[BRAK] Ab dem 01.07.2009 gibt es als neuen Fachanwaltstitel den Fachanwalt für Agrarrecht, den die 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung am 14.11.2008 beschlossen hatte (Amtliche Bekanntmachungen BRAK-Mitt. 2009, 64). Bewerber müssen besondere Kenntnisse im agrarspezifischen Zivil-, Verwaltungs-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sowie im Verfahrensrecht aufweisen. Der Fachanwalt für Agrarrecht tritt damit in die Reihe der bereits bestehenden 19 Fachanwaltschaften.