Archiv für den Monat: März 2009

Anwaltliches Konfliktmanagement in Miet- und Wohnungseigentumssachen

Das Institut für Anwaltrecht und Anwaltspraxis der Universität Erlangen-Nürnberg – FB Rechtswissenschaft, Schillerstr. 1, 91054 Erlangen, www.arap.jura.uni-erlangen.de, weist auf folgende Fortbildungsveranstaltungen hin:
–  Anwaltliches Konfliktmanagement in Miet- und Wohnungseigentumssachen, RAin Dr. Christine Frfr. Von Münchhausen, Wirtschaftsmediatorin, Prof. Dr. Reinhard Greger, Univ. Erlangen-Nürnberg, 26.06.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

Anmeldeforumlar unter www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltung-f.htm

4. Würzburger Forum Arbeitsrecht

Das vierte Würzburger Forum Arbeitsrecht beschäftigt sich mit der arbeitsrechtlichen Bewältigung der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise. Referent ist RA Dr. Martin Diller (Gleiss Lutz Rechtsanwälte, Stuttgart). Die Veranstaltung findet am 7.5.2009 um 18.15 Uhr statt (Universität Würzburg, Neubaukirche, Domerschulstraße 16, 97070 Würzburg). Die Teilnahme ist kostenlos, auf Wunsch wird eine Bescheinigung nach § 15 FAO erstellt. Informationen und Anmeldung: www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/weber.

Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2009

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat die Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2009 nebst der Entwicklung der Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte von 1950 bis 2009 und der entsprechenden grafischen Darstellung vorgelegt. Danach verzeichnet die Anwaltschaft weiterhin einen Zuwachs, der aber zum 01.01.2009 mit 2,37 % geringer ausfällt als in den Vorjahren. Die Rechtsanwaltskammern haben insgesamt zum 01.01.2009 151.054 Mitglieder (Vorjahr: 147.552), davon 150.375 Rechtsanwälte (Zuwachs 2,36 %), 330 Rechtsbeistände (Vorjahr: 334), 324 Rechtsanwalts-GmbHs (Vorjahr: 297) und nunmehr auch 16 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften (Vorjahr: 6). Lesen Sie auch die BRAK-Presseerklärung-Nr. 2 v. 03.03.2009.

Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts

BRAK Logo[BRAK]   Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur „Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts seit Inkrafttreten der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes“ (BT-Drucks. 16/11553) liegt vor. Darin wird u.a. ausgeführt, dass zu den Auswirkungen der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft und der damit verbundenen Haftungsbeschränkung auf die Verbrauchereigenschaft im Sinne des § 13 BGB noch keine höchstrichterliche Entscheidung vor liege. Die Antwort zu Frage 12 enthält eine Übersicht über die zentralen Berufungs- und Beschwerdegerichte im Sinne des § 72 Abs. 2 GVG. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Wohnungseigentumsverwalter von der Befugnis des § 5 Abs. 1 RDG Gebrauch machen, im Zusammenhang mit ihrer Verwaltungstätigkeit Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen zu erbringen (Frage 13). Die Bundesregierung sieht kein Problem darin, dass für wohnungseigentumsrechtliche Verfahren nunmehr auch § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGZPO Anwendung findet. Im Übrigen stehe es den Parteien frei, den Anspruch im Wege des Mahnverfahrens geltend zu machen, sodass § 15a Abs. 1 EGZPO nicht anzuwenden sei (Frage 24).

Änderungen der Bundesnotarordnung

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundesrat hat am 06.03.2009 die vom Bundestag am 13.02.2009 beschlossenen Änderungen der Bundesnotarordnung (BR‑Drs. 127/09) beraten und sich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses entschieden. In den Bundestag eingebracht hatte den Entwurf der Bundesrat selbst bereits im Jahre 2007; die BRAK hatte den Ansatz in ihrer  BRAK‑Stellungnahme Nr. 20/2007 begrüßt.

Elektronische Akte im Grundbuchverfahren

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf eine Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) (BR‑Drs. 66/09) die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren. Nach derzeitigem Grundbuchrecht ist lediglich die Führung der Grundbücher in elektronischer Form möglich; Eintragungsunterlagen sind dem Grundbuchamt jedoch nach wie vor in Papierform vorzulegen. Der technische Fortschritt ermögliche nunmehr auch in dem von strengen Formanforderungen geprägten Grundbuchverfahren die Zulassung der elektronischen Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Grundbuchamt. Der Bundesrat nahm zu dem Entwurf von kleineren Änderungen abgesehen im Wesentlichen positiv Stellung (BR‑Drs. 66/09(B)).

Geldwäschebekämpfung

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat nun neben den Verhaltensempfehlungen für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) und die Geldwäsche, § 261 StGB eine Liste der gleichwertigen Drittstatten nach §§ 5 Abs. 2 Nr. 1 und 3, 6 Abs. 2 Nr. 2, 7 Abs.1 und 12 Abs. 1 Nr. 2 und 4 GwG nebst dem Summary record der EU-Kommission im Internet veröffentlicht.

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundesrat hat am 06.03.2009 dem vom Bundestag am 12.02.2009 beschlossenen Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BR‑Drs. 128/09(B)) zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, das bestehende Versorgungsausgleichsrecht dahingehend zu reformieren, dass eine verfassungsmäßig gerechte und ausgeglichene Aufteilung der in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung etc. ermöglicht wird. Zu dem Entwurf des Gesetzes hatte sich die BRAK zuletzt in der BRAK‑Stellungnahme Nr. 12/2008 positioniert.

Entfernungspauschale

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundesrat hat sich entschieden, den Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur rückwirkenden und unveränderten Wiedereinführung der ungekürzten Entfernungspauschale (BR‑Drs. 147/09), dem das Saarland sowie der Freistaat Thüringen beigetreten sind, nicht in den Bundestag einzubringen. Durch den Gesetzesentwurf der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD soll das Urteil des BVerfG v. 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Bis 2006 hatte die sog. Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 € je Entfernungskilometer betragen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das BVerfG verworfen.

Stellungnahme zur Änderung des § 522 ZPO

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 5/2009 zum Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Änderung der Zivilprozessordnung – § 522 ZPO (BT-Drucks. 16/11457) geäußert. Darin bezeichnet die BRAK das Anliegen des Entwurfs, § 522 Abs. 2, Abs. 3 ZPO zu ändern, als berechtigt. Der gegenwärtige Rechtszustand ist nach Einschätzung der BRAK unbefriedigend. Vorrangig ist die Prüfung, ob überhaupt am Beschlussverfahren festzuhalten ist oder ob die Berufungsgerichte künftig wieder über alle streitigen Berufungen durch Urteil entscheiden müssen. Wird das Beschlussverfahren beibehalten, so ist nach Ansicht der BRAK die Rechtsbeschwerde zu eröffnen.