Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass seit einem Software-Update des beA-Systems vom 20.11.2019 die Signaturkarten folgender Hersteller nicht mehr für eine Anmeldung (Authentisierung) am beA verwendet werden können
- T-Systems International GmbH (Telesec)
- D-Trust GmbH (Bundesdruckerei)
- DGN Deutsches Gesundheitsnetz GmbH
Nach (anderweitiger) Anmeldung am beA (z. B. mit einer beA-Karte Basis) können Karten dieser Hersteller aber unverändert für das Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur genutzt werden.
Die Verwendung der beA-Karten und Signaturkarten der Bundesnotarkammer (BNotK) ist weiterhin ohne Einschränkung möglich.
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