[BRAK] Die Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof vom 10.02.2010 ist am 22.02.2010 im BGBl. 2010 I, S. 83 ff. veröffentlicht worden. Die BRAK hatte in ihrer BRAK-Stellungnahme-Nr. 32/2009 grundsätzlich begrüßt, dass durch die Verordnung das Patentamt, das Patentgericht und der BGH ermächtigt werden, Akten auch elektronisch führen zu können. Bedauerlicherweise konnte sich die BRAK mit ihrer Kritik an der Einführung bzw. Nutzung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nicht durchsetzen. Nach Ansicht der BRAK ist es weder sinnvoll noch effektiv, neben der qualifizierten elektronischen Signatur die fortgeschrittene elektronische Signatur zuzulassen.