Wahl zum Kammervorstand 2020 – Stimmabgabe bis 24.04.2020, 17:00 Uhr, möglich

Am 23.03.2020 wurden gemäß Ziffer 5. des Terminplans vom 26.09.2019 die Wahlunterlagen an alle wahlberechtigten Kammermitglieder versandt. Damit begann die Wahlfrist zu laufen, die am Freitag, 24.04.2020, 17:00 Uhr, enden wird. Bis dorthin ist eine Stimmabgabe möglich.

Bitte schicken Sie Ihren Wahlbrief per Post an die Kammergeschäftsstelle oder werfen sie ihn in den Hausbriefkasten ein. Von einer persönlichen Abgabe bitten wir angesichts der Corona-Krise bis auf Weiteres Abstand zu nehmen.

Bitte achten Sie zudem auf die Angabe des Absenders auf der Vorderseite des (grauen) Wahlbriefs, weil andernfalls die Stimmabgabe ungültig ist. Als Absender ist dabei ausschließlich die wählende Rechtsanwältin bzw. der wählende Rechtsanwalt zu nennen, nicht die Kanzlei, der sie / er angehört. Ein Kanzleistempel reicht als Absenderangabe also nicht aus, weil der Wahlbrief keinem Kammermitglied zugeordnet werden kann!

Am 28.04.2020 wird die Auszählung der Stimmen erfolgen. Das Wahlergebnis wird anschließend auf der Kammerhomepage und im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2020 veröffentlicht (§ 21 Ziffer 2. WO).

Weitere Informationen zur Vorstandswahl finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg.