Unzulässigkeit von Zeittaktklauseln in Vergütungsvereinbarungen

Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern

EuGH-Urteil zur staatlichen Aufsicht der Kontrollstellen

Stellungnahme zur JKomG-VO

Einführung der Elektronischen Aktenführung und Erweiterung des ERV beim Patentgericht

BVerfG – Versagung von Beratungshilfe (BerHG)

Neues Startportal für ReNo-Fachangestellte

Bayerisches Juristenorchester

10.000 Euro Preisgeld für vergaberechtliche Arbeit

LL.M.-Studiengänge in Düsseldorf

LL.M. Studiengang Medizinrecht

Videokonferenztechnik

Übertragung von Aufgaben auf Notare

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Änderung des Beratungshilferechts

PKH-Begrenzungsgesetz

Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren

Soldan Kanzlei-Gründerpreis

BFH-Urteil zu den Vorlagepflichten von Rechtsanwälten bei Betriebsprüfungen

BMF-Schreiben zu den Voraussetzungen einer Bescheinigung durch Rechtsanwälte

„Law – Made in Germany“

Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten

Informationsveranstaltung „Mediation am Sozialgericht Würzburg“

Auflösung der Gerichtszahlstelle und Einrichtung einer Geldannahmestelle sowie eines Handvorschusses

Seminar „Klimaschutz nach Kopenhagen – Internationale Instrumente und nationale Umsetzung“

Unzulässigkeit von Zeittaktklauseln in Vergütungsvereinbarungen

[BRAK] Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.02.2010 (I-24 U 183/05) entschieden, dass eine formularmäßige 15-Minuten-Zeittaktklausel wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sei. Zudem macht das Gericht Ausführungen zu den Anforderungen an die Prüfung der Angemessenheit eines Zeithonorars. Es handelt sich bei diesem Urteil um die zweite Entscheidung des 24. Senats des OLG Düsseldorf nach Zurückverweisung durch den BGH (Urteil v. 19.05.2009 – IX ZR 174/06). Eine Zeittaktklausel sei strukturell geeignet, das dem Schuldrecht im Allgemeinen und dem Dienstvertragsrecht im Besonderen zugrunde liegende Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzprinzip) empfindlich zu verletzen. Dadurch werde der Verwendungsgegner unangemessen benachteiligt. Denn eine solche Zeittaktklausel entfalte strukturell zu Lasten des Mandanten in erheblicher Weise sich kumulierende Rundungseffekte. Gegen diese Auffassung spreche auch nicht, dass z. B. § 13 Abs. 2 Steuerberatergebührenverordnung dem Steuerberater erlaube, für die dort genannten Tätigkeiten eine Zeitgebühr zwischen 19 und 26 Euro je angefangene halbe Stunde zu liquidieren. Das OLG Düsseldorf wies darauf hin, dass diese Bestimmung entgegen der Rechtsauffassung des OLG Schleswig (AGS 2009, 209) keine Leitbildfunktion habe.

Im Hinblick auf die von der Rechtsauffassung abweichende Rechtsprechung des OLG Schleswig zur Wirksamkeit der Zeittaktklausel und die höchstrichterlich noch ungeklärte Frage, nach welchen Kriterien die Frage nach der Angemessenheit eines vereinbarten Zeithonorars zu beantworten und nach welchen Kriterien ein festgestellt unangemessen hohes Zeithonorar herabzusetzen sei, ließ der Senat die Revision für den Kläger uneingeschränkt zu.

Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern

[BRAK] Die BRAK hat die Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern (RAKn) zum 01.01.2010 nebst Entwicklung der Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte von 1950 bis 2010 und die entsprechenden grafischen Darstellungen veröffentlicht. Die RAKn haben insgesamt zum 01.10.2010 154.018 Mitglieder (Vorjahr: 151.054), davon 153.251 Rechtsanwälte (Vorjahr: 150.375), 321 Rechtsbeistände (Vorjahr 330), 401 RA GmbHs (Vorjahr 324) und 20 RA AGs (Vorjahr: 16). Die Anwaltschaft verzeichnet weiterhin einen Zuwachs, der aber wie in den letzten Jahren geringer als im Vorjahr ausfällt. Während in den Jahren 1996 bis 2001 der Mitgliederzuwachs der RAKn über 6 % lag, 2002 bei noch 5,93 %, betrug er 2003 bis 2006 über 4 % und sinkt seit 2007 von 3,43 % auf 2008 2,87 %, 2009 2,38 % und nunmehr 1,97 %. Die höchste Mitgliederzahl hat weiterhin die RAK München mit 19.186 (Zuwachs 3,55 %), gefolgt von der RAK Frankfurt mit 17.080 und der RAK Hamm 13.414. Einen Mitgliederzuwachs von über 3 % verzeichnete neben der RAK München nur noch die RAK Stuttgart (3,22 % Zuwachs). Lediglich acht Kammern erreichten einen Zuwachs von über 2 % und bereits zwei Kammern verzeichnen ein leichtes Minuswachstum (RAK Mecklenburg-Vorpommern, RAK Sachsen-Anhalt). Die im letzten Jahr getroffene Vermutung, dass das Mitgliederwachstum auf unter 2 % sinkt, ist damit bewahrheitet. Auch in den nächsten Jahren wird das Wachstum nicht weiter ansteigen.

EuGH-Urteil zur staatlichen Aufsicht der Kontrollstellen

[BRAK] Der EuGH hat mit Urteil vom 09.03.2010 (Rechtssache C-518/07) entschieden, dass die Datenschutzbehörden der Länder bei der Aufsicht im privaten Bereich nicht unabhängig genug sind. Die Europäische Kommission hatte am 22.11.2007 gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage erhoben. Dieser Klage gab der EuGH mit seinem Urteil statt, da die Bundesrepublik gegen Art. 28 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 95/46/EG verstoßen habe, indem sie die für die Überwachung der Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern einer staatlichen Aufsicht unterstellt und damit die Vorgabe, dass diese Stellen ihre Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen, fehlerhaft umsetze. Nach Ansicht des Gerichts muss die Bundesrepublik dies nun rasch ändern. Das Urteil bezieht sich auf Behörden, die in acht Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen) als Datenschutz-Aufsichtsbehörden tätig sind. Von diesem Urteil sind die Datenschutzbeauftragten der Länder, die den öffentlichen Bereich beaufsichtigen, nicht betroffen. Nach der Entscheidung sind nicht nur die organisatorische Einbindung knapp der Hälfte der Datenschutz-Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich in den jeweiligen Innenministerien europarechtswidrig, sondern auch die Aufsicht der Landesregierungen über die Datenschutzbehörden.

Stellungnahme zur JKomG-VO

[BRAK] Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 3/2010 (unter Verweis auf die BRAK-Stellungnahme-Nr. 8/2006) zur Rechtsverordnung zur verbindlichen Einführung von Formularen für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung gem. § 758a Abs. 6 ZPO und für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gem. § 829 Abs. 4 ZPO geäußert. Das BMJ ist aufgrund des Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.03.2005 (BGBl.2005 I S. 837 ff.) zum Erlass der Rechtsverordnung ermächtigt

Einführung der Elektronischen Aktenführung und Erweiterung des ERV beim Patentgericht

[BRAK] Die Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof vom 10.02.2010 ist am 22.02.2010 im BGBl. 2010 I, S. 83 ff. veröffentlicht worden. Die BRAK hatte in ihrer BRAK-Stellungnahme-Nr. 32/2009 grundsätzlich begrüßt, dass durch die Verordnung das Patentamt, das Patentgericht und der BGH ermächtigt werden, Akten auch elektronisch führen zu können. Bedauerlicherweise konnte sich die BRAK mit ihrer Kritik an der Einführung bzw. Nutzung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nicht durchsetzen. Nach Ansicht der BRAK ist es weder sinnvoll noch effektiv, neben der qualifizierten elektronischen Signatur die fortgeschrittene elektronische Signatur zuzulassen.

Neues Startportal für ReNo-Fachangestellte

Soldan.ReNo bietet Infos zu den wichtigsten Fragen, die ReNos beschäftigen

Das Arbeitsgebiet von Rechtsanwaltsfachangestellten, Notarfachangestellten, Bürovorsteher/-innen und Rechtsfachwirten bzw. Rechtsfachwirtinnen wird immer umfangreicher und komplexer. Die Anforderungen an die Qualität der Arbeit und den Wissensstand der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten steigt stetig. Gleichzeitig wird das ReNo-Angebot im Internet aber immer unüberschaubarer. Mit Soldan.ReNo – dem ReNo-Startportal auf soldan.de –  bündelt Soldan für die ReNo-Fachangestellten eine Vielzahl von Informationen, liefert Tipps und Tricks und bietet einen großen Informationspool an Arbeitshilfen, Fachartikeln sowie – in Zusammenarbeit mit ISAR-Fachseminaren – eine Fülle von Aus-und Weiterbildungsangeboten. An Soldan.ReNo kann jede/r ReNo mitarbeiten. Sollte ein Thema fehlen, kann es gemeldet werden, damit es bearbeitet und aufgenommen werden kann. Als Dankeschön  erhält  jede/r Einsender/in von Anregungen, der seinen vollen Namen und die volle Anschrift angibt, ein kleines Präsent.

Soldan.ReNo ist in die vier Bereiche Arbeit und Beruf, Forderungsmanagement, Gebühren und Kosten von Rechtsanwälten und Notaren und Download-Datenbank für ReNo-Fachangestellte unterteilt.

Der Bereich Arbeit und Beruf hält eine Vielzahl von Informationen zu den wichtigsten Fragen und Themen bereit, die ReNo-Fachangestellte beschäftigt wie Berufsanforderungen, Arbeitsmarkt, Berufsausbildung, Bewerbung, Fremdsprachen und Probleme im Job.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass aktives Forderungsmanagement nicht selten Erfolg versprechender als pures Inkasso ist. Unter der Rubrik Forderungsmanagement finden ReNos daher praktische Hinweise von der Mandatsaufnahme über die Aktenbearbeitung bis zur Titulierung der Forderung und der Zwangsvollstreckung. Nicht vergessen wird auch die Vollstreckungspsychologie, die in Zeiten der immer höher werdenden Pfändungsbeiträge zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Im Bereich Gebühren und Kosten von Rechtsanwälten und Notaren werden nähere Details nicht nur zu den Gebühren selbst, sondern auch zu den damit zusammen hängenden Umständen wie etwa dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung oder der Kostenfestsetzung erklärt.

Der Downloadbereich, der ständig aktualisiert und erweitert wird, stellt Vordrucke und Arbeitshilfen sowie Musterschriftsätze zur Verfügung, die in der Praxis helfen und die Arbeit erleichtern und auf die in den Soldan.ReNo-Fachbereichen Bezug genommen wird.

Bayerisches Juristenorchester

Frau Regierungsrätin Dr. Anna Keck bittet um Unterstützung bei der Gründung eines Bayerischen Juristenorchesters. Angedacht ist es als Projektorchester mit zumindest zwei Arbeitsphasen im Jahr an Wochenenden in der Bayerischen Musikakademie Hammelburg als Probenort und Unterkunft, sowie einem Dirigenten, der als Dozent an der Hochschule für Musik in Würzburg tätig ist.  Frau Dr. Keck bittet bei Interesse  um eine kurze E-mail bis spätestens 31.03.2010 unter Angabe des gespielten Instruments.

Kontakt: Dr. Anna B. Keck, Regierungsrätin, Landratsamt Bad Kissingen, Obere Marktstr. 6, 97688 Bad Kissingen, Tel.: 0971 / 8013050, Fax: 0971 / 8013021, E-Mail: anna-barbara.keck@landkreis-badkissingen.de

LL.M.-Studiengänge in Düsseldorf

Bis zum 15. Juli 2010 besteht für hochqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, sich für einen der je 25 Plätze in den Masterstudiengänge Gewerblicher Rechtsschutz, Informationsrecht und Medizinrecht an der Düsseldorf Law School zu bewerben. Alle drei Studiengänge sind akkreditiert und bieten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine vertiefte Aus- und Weiterbildung. Einen ersten Eindruck können sich Interessierte am 17. April ab 11 Uhr in den Räumen der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf verschaffen. Im Rahmen eines Tags der offenen Tür stehen Studierende, Alumni, Lehrende und Organisatoren der drei Studiengänge für persönliche Gespräche zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, an Vorlesungen teilzunehmen.

Informationen zu den Studiengängen und eine Anmeldemöglichkeit zum Tag der offenen Tür sind im Internet unter www.duslaw.eu/ll.m./ abrufbar.

Videokonferenztechnik

[BRAK] Der Bundesrat hat am 12.02.2010 aufgrund des Antrages des Landes Hessen (BR-Drucks 902/09) den Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verfahren beschlossen (BR-Drucks 902/09 [Beschluss]). Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 20.12.2007 beschlossenen Fassung (BR-Drucks. 643/07 [Beschluss]) zum Inhalt. Ziel der Neuregelung ist es, die Möglichkeiten der Nutzung von Videokonferenztechnik in den gerichtlichen Verfahrensordnungen zu erweitern. Durch eine Neufassung von § 128a ZPO soll das Gericht von dem Erfordernis entbunden werden, das Einverständnis aller Parteien zum Einsatz von Videokonferenztechnik einzuholen und der Einsatz auf ein Antragserfordernis reduziert werden. Entsprechende Regelungen sind in der FGO, der VwGO und dem SGG vorgesehen. Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Übertragung von Aufgaben auf Notare

[BRAK] Der Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (BR-Drucks. 45/10) soll entsprechend dem Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erneut im Bundestag eingebracht werden. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat unverändert in der in der 842. Sitzung am 14.03.2008 beschlossenen Fassung übermittelt. Er war in der 16. Legislaturperiode der Diskontinuität anheim gefallen. Der Gesetzentwurf wurde noch nicht beraten, sondern soll zunächst im Hinblick auf geringfügigen Aktualisierungsbedarf aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Entwicklungen in den Ausschüssen beraten werden. Federführend dabei ist der Rechtsausschuss.

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 866. Sitzung am 12.02.2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) (BR-Drucks 48/10, BR-Drucks 48/10 [Beschluss]) in der Fassung der BR-Drucks.149/07 (Beschluss – neu) sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drucks 49/10, BR-Drucks 49/10 [Beschluss]) in der Fassung der BR-Drucks. 150/07 (Beschluss) erneut beim Bundestag einzubringen. Beide Gesetzentwürfe waren vom Bundesrat bereits im Mai 2007 textgleich in den Bundestag eingebracht worden, konnten in der 16. Legislaturperiode jedoch nicht abschließend behandelt werden. Durch die Reform soll das Gerichtsvollzieherwesen privatisiert werden und Gläubiger sollen so ihre gerichtlich anerkannten Forderungen schneller und effizienter durchzusetzen können.

Änderung des Beratungshilferechts

[BRAK] Auf Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (BR-Drucks. 69/10) befasste sich der Bundesrat in seiner 866. Sitzung am 12.02.2010 erneut mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts. Die Länder stellten den Antrag, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf erneut gem. Art. 76 Abs. 1 GG im Bundestag einbringen möge. Dieser Gesetzentwurf entspricht dem vom Bundesrat in seiner 848. Sitzung am 10.10.2008 beschlossenen Entwurf (BR-Drucks.648/08 [Beschluss]), der der Diskontinuität anheim fiel. In der 866. BR-Sitzung wurde der Entwurf in die Ausschüsse verwiesen, wobei die Federführung dem Rechtsausschuss übertragen wurde.

PKH-Begrenzungsgesetz

[BRAK] Der Bundesrat beschloss in seiner 866. Sitzung am 12.02.2010, den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe unverändert gegenüber dem vom Bundesrat in der 16. Legislaturperiode eingebrachten Gesetzentwurf (BR-Drucks. 250/06 (Beschluss)) erneut einzubringen (BR-Drucks 37/10, BR-Drucks 37/10 (Beschluss)). Der Gesetzentwurf war der Diskontinuität anheim gefallen. Die BRAK hatte in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 27/2006 das Ansinnen des Gesetzentwurfs, den Gerichten wirksamere Mittel gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe an die Hand zu geben, grundsätzlich begrüßt, einige Maßnahmen jedoch als kritisch bewertet. Nach Ansicht der BRAK muss Recht für jedermann weiterhin wirtschaftlich leistbar sein.

Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren

[BRAK] Der Bundesrat beschloss in seiner 866. Sitzung am 12.02.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (BR-Drucks. 38/10, BR-Drucks. 38/10 [Beschluss]) erneut einzubringen. Der Entwurf war in der letzten Legislaturperiode der Diskontinuität anheim gefallen und er wird jetzt unverändert in der Fassung der BR-Drucks 86/07 (Beschluss) erneut eingebracht. Die BRAK hatte in der BRAK-Stellungnahme Nr. 23/2007 Bedenken gegen die praktische Umsetzung des Vorschlags, die unterbliebene Einzahlung der Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren einer Sanktion zu unterwerfen sowie gegen die Gestaltung der Rechtsfolgen geäußert.

Soldan Kanzlei-Gründerpreis

[BRAK] In diesem Jahr wird zum 5. Mal der Soldan Kanzlei-Gründerpreis ausgeschrieben durch die Hans Soldan GmbH gemeinsam mit der BRAK, dem DAV/Forum Junge Anwaltschaft und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Preis richtet sich unter dem Motto „Durchstarten und gewinnen“ an alle jungen Anwältinnen und Anwälte, die sich zwischen 2006 und 2008 allein oder gemeinschaftlich selbstständig gemacht haben. Einsendeschluss ist der 30.06.2010. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier. Die Preisverleihung wird im November 2010 in Düsseldorf stattfinden.

BFH-Urteil zu den Vorlagepflichten von Rechtsanwälten bei Betriebsprüfungen

[BRAK] Der BFH hat mit Urteil vom 28.10.2009 (VIII R 78/05), welches am 17.02.2010 veröffentlicht wurde, entschieden, dass ein Rechtsanwalt im Rahmen einer ihn persönlich betreffenden Außenprüfung die Vorlage von mandantenbezogenen Unterlagen nicht aufgrund seiner gesetzlichen Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verweigern darf, wenn das Finanzamt die Unterlagen lediglich in neutralisierter Form verlangt. Es bleibt dabei dem Steuerpflichtigen, d.h. dem Berufsgeheimnisträger, überlassen, in welcher technischen Weise er für eine Wahrung des berufsrechtlichen Geheimhaltungsinteresses sorgt. Dies kann beispielsweise durch die Schwärzung mandantenbezogener Daten erfolgen. Das Urteil und die BFH-Pressemitteilung Nr. 16 vom 17.02.2010 finden Sie unter www.bundesfinanzhof.de. Die Aussagen des BFH-Urteils entsprechen der Auffassung der BRAK in der BRAK-Stellungnahme Nr. 21/2009 zur der Frage, ob bei steuerlichen Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien die Namen von Mandanten offenbart werden dürfen.

BMF-Schreiben zu den Voraussetzungen einer Bescheinigung durch Rechtsanwälte

[BRAK] Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zu der Frage, welche Anforderungen an einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater im Zusammenhang mit dem möglichen Einblick in die Unternehmensverhältnisse zu stellen sind, ein BMF-Schreiben v. 28.12.2009 zum BMF-Schreiben vom 05.05.2009 zur Anrechnung und Erstattung von Kapitalsertragsteuer bei über den Dividendenstichtag noch zu regulierenden Geschäften veröffentlicht. Im BMF-Schreiben v. 05.05.2009 wurde festgelegt, dass für eine Anrechnung sowie für eine Erstattung der in einer Steuerbescheinigung ausgewiesenen Kapitalsertragsteuer bei über den Dividendenstichtag noch zu regulierenden Geschäften zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Im Rahmen der Veranlagung sind neben der Steuerbescheinigung z. B. die Bescheinigung eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes einzureichen, in der bestätigt wird, dass aufgrund des dem Steuerberater oder dem Rechtsanwalts möglichen Einblicks in die Unternehmensverhältnisse und nach Befragung des Steuerpflichtigen keine Erkenntnisse über Absprachen des Steuerpflichtigen im Hinblick auf den über den Dividendenstichtag vollzogenen Erwerb der Aktien im Sinne der Steuerbescheinigung sowie entsprechender Leerverkäufe vorliegen. Im BMF-Schreiben v. 28.12.2010 wird ausgeführt, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Mandanten im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses mit einem Rechtsanwalt nicht verpflichtet sind, etwaige Unterlagen an den Rechtsanwalt zu übergeben. Weiter heißt es, dass maßgebend für den möglichen Einblick die Unterlagen sind, die vom Mandanten im Rahmen des Auftragsverhältnisses zur Verfügung gestellt wurden.

„Law – Made in Germany“

[BRAK] Die BRAK hat bereits im Jahr 2008 zusammen mit den anderen juristischen Berufsorganisationen der Richter, Staatsanwälte und Notare sowie dem BMJ die Initiative „Bündnis für das Recht“ ins Leben gerufen. Das Bündnis veröffentlichte eine Broschüre mit dem Titel „Law – Made in Germany“ und entfaltete zahlreiche Aktivitäten im In- und Ausland. Im Januar 2009 fand z.B. ein Großer Runder Tisch im BMJ zum Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog statt. Ende April wird das 10. Deutsch-Chinesische Rechtsstaatssymposium folgen, das sich in diesem Jahr mit der Anwaltschaft – ihrer Selbstverwaltung, Vergütung und Haftung, Aus- und Fortbildung – befasst. Weitere Informationen zur Initiative finden Sie hier.

Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten

[BRAK] Das BMJ hat den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht“ an die Länder und an die Verbände zur Stellungnahme übersandt. Darin ist vorgesehen, die im geltenden Recht bestehende Zwei-Klassengesellschaft in §160a StPO aufzuheben und die „normalen“ Rechtsanwälte den Strafverteidigern gleichzustellen. Dies entspricht einer Forderung der BRAK.

Informationsveranstaltung „Mediation am Sozialgericht Würzburg“

Das Sozialgericht Würzburg lädt ein zu einer Informationsveranstaltung am 26. Februar 2010 um 10.00 Uhr (Sozialgericht Würzburg, Sitzungssaal I, Zimmer 117) zum Thema „Mediation am Sozialgericht Würzburg“. Sie erfahren dort von drei Gerichtsmediatoren,

– wie eine gerichtsinternes Mediationsverfahren durchgeführt wird,

– welche Erfahrungen es mit der Mediation bereits gibt und

– welche Vorteile die Mediation bietet.

Anmeldungen sind bis zum 19. Februar 2010 möglich. Ein Anmeldeformular finden Sie hier.

Auflösung der Gerichtszahlstelle und Einrichtung einer Geldannahmestelle sowie eines Handvorschusses

Wie bereits im Newsletter 11/2009 berichtet, wird mit Ablauf des 28. Februar 2010 die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Kitzingen aufgelöst. Damit sind auch Überweisungen auf ein Konto der Gerichtszahlstelle Kitzingen ab 1. März 2010 nicht mehr möglich, weil dieses gekündigt wird. Überweisungen oder Einzahlungen sind künftig auf ein Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorzunehmen. Verzögerungen in der Bearbeitung eingereichter Anträge oder Klagen ergeben sich hiermit im Regelfall nicht.

Seminar „Klimaschutz nach Kopenhagen – Internationale Instrumente und nationale Umsetzung“

Die neu gegründete Forschungsstelle für deutsches und europäisches Engergierecht (FER) lädt zu den ersten Engergierechtstagen am 4./5. März 2010 nach Bayreuth ein. Die zweitägige Tagung trägt den Titel „Klimaschutz nach Kopenhagen – Internationale Instrumente und nationale Umsetzung“. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.