Kündigungsschutz bei unter 25-jährigen

[BRAK] Der von der SPD-Fraktion vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils (C-555/07) – Erweiterung des Kündigungsschutzes bei unter 25-jährigen (BT-Drucks. 17/775) ist am 24.02.2010 in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Nach der Neuregelung sollen Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eines Arbeitnehmers angefallen sind, bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Der EuGH hatte am 19.01.2010 entschieden, dass die bisherige deutsche Regelung nicht mit Europarecht vereinbar sei.