Corona – Überbrückungshilfe III plus und Neustarthilfe: Antragstellung jetzt möglich

Die Antragstellung für die Verlängerung der Überbrückungshilfe III plus sowie für die Neustarthilfe plus ist jetzt bis Jahresende möglich. Die erst kürzlich für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 verlängerte Überbrückungshilfe III plus können von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen seit 06.10.2021 beantragen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte, zu denen u.a. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehören, über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen; die Anmeldung dort ist mit der beA-Karte möglich. Die Antragsfrist wurde bis 31.12.2021 verlängert.

Unternehmen, die bereits für das dritte Quartal Überbrückungshilfe erhalten haben, können die Förderung für das vierte Quartal über einen Änderungsantrag beantragen. Bei Erstanträgen sind auch Abschlagszahlungen von bis zu 100.000,00 € möglich.

Ebenfalls bis zum Jahresende können Soloselbstständige die ebenfalls für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 verlängerte Neustarthilfe plus beantragen. Soloselbstständige, deren Umsatz durch die Corona-Pandemie weiterhin eingeschränkt ist, können damit zusätzlich bis zu 4.500,00 € Unterstützung erhalten. Die Antragstellung über prüfende Dritte – insbesondere auch für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften, Genossenschaften u.a. – ist voraussichtlich ab Anfang November möglich.

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