Der Ausschuss Arbeitsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat im Zuge der Neufassung von § 28b des Infektionsschutzgesetzes, insbesondere der Regelung zum Homeoffice und zu 3G, seine Hinweise zur SARS–CoV–2–Arbeitsschutzverordnung (Corona–ArbSchV) aktualisiert. Die Neufassung steht nachfolgend zum Download bereit.
Informationen des Ausschusses Arbeitsrecht – Stand Dezember 2021