[BRAK] Die BRAK hat in Ergänzung ihrer Stellungnahme zum geplanten Mediationsgesetz den Entwurf einer Mediationsausbildungsverordnung vorgelegt. Die Inhalte beruhen dabei auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium. Die BRAK hatte sich in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf nachdrücklich für ein Zertifizierungsmodell mit einer verbindlichen Regelung der Ausbildungsinhalte ausgesprochen. Der vorgelegte Entwurf sieht vor, dass sich als zertifizierter Mediator bezeichnen darf, wer über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium oder mehrjährige Berufserfahrung verfügt und darüber hinaus eine Mediationsausbildung mit genau festgelegten Inhalten absolviert hat. Unter anderem müssen dabei Kenntnisse und Fähigkeiten zur Verhandlungstechnik, zur Gesprächsführung und zu rechtlichen Fragen der Mediation vermittelt werden. Den Abschluss der Ausbildung soll ein Kolloquium bilden, in dem unter anderem die Inhalte und die gemachten Erfahrungen reflektiert werden.
Weiterführende Links:
| Entwurf einer Verordnung über die Ausbildung zur/zum zertifizierten Mediatorin/Mediator (Mediationsausbildungsverordnung) |
| Presseerklärung der BRAK vom 25.05.2011 |