VG Berlin: Verlassen der eigenen Wohnung zum Besuch eines Rechtsanwalts nur in dringenden Fällen zulässig

Ähnlich wie der Freistaat Bayern hat auch das Land Berlin zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine Ausgangsbeschränkung verhängt, wonach Mandanten die Kanzleiräume ihres Rechtsanwalts nur in dringend erforderlichen Fällen aufsuchen dürfen. Andernfalls verstoßen sie gegen das Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen.

Mit Beschluss vom 02.04.2020 hat das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag eines Rechtsanwalts gegen diese Regelung zurückgewiesen. Das Gericht sah hierin keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit. Die geringfügige Beeinträchtigung sei angesichts des Schutzes der überragend wichtigen Schutzgüter der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt.

Nähere Informationen zu dieser Entscheidung entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung vom 03.04.2020.