[BRAK] Am 25.05.2011 fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BT-Drs. 17/5335) statt. Gegenstand der Anhörung war auch der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Ausschuss-Drs. 17(6)89). In der Anhörung war die BRAK durch RA und Mediator Michael Plassmann, den Vorsitzenden des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung, vertreten. Schwerpunkte der Anhörung waren das Konkurrenzverhältnis zwischen außergerichtlicher Konfliktbeilegung und gerichtsinterner Mediation sowie die Qualifizierung und ggf. Zertifizierung von Mediatoren. Der Gesetzentwurf sieht die gesetzliche Festschreibung der sogenannten gerichtsinternen Mediation vor. Dagegen wird insbesondere seitens der Anwaltschaft eingewandt, dass dies dem Gesetzesziel, nämlich der Stärkung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, widerspreche. Außerdem waren sich die Sachverständigen einig, dass das Gesetz eine klare Regelung zur Ausbildung und Qualifikation der Mediatoren vorsehen sollte.
Weiterführende Links: