Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020

Teilweise rückwirkend zum 01.03.2020 ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 in Kraft getreten. Es beinhaltet im Wesentlichen folgende Regelungen:

  • Die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und die Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (Artikel 1)
  • Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Artikel 2)
  • Änderungen des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung (Artikel 3 und 4)
  • Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Artikel 5)

Das Gesetz steht nachfolgend zum Dowload bereit.