Opferrechtsreformgesetz

BRAK Logo[BRAK] Am 02.12.2008 wurde der Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes vom Bundesjustizministerium zur Abstimmung an die Ressorts verschickt. Der Vorschlag schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu stärken. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 02.12.2008.