Das Oberlandesgericht Bamberg hat seine Corona-Sicherheitsanordnung vom 03.03.2021 aktualisiert. Die neue Fassung vom 06.09.2021 ist am 07.09.2021 in Kraft getreten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
Sicherheitsanordnung der Justizbehörden Bamberg vom 06.09.2021
Wesentliche Neuerung ist das Entfallen der FFP2-Maskenpflicht. Stattdessen haben Besucher, Verfahrensbeteiligte, Rechtsanwälte und ehrenamtliche Richter ab Betreten der Gebäude fortan die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.
Die neue 3G-Regelung findet auf den Zugang zu den Gerichten und Behörden keine Anwendung.
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