Elterliche Sorge für nichteheliche Kinder

[BRAK] Das BMJ macht in der BMJ-Pressemitteilung v. 19.08.2010 darauf aufmerksam, dass sich bei der elterlichen Sorge die Rechtslage geändert hat. Bislang gab es für Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu erhalten, wobei die Zustimmungsverweigerung der Mutter nicht gerichtlich überprüft werden konnte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das BVerfG (BVerfG-Beschluss v. 21.07.2010 – 1 BvR 420/09) haben dies beanstandet, weshalb jetzt betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen können, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht.  Dabei schafft die vorläufige Anordnung des BVerfG neue Rechtsschutzmöglichkeiten, d.h. dass die betroffenen Väter nicht auf die geplante gesetzliche Neuregelung warten müssen. Das BMJ hat nun Information über das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern (Fragen und Antworten) veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmj.de/sorge-umgangsrecht.