BayVGH lehnt Eilantrag gegen Verbot des Gottesdienstbesuches ab

Mit Beschluss vom 09.04.2020 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnah-menverordnung vom 27.03.2020 abgelehnt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der