Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“

Zur Durchsetzung der verhängten Ausgangsbeschränkungen haben die Bayerischen Staatsministerien des Inneren, für Sport und Integration sowie für Gesundheit und Pflege am 27.03.2020 einen

erlassen. Er dient den zuständigen Verwaltungsbehörden als Richtlinie bei Ordnungswidrigkeiten insbesondere durch Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen vom 13.03., 16.03., 17.03. und 20.03.2020.

Bußgelder in Höhe eines Regelsatzes von 150,00 € werden beispielsweise verhängt bei Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5 m und beim Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe.

Der Verstoß gegen die Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 („Betriebsstätten“) kann sogar eine Straftat im Sinne von § 75 IfSG bedeuten.