RVG-Reform – Bundestag beschließt Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Im Newsletter von September 2020 haben wir zuletzt über die RVG-Reform berichtet und den Gesetzentwurf zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) vom 16.09.2020 veröffentlicht. Die Neuregelung soll am 01.01.2021 in Kraft treten.

Zwischenzeitlich hatten der Rechtsausschuss und der Finanzausschuss eine Verschiebung auf 01.01.2023 empfohlen, gegen die sich in einem

sowohl die Bundesrechtsanwaltskammer als auch der Deutsche Anwaltverein gewandt haben.

Am 06.11.2020 hat sich der Bundesrat gegen eine Verschiebung der RVG-Reform ausgesprochen.

Nach einem erweiterten Berichterstattergespräch am 16.11.2020 vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages, an dem auch BRAK-Präsident Dr. Wessels teilgenommen hatte, wurde das KostRÄG 2021 am 27.11.2020 vom Deutschen Bundestag auf Grundlage der Empfehlungen des Rechtsausschusses beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich damit auf der Zielgeraden. Sollte es in diesem Jahr auch noch den Bundesrat passieren, kann die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung Anfang 2021 in Kraft treten.