Evaluation des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Das Bundesinnenministerium und die Bundesrechtsanwaltskammer bitten um Unterstützung bei der Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes, die bis 15.01.2021 laufen wird. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Sofern Sie sich beteiligen wollen, bitten wir um Beantwortung der Fragen gemäß anliegendem

und Übermittlung Ihrer Antworten an die Kammergeschäftsstelle. Der erste Teil betrifft die Bewertung der bestehenden Vorschriften und etwaige Änderungsvorschläge; im zweiten Teil werden statistische Angaben zu in Ihren Häusern etwa unterbliebenen Betroffeneninformationen gemäß §§ 32 und 33 BDSG abgefragt.