Der Ausschuss Arbeitsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat im Zuge der Neufassung von § 28b des Infektionsschutzgesetzes, insbesondere der Regelung zum Homeoffice und zu 3G, seine Hinweise zur SARS–CoV–2–Arbeitsschutzverordnung (Corona–ArbSchV) aktualisiert. Die Neufassung steht nachfolgend zum Download bereit.
Informationen des Ausschusses Arbeitsrecht – Stand Dezember 2021
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