Das Institut für Anwalts- und Notarrecht der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld bietet jährlich eine qualifizierte Ausbildung speziell für Rechtsanwälte zur/zum „Mediatorin/Mediator Universität Bielefeld“ an. Die Ausbildung umfasst insgesamt 160 Stunden in der Zeit vom 29.09.2009 bis zum 12.12.2009. Veranstaltungsort ist die Universität Bielefeld. Die Teilnahmegebühr beträgt 3.900,- €. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.mediation-fuer-rechtsanwaelte.de.
Archiv für den Monat: Juni 2009
Fachanwalt Agrarrecht
[BRAK] Ab dem 01.07.2009 gibt es als neuen Fachanwaltstitel den Fachanwalt für Agrarrecht, den die 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung am 14.11.2008 beschlossen hatte (Amtliche Bekanntmachungen BRAK-Mitt. 2009, 64). Bewerber müssen besondere Kenntnisse im agrarspezifischen Zivil-, Verwaltungs-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sowie im Verfahrensrecht aufweisen. Der Fachanwalt für Agrarrecht tritt damit in die Reihe der bereits bestehenden 19 Fachanwaltschaften.
Berufsrechtsreform
[BRAK] Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 18.06.2009 den Einspruch des Bundesrates gegen das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 16/11385) mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit zurückgewiesen. Das Gesetz kann damit fristgerecht zum 01.09.2009 in Kraft treten, die Änderungen der Anrechnungsbestimmungen zum RVG bereits am Tag nach der Verkündung. Lesen Sie zu diesem Thema auch die BRAK-Pressemitteilung Nr. 5/2009 v. 23.04.2009
Beschlüsse der 3. Sitzung der 4. Satzungsversammlung
[BRAK] Die 4. Satzungsversammlung hat am 15.06.2009 in Berlin getagt (Tagesordnung). In dieser 3. Sitzung verabschiedete die Satzungsversammlung Beschlüsse zur Berufsordnung (Zweigstelle, § 5 BORA), zur Fachanwaltsordnung (Fortbildungspflicht, dreijährige Wartefrist gemäß § 5 FAO sowie zahlreiche – vorrangig redaktionelle – Änderungen). Die Beschlüsse der 3. Sitzung der 4. Satzungsversammlung finden Sie hier. Diese Beschlüsse müssen jedoch zunächst vom BMJ geprüft werden. Eine Nichtbeanstandung unterstellt, treten die Beschlüsse mit dem 1. Tag des 3. Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt. Die Fortbildungsregelungen des § 4 Abs. 2 i.d.F. vom 15.06.2009 und des § 4 Abs. 3 Satz 2 gelten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 (neu) ab dem 01.01. des auf das Inkraftreten folgenden Kalenderjahres.
BRAK-Mitteilungen
[BRAK] In den BRAK-Mitteilungen finden Sie in der Ausgabe 3/2009 anlässlich des diesjährigen Grundgesetz-Jubiläums einen Überblick von Christian Kirchberg über die verfassungsrechtliche Reichweite des anwaltlichen Berufsrechts. Der Autor setzt sich dabei mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in den vergangenen Jahrzehnten, insbesondere zum Art. 12 GG, auseinander. Ergänzend zu diesen Ausführungen erhebt die Bundestagsabgeordnete Gisela Piltz in einem weiteren Aufsatz die Forderung, den Schutz der verfassungsrechtlichen Grundrechte auch in Zukunft zu gewährleisten und nicht im Interesse vermeintlicher Sicherheitsinteressen auszuhöhlen.
In einer von der BRAK initiierten Studie hat das Nürnberger Institut für freie Berufe Rechtsanwälte nach ihren Erfahrungen zur Quersubventionierung bei wertabhängigen Gebühren befragt. Die Ergebnisse finden Sie ebenfalls im aktuellen Heft der BRAK-Mitteilungen. Darüber hinaus ist die aktuelle Statistik 2009 zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern und zur Anzahl der verliehenen Fachanwaltschaften abgedruckt.
In den Amtlichen Bekanntmachungen ist der Beschluss der 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung am 14.11.2008 veröffentlicht.
Aus der Berufsrechtlichen Rechtsprechung finden Sie unter anderem eine Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Satz 3 BORA sowie eine Entscheidung des AGH Schleswig zur Zulässigkeit der Bezeichnung „Rechtsanwälte für Arbeitsrecht“.
Podiumsdiskussion „Anwaltliche Berufsethik“
[BRAK] Die RAK bei dem Bundesgerichtshof, der Verein der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte e.V. und das Institut für Anwalts- und Prozessrecht der Leipniz Universität Hannover veranstalten am 16.07.2009 eine Podiumsdiskussion über „Anwaltliche Berufsethik“ in Karlsruhe. Weitere Informationen erhalten Sie über justizpressekonferenz@web.de.
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung
[BRAK] Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2009 zu § 850c ZPO wurde im BGBl. 2009 I, 1141 v. 28.05.2009 veröffentlicht. Die unpfändbaren Beträge bleiben für den Zeitraum v. 01.07.2009 bis 30.06.2011 unverändert.
Zugewinnausgleich/ Änderung des Vormundschaftsrechts
[BRAK] Am 14.05.2009 beschloss der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (BT-Drucks. 16/10798). Er folgte damit einer Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/13027).
Durch die Neuregelung soll das Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht reformiert und vereinfacht werden. Am System des Zugewinnausgleichs soll unter Einführung einiger Sicherungsmaßnahmen festgehalten werden. So führt das Gesetz u.a. eine neue Beweislastregel ein und verlagert den Berechnungszeitpunkt auf die Zustellung des Scheidungsantrags vor, um der bisherigen Missbrauchsgefahr entgegenzutreten.
Im Bereich des Vormundschaftsrechts sollen zukünftig Verfügungen eines Vormunds, Pflegers oder Betreuers über ein Girokonto grundsätzlich genehmigungsfrei sein (§ 1813 BGB).
Beweiserhebungsverbot bei Berufsgeheimnisträgern
[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15.05.2009 das am 27.03.2009 vom Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes (BT-Drucks. 16/12448) passieren lassen (BR-Drucks. 350/09). Damit folgte er der Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen auf Anrufung des Vermittlungsausschuss zum G10-Gesetz nicht. Die BRAK hatte diesen Vorstoß in ihrer Pressemeldung-Nr. 6 vom 29.04.2009 ausdrücklich begrüßt.
Nach dem Gesetz soll es möglich sein, Rechtsanwälte, die nicht im konkreten Fall als Strafverteidiger tätig sind, heimlichen Ermittlungsmaßnahmen auszusetzen. Die Verwertbarkeit auf diesem Weg erlangter Informationen soll dann abhängig von einer Verhältnismäßigkeitsprüfung sein. Bei Strafverteidigern hingegen sind Abhörmaßnahmen unzulässig. Die BRAK hatte diese Aufspaltung der Anwaltschaft stets als nicht sachgerecht kritisiert, da insbes. in einem frühen Stadium heimlicher Ermittlungsmaßnahmen oft nicht erkennbar sein kann, ob ein Anwalt als Strafverteidiger oder in sonstiger Funktion als Rechtsanwalt tätig ist. Zudem entwertet die Möglichkeit, das Mandantengespräch abzuhören und gegebenenfalls gerichtlich zu verwerten, das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant.
Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
[BRAK] Die BRAK hat in ihrer Stellungnahme-Nr. 15/2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BT-Drucks. 16/10069) weitgehend begrüßt.
Ziel des Gesetzentwurf ist es, das Zwangsvollstreckungsrecht zu modernisieren mit Blick auf die Möglichkeiten der Informationsgewinnung für den Gläubiger, die Verwaltung des Vermögens- und Schuldnerverzeichnisses sowie durch die Harmonisierung der Vorschriften der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung mit der Verwaltungsvollstreckung.
Am 27.05.2009 fand im Rechtsausschuss des Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zu dem Gesetzentwurf statt. Die BRAK war durch den Berichterstatter im ZPO/GVG-Ausschuss vertreten. Wesentliche Inhalte des erweiterten Berichterstattergespräches waren der Datenschutz, der automatisierte Abruf von Daten aus dem Schuldnerverzeichnis sowie die Grenze von mindestens 600 Euro für Auskunftsersuchen des Gerichtsvollziehers. Die BRAK regte ferner an, die Sperrgrenze für eine erneute Vermögensauskunft auf zwölf Monate zu verkürzen.
Zertifikatskurs “FachberaterIn für Opferhilfe”
Im September 2009 startet ein neuer berufsbegleitender Zertifikatskurs FachberaterIn für Opferhilfe (September 2009 bis 2010 an der Alice Salomon Hochschule, Berlin). Die Bewerbungsfrist für den Zertifikatskurs endet am 01.08.2009.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.opferhilfen.de und www.ash-berlin.eu.
Bundestagung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt
Die Rechtsanwaltskammer Berlin veranstaltet am 03. und 04. September 2009 mit zahlreichen Kooperationspartnern die Bundestagung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt anlässlich des Inkfrafttretens des FamFG. Näheres entnehmen Sie dem Programm und dem Anmeldeformular.
Rundfunkgebühren für internetfähige PC
[BRAK] Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil v. 19.05.2009 entschieden, dass auch für ausschließlich beruflich eingesetzte PC’s mit Internetzugang Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen. Der Kläger, der Rechtsanwalt ist, konnte sich nicht mit der Argumentation durchsetzen, dass in seiner Kanzlei der internetfähige PC nur für berufliche Zwecke und nicht zum Rundfunkempfang genutzt werde. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Lesen Sie die BayVGH-Pressemitteilung v. 19.05.2009
BaFin ist berechtigt Rechtsanwalt zur Auskunft zu verpflichten
In einem aktuellen Urteil hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main (AZ: 1 K 3874/08.F(2)) entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Rechtsanwalt dazu verpflichten darf, Auskünfte zu erteilen. Dies ist nach der Entscheidung dann möglich, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Rechtsanwalt in Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen einbezogen ist oder war, die ohne die nach dem Kreditwesengesetz erforderliche Erlaubnis getätigt wurden. Das Gericht führte aus, dass auch ein Rechtsanwalt ein Unternehmen im Sinne von § 44c Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) sein könne, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er dauerhaft Bankgeschäfte tätige oder Finanzdienstleistungen erbringe. Dem könne der Anwalt nach Ansicht des Gerichts die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nicht entgegenhalten. Zwar sei der Anwalt im Hinblick auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden sei, zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht diene jedoch nicht den Interessen des Rechtsanwaltes, sondern denen des Mandanten. Der Rechtsanwalt sei deshalb in dem Maße zur Verschwiegenheit verpflichtet, wie auch sein Mandant selbst keine Auskünfte geben müsse. Umgekehrt folge nach Ansicht des Gerichts daraus, dass ein Rechtsanwalt nicht zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten berechtigt sei, in denen der Mandant selbst einer Auskunftspflicht unterliege. Nach der Pressemitteilung führte das Gericht weiter aus, dass sich das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit im Übrigen auf alles beziehe, aber nur auf das, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden sei. Der Beruf des Rechtsanwaltes bestehe in der Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten. Nicht unter die anwaltliche Berufsausübung fielen die reine Vermögensverwaltung, Anlageberatung und ähnliche Tätigkeiten. Auch eine treuhänderische Tätigkeit als solche stelle keine anwaltliche Berufstätigkeit dar. Nur wenn der Gegenstand der treuhänderischen Beratung eine Rechtsberatung sei, könne diese von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht umfasst sein. Deshalb dürfe es sich nicht um eine Treuhandtätigkeit handeln, die ausschließlich wirtschaftlich geprägt sei oder bei der Rechtsberatung weitgehend hinter die wirtschaftliche Geschäftsabwicklung zurücktrete. Weiter heißt es in der Presseerklärung, dass auch, soweit man die Tätigkeit des Rechtsanwaltes mit der eines Geldwäschebeauftragten gleichsetzen wolle, diese Tätigkeit nicht der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen würde.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main sowohl die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht als auch die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung Nr. 21/2009 des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 16.06.2009
Fortbildungsprogramm des Anwaltsinstituts im Herbst 2009
Das Fortbildungsprogramm des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis der Universität Erlangen-Nürnberg im Herbst 2009 finden Sie hier. Alle Veranstaltungen finden im Juridicum der Universität in Erlangen, Schillerstr. 1, statt.
