[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 25.08.2010 den durch das Bundesinnenministerium vorgelegten Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. Die Neuregelung soll zu einer größeren Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis beitragen. Der Entwurf soll einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und den berechtigten Interessen der Arbeitgeber schaffen. Dabei soll das datenschutzrechtliche Schutzniveau am Arbeitsplatz verbessert und den Arbeitgebern gleichzeitig die notwendigen Instrumente, z.B. im Kampf gegen die Korruption, gegeben werden. Bestehende Schutzlücken sollen geschlossen werden. Der Gesetzentwurf trifft insbesondere Regelungen zum Fragerecht des Arbeitsgebers im Bewerbungsverfahren, zur Zulässigkeit ärztlicher und sonstiger Untersuchungen, zur offenen Videoüberwachung von nicht öffentlich zugänglichen Betriebsstätten, zur Nutzung von Telekommunikationsdiensten am Arbeitsplatz sowie zum Einsatz von Ortungssystemen und biometrischen Verfahren im Beschäftigungsverhältnis. Darüber hinaus sind Vorschriften über die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zum Zweck der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, der Korruptionsbekämpfung sowie der Überprüfung, ob im Beschäftigungsverhältnis zu beachtende Regelungen eingehalten werden (Compliance) vorgesehen. Um den Schutz der Beschäftigtendaten nachhaltig zu verbessern, sieht der Gesetzentwurf insbes. strenge Voraussetzungen für die Datenerhebung ohne Kenntnis der Beschäftigten vor. Nach der Neuregelung ist eine heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten zukünftig verboten. Die Recherchemöglichkeiten des Arbeitgebers in sozialen Netzwerken im Internet sollen eingeschränkt werden. Lesen Sie hierzu auch das Hintergrundpapier des BMI