Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat in ihrer Stellungnahme-Nr. 15/2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BT-Drucks. 16/10069) weitgehend begrüßt.

Ziel des Gesetzentwurf ist es, das Zwangsvollstreckungsrecht zu modernisieren mit Blick auf die Möglichkeiten der Informationsgewinnung für den Gläubiger, die Verwaltung des Vermögens- und Schuldnerverzeichnisses sowie durch die Harmonisierung der Vorschriften der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung mit der Verwaltungsvollstreckung.

Am 27.05.2009 fand im Rechtsausschuss des Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zu dem Gesetzentwurf statt. Die BRAK war durch den Berichterstatter im ZPO/GVG-Ausschuss vertreten. Wesentliche Inhalte des erweiterten Berichterstattergespräches waren der Datenschutz, der automatisierte Abruf von Daten aus dem Schuldnerverzeichnis sowie die Grenze von mindestens 600 Euro für Auskunftsersuchen des Gerichtsvollziehers. Die BRAK regte ferner an, die Sperrgrenze für eine erneute Vermögensauskunft auf zwölf Monate zu verkürzen.