Überprüfung der gespeicherten Kontaktdaten

Nach § 24 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 der Berufsordnung (BORA) hat jeder Rechtsanwalt dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert und unverzüglich die Begründung und den Wechsel der Anschrift seiner Kanzlei, Zweigstelle und Wohnung sowie seine jeweiligen Kommunikationsmittel nebst Nummern anzuzeigen. An die Erfüllung dieser Berufspflicht wird aus aktuellem Anlass erinnert.

Alle Kammermitglieder werden gebeten, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer gespeicherten Daten zu überprüfen und notwendige Änderungen der Kammergeschäftsstelle mitzuteilen. Dies gilt auch und in erster Linie für E-Mail-Adressen, die beispielsweise zur Versendung der Ankündigungsmail dieses Newsletters benötigt werden.

Ihre derzeit registrierten Daten finden Sie im Anwaltsverzeichnis der Rechtsanwaltskammer Bamberg bzw. im Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAV).