRAK Logo[BRAK] Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister fand am 20.11.2008 in Berlin statt. Auf der Tagesordnung der JuMiKo standen u.a. folgende Themen: Die Juristenausbildung, die Begrenzung der PKH-Ausgaben, die Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit, die Haftentschädigung, die Zukunft der deutschen und der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit – auch in Bezug auf die Kooperation von Bund und Ländern, ein Erfahrungsaustausch zum Umgang mit Gewalttätern bei Großdemonstrationen aus zivil-, straf- und polizeirechtlicher Sicht und die Gesamtreform des Sexualstrafrechts. Die Beschlüsse der JuMiKo finden Sie hier.

Bündnis für das deutsche Recht

BRAK Logo[BRAK] Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher Anwaltverein (DAV), Bundesnotarkammer (BNotK), Deutscher Notarverein (DNotV) und Deutscher Richterbund (DRB) haben am 11.11.2008 die gemeinsame Broschüre „Law – Made in Germany“ vorgestellt und der Bundesministerin der Justiz, dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses sowie den rechtspolitischen Sprechern aller im Bundestag vertretenen Fraktionen übergeben. Die Broschüre richtet sich an deutsche, insbes. aber auch an ausländische Unternehmen, für deren Investitionen und Verträge das deutsche Recht den optimalen Rahmen bietet. Gerade für den exportorientierten Mittelstand ist deutsches Recht vorteilhaft. Seine Vorhersehbarkeit wirkt streitvermeidend, seine Effizienz spart Zeit und damit wertvolle Ressourcen. Deshalb lohnt es sich, deutsches Recht zur Grundlage von Vertragsbeziehungen zu machen. Zuvor war bereits das Eckpunktepapier „Ein Bündnis für das deutsche Recht“ veröffentlicht worden.

Fortbildungsseminare – Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis der Uni Erlangen

Das Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis der Universität Erlangen – Nürnberg weist auf folgende Fortbildungsveranstaltungen hin:

Strukturen des Markenrechts auf der Grundlage neuester Rechtsprechung

Rechtsanwalt Dr. Enno Cöster

Samstag, 17. Januar 2009, 09. 30 – 14.00 Uhr

Juridicum der Universität, Erlangen, Schillerstr. 1

In diesem Seminar werden aus der Sicht des im Markenrecht tätigen Praktikers die wesentli­chen Zusammenhänge des Markenrechts zur Erlangung und Verteidigung von Markenschutz behandelt. Schwerpunkte sind:

· Eintragungsverfahren (beschreibende Angaben und Unterscheidungskraft, Form­marken, Verkehrsdurchsetzung)

· Aufrechterhaltung der Marke (rechtserhaltende Benutzung)

· Verwechslungsgefahr (in einer Hinsicht – klanglich, schriftbildlich, sinngehaltlich – ausreichend?)

· Markenmäßige Benutzung auf Verletzerseite

· Ansprüche (bestimmter Unterlassungsantrag, Umfang der Auskunft, Streitgegenstand)

· Besonderheiten des Verfügungsverfahrens

Dr. Cöster ist seit über 25 Jahren als Rechtsanwalt im Gewerblichen Rechtsschutz tätig. Er ist Fachanwalt für dieses Gebiet und entfaltet daneben eine umfangreiche Lehr- und Prüfungstätigkeit.

Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 4 Zeitstunden

Teilnahmegebühr: 95 €

Anmeldeformulare unter http://www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltung-f.htm

oder anfordern bei: Kontaktstelle wtt/CWW, Henkestr. 91, 91052 Erlangen,Tel. (09131) 85-25866, Fax (09131) 85-25869

E-Mail: cww@zuv.uni-erlangen.de

Erfolgreiche Verteidigung in Straßenverkehrssachen

Effektive Verteidigungsstrategien für Straf-, Bußgeld- und Rechtsmittelverfahren im Straßenverkehrsrecht

RiOLG Dr. Georg Gieg, OLG Bamberg,

und Prof. Dr. Hans Kudlich, Uni­versität Erlangen-Nürnberg

Samstag, 7. Februar 2009, 09.30 bis 16.00 Uhr (mit Mittagspause)

Juridicum der Universität, Erlangen, Schillerstr. 1

Straßenverkehrsstrafsachen und -ordnungswidrigkeiten gehören zum „täglich Brot“ des Strafverteidigers. Fahrerlaubnisentzug, Sperrfrist und bußgeldrechtliches Fahrverbot stellen für Mandanten eine oftmals reale existentielle Bedrohung dar. Der häufig gerade hier erstmals mit der Justiz konfrontierte Bürger erwartet von seinem Verteidiger schnelle und – vor allem – effektive Unterstützung. Am individuellen Erfolg wird er am Ende die Qualität „seines“ Anwalts messen.

Die Veranstaltung knüpft mit vielen aktuellen Entscheidungen an die einschlägigen Veranstaltungen des Instituts für An­waltsrecht und Anwaltspraxis zum Themenschwerpunkt Revisions- und Rechtsbe­schwerdeverfahren der Jahre 2007 und 2008 an, ohne freilich auf eine fundierte ‚Auffrischung’ der notwendigen Grundlagen gerade des Revisions- und des für die Praxis besonders wichtigen Rechtsbeschwerdeverfahrens zu verzichten. Die Not­wendigkeit einer konzentrierten, auf Antizipation angelegten und deshalb effektiven Verteidigung wird an zahlreichen konkreten Beispielen des rechtsanwaltlichen Ta­gesgeschäfts (u.a. bußgeldrechtliches Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug) mit dem Ziel aufgezeigt, das Bewusstsein für die Erheblichkeit gerade der eigenen Verfah­rensrolle im Zusammenspiel mit den weiteren Akteuren des Verfahrens zu schärfen. Wie immer werden hierbei aktuelle Fragen des materiellen Straßenverkehrsstraf­rechts und des Verfahrensrechts mitbehandelt. Alle abgehandelten Themenbereiche werden zudem in schriftlichen Übersichten und umfangreichen Skripten vertieft dargestellt.

Dr. Hans Kudlich ist Professor an der Universität Erlangen und kommentiert u.a. das Straßenverkehrsstrafrecht im Beck’schen Onlinekommentar.

Dr. Georg Gieg ist Richter am OLG Bamberg und dort im Revisions- und Rechtsbeschwerdesenat u.a. bayernweit für das Ordnungswidrigkeitenverfahren zuständig; neben weiteren regelmäßigen Veröffentlichungen bearbeitet er seit der 6. Auflage 2008 auch Teile des Karlsruher Kommentars zur StPO.

Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden

Teilnahmegebühr: 125 €

Anmeldeformulare unter http://www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltung-f.htm

oder anfordern bei Kontaktstelle wtt/CWW, Henkestr. 91, 91052 Erlangen, Tel. (09131) 85-25866, Fax (09131) 85-25869

E-Mail: cww@zuv.uni-erlangen.de

Opferanwälte

Frau Rechtsanwältin Elke Zipperer weist auf eine neue von Ihr entwickelte Seite hin: www.opferanwaelte.eu. Es handelt sich hier um einen Suchdienst, der es Opfern von Straftaten erleichtern soll einen geeigneten Anwalt zu finden. Ein Suchdienst wie dieser lebt davon, dass sich möglichts viele qualifizierte Anwälte eintragen lassen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwältin Zipperer.

Erfahrungsbericht zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des BVerwG

BRAK Logo[BRAK] Durch das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (BGBl. I 2006, 2833 ff.) wurde u. a. für eine Liste von Projektzulassungsverfahren eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) festgelegt, um so für die erfassten Vorhaben eine Verfahrensbeschleunigung zu erreichen. Der Bundestag hat die Bundesregierung mit der Entschließung (BT-Drs. 16/3158, S. 27 f.) aufgefordert, hierzu nach zwei Jahren einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Im Zuge dieser Evaluierung war auch die BRAK durch das BMJ zur Stellungnahme aufgefordert worden. (Dabei hatte das BMJ auch auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage vom März 2008 (BT-Drs. 16/8450) Bezug genommen und auf den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ausweitung erstinstanzlicher Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte gemäß § 48 VwGO (BT-Drs. 16/1345) hingewiesen. Die BRAK hatte sich in der Vergangenheit zu den Plänen, die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte zu erweitern, kritisch geäußert. So auch in der BRAK-Stellungnahme- Nr. 11/2004).

Mit der BRAK-Stellungnahme- Nr. 39/2008 ist die BRAK der Bitte des BMJ nachgekommen, über die Erfahrungen zur Handhabung der erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG nach dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz Mitteilung zu machen. Darin weist die BRAK darauf hin, dass diese erstinstanzliche Zuständigkeit nicht nur zu einer Verkürzung des Rechtsschutzes der betroffenen Bürger führt, sondern auch unmittelbar und erhebliche Folgen für die Belastung der derzeit zuständigen Senate des BVerwG hat. Diese für das Revisionsgericht atypische Funktion, als Tatsachengericht in erster und letzter Instanz zu entscheiden, hat (neben der zusätzlichen Arbeitsbelastung durch die tatrichterliche Untersuchung und Aufklärung des Sachverhaltes) eine deutliche Verdrängungswirkung zu Lasten der normalen Revisionssachen einschließlich der Nichtzulassungsbeschwerden zur Folge. Im Ergebnis wird festgehalten, dass der Bundesgesetzgeber zurückhaltend sein sollte, die erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG fortzuschreiben und weiter auszubauen.