Archiv für den Monat: November 2006

Juristische Gesellschaft für Ober- und Unterfranken e.V.

Die juristische Gesellschaft für Ober- und Unterfranken e.V. veranstaltet am 28. November 2006, 18.00 Uhr im Spiegelsaal der Harmonie in Bamberg, Schillerplatz 1, eine Podiumsdiskussion zum Thema „Patientenverfügung und passive Sterbehilfe – medizinische und juristische Betreuung am Ende des Lebens“.

Zu diesem Thema werden diskutieren:

– Frau Christine Denzer-Labisch, Psychotherapeutin, Hospiz-Akademie, Bamberg

– Herr Prof. Dr. theol. Volker Eid, Bamberg

– Herr Prof. Michael Heesen, Sozialstiftung Bamberg

– Herr Notar Dr. Hans-Dieter Kutter, Schweinfurt

– Herr Generalstaatsanwalt Dr. Heinz Wabnitz, Bamberg

Die Moderation übernimmt der Präsident des Oberlandesgerichts, Herr Michael Meisenberg. Zu dieser hochaktuellen Thematik, die jeden von uns berühren kann, sind auch Ihre Angehörigen, Verwandten und Bekannten sehr herzlich eingeladen. Im Anschluss an die Podiumsdiskussion findet in der Historischen Bibliothek des Oberlandesgerichts, Wilhelmsplatz 1, ein Empfang statt, zu dem Sie mit Begleitung eingeladen sind. Aus organisatorischen Gründen wird um Mitteilung über Ihr Kommen gebeten:

Michael Meisenberg, Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Tel.: 0951 / 8331001, Fax: 0951 / 8331230, Michael.Meisenberg@olg-ba.bayern.de

Deutscher Anwaltverlag und juris starten Deutsches Anwaltportal

Der Deutsche Anwaltverlag (Bonn) und die juris GmbH (Saarbrücken) haben im Oktober das Deutsche Anwaltportal www.deutschesanwaltportal.de gestartet. Das neuartige Online-Angebot ist speziell auf die Anforderungen von Einzelanwälten und kleinen sowie mittleren Kanzleien zugeschnitten und bietet eine umfangreiche Verknüpfung digitalisierter Werke des Deutschen Anwaltverlags mit dem umfassenden Datenbestand von juris.

Nationaler Integrationsplan

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesjustizministerin eröffnete am 07.11.2006 die Gespräche der Arbeitsgruppe 4 „Lebenssituation von Frauen und Mädchen verbessern, Gleichberechtigung verwirklichen“ für die Erarbeitung eines Nationalen Integrationsplanes. Wie auf dem Integrationsgipfel am 14.07.2006 beschlossen, wurden sechs Arbeitsgruppen gebildet, in denen Migrantinnen und Migranten maßgeblicher politischer und gesellschaftlicher Gruppierungen miteinander diskutieren zu Themen wie Bildung, Sprachförderung, Weiterentwicklung der Integrationskurse bis zur Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit.

Anhörung zu Antiterrorgesetzen

BRAK Logo[BRAK] Am 6. November fand die Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und Anträgen der Opposition zur „Anti-Terror-Datei“ und zum „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ statt. Im Fokus der Diskussion standen zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (BT-Drs. 16/2950) und zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (BT-Drs. 16/2921). Diskutiert wurden dazu ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur „Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Antiterrordateien und Beibehaltung der Trennung von Polizei und Nachrichtendienst“ (BT-Drs. 16/2071), ein Antrag der Linksfraktion zur „Erhaltung des Trennungsgebotes durch Nicht-Einrichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten“ (BT-Drs. 16/2624), ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur „Beibehaltung der zeitlichen Befristung und zur Verbesserung des Rechtsschutzes von Betroffenen bei den Antiterrorgesetzen“ (BT-Drs. 16/2081) und zur „besseren Evaluierung der Antiterrorgesetze“ (BT-Drs. 16/2072) sowie ein Antrag der FDP-Fraktion mit der Forderung, die „Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes präziser zu gestalten“ (BT-Drs. 16/2671). Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie im Internet.

Unternehmenssteuerreform

BRAK Logo[BRAK] Am 02.11.2006 hat die Arbeitsgruppe „Reform der Unternehmenssteuer in Deutschland“ einen Reformentwurf vorgelegt. Die Eckpunkte hierzu gehen aus den Details der wachstumsorientierten Unternehmensteuerreform für Deutschland hervor. Das BMF stellte weitere Informationen zu Funktionsverlagerungen, zum Mantelkauf gem. § 8 Abs. 4 KStG, zur Wertpapierleihe und zu den ökonomischen Aspekten der steuerlichen Behandlung von Finanzierungsaufwendungen zur Verfügung. Lesen Sie zu diesem Thema auch die BMF-Pressemitteilung 133/2006 v. 02.11.2006

Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

BRAK Logo[BRAK] Das Bundesministerium der Justiz hat am 02.11.2006 den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vorgelegt. Ziel des Verordnungsentwurfes ist es, Unsicherheiten bezüglich der Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auszuräumen und diesbezüglich eine Klarstellung in Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu erreichen. Das Bundesministerium der Justiz möchte mit diesem Entwurf die Sanierungschancen für erhaltenswerte Unternehmen und deren Arbeitnehmer in dem bisher üblichen Umfang sichern. Die Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung war auch Gegenstand der Rede der Bundesjustizministerin beim 1. Insolvenzverwalterkongress in Potsdam am 02.11.2006.

Jahressteuergesetz 2007

BRAK Logo[BRAK] Am 08.11.2006 hat der Finanzausschuss des Bundestages den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2007 (BT-Drs. 16/2712, BT-Drs. 16/3036) in geänderter Fassung angenommen. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf bedeutet der Verzicht auf die Regelung, die Steuerschulden eines Schuldners nach Eröffnung der Insolvenz als Masseverbindlichkeiten zu behandeln. In dem Gesetzentwurf ist weiter vorgesehen, die Verlustverrechnungsbeschränkung im Paragrafen 15b des Einkommensteuergesetzes auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen auszudehnen, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2006. (Vgl. dazu die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/2928) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/2735).

Obligatorisches Mahnverfahren

BRAK Logo[BRAK] Die 77. Konferenz der JuMiKo hatte am 01./02.06 in Erlangen beschlossen, im Rahmen einer Länderabfrage zu prüfen, ob durch ein obligatorisches Mahnverfahren für Zahlungsklagen der hohe Anteil der Erledigungen durch Anerkenntnis- und Versäumnisurteil reduziert werden kann (Beschluss zu TOP I.3). Die BRAK hat zu diesem Beschluss Stellung genommen (Stellungnahme Nr. 34/2006). Sie rät dringend davon ab, ein obligatorisches Mahnverfahren einzuführen. Bereits jetzt existiert mit dem schriftlichen Vorverfahren nach § 276 ZPO eine außerordentlich effektive und erfolgreiche Möglichkeit, streitige Verfahren zu beenden. Durch die Einführung eines obligatorischen Mahnverfahrens hätte der zahlungsunfähige Schuldner die Möglichkeit, das Verfahren in die Länge zu ziehen. In den Fällen, in denen Widerspruch eingelegt wird, würde das obligatorische Mahnverfahren weiterhin sowohl eine Belastung für die Justiz als auch für die Anwaltschaft darstellen.

Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesregierung hat im März 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze (BT-Drs. 16/887) vorgelegt. Dieser sieht vor, Verfahren in Wohnungseigentumssachen künftig nicht mehr nach dem FGG, sondern nach den Vorschriften der ZPO durchzuführen. Erstinstanzlich soll das Amtsgericht, in zweiter Instanz das Oberlandesgericht und letztinstanzlich der Bundesgerichtshof zuständig sein. Um den BGH nicht zu sehr zu belasten, soll die Nichtzulassungsbeschwerde für eine Übergangszeit von fünf Jahren ausgeschlossen sein. Die BRAK begrüßt in ihrer Stellungnahme Nr. 33/2006, dass Verfahren in WEG-Sachen nach den Vorschriften der ZPO durchgeführt werden sollen, da hierdurch der Beibringungsgrundsatz gestärkt wird. Kritisiert wird z. B. die Übertragung der Zuständigkeit für die Berufung auf das Oberlandesgericht. Um die Ortsnähe zu wahren, sollte für die Berufung das Landgericht zuständig sein.

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister verkündet

BRAK Logo[BRAK] Am 15.11.2006 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz tritt am 01.01.2007 in Kraft. Die Gesetzesänderungen haben folgende Schwerpunkte: • Umstellung des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters auf den elektronischen Betrieb, • Umstellung des elektronischen Bundesanzeigers für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse, • die Möglichkeit des online-Abrufs wesentlicher publikationspflichtiger Daten eines Unternehmens ab dem 01.01.2007 unter www.unternehmensregister.de.

Entwurf über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen

BRAK Logo[BRAK] Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen (BT-Drs. 16/2930) kann grundsätzlich auch Rechtsanwälte als so genannte Dienstleistungserbringer im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 VSchDG-E betreffen. Der Entwurf trägt einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (Nr. 2006/2004) über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung von Verbraucherrechten zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“) Rechnung. Die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern kommen darüber hinaus als handelnde Behörde im Sinne eines „beauftragten Dritten“ nach § 7 VSchDG-E in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG und § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG in Betracht. Die Befugnisse der zuständigen Behörden sind in § 5 VSchDG-E geregelt. Die zuständigen Behörden treffen die notwendigen Maßnahmen, die zur Feststellung, Beseitigung oder Verhütung künftiger innergemeinschaftlicher Verstöße gegen Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen (hier kommen für Rechtsanwälte in erster Linie Verstöße gegen das UWG in Betracht) erforderlich sind. Insbesondere § 5 Abs. 2 VSchDG-E sieht in diesem Zusammenhang sehr weit reichende Eingriffsbefugnisse vor. So sind dort sowohl ein Einsichtsrecht als auch ein besonderes Betretensrecht vorgesehen, ohne dass im Gesetz nähere Vorgaben zur Verhältnismäßigkeit eines möglichen Eingriffs in die Verschwiegenheitspflicht, das Zeugnisverweigerungsrecht und die Beschlagnahmefreiheit des Rechtsanwalts geregelt sind. Dies hat die BRAK zum Anlass genommen, in zwei Stellungnahmen die Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages sowie den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu bitten, sich dafür einzusetzen, dass den besonderen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in anwaltliche Rechte und Privilegien hinreichend Rechnung getragen wird.