Der 4. Fränkisch-Tschechische Juristentag wird vom 3. – 4. November 2006 traditionsgemäß wieder in Tschechien/Cesky Krumlov (Krummau) stattfinden. Um Vormerkung des Termins wird gebeten. Es ergeht rechtzeitig gesonderte Einladung an alle Kammermitglieder.
Archiv für den Monat: Juli 2006
66. Deutscher Juristentag in Stuttgart vom 19. bis 22. September 2006
Der Deutsche Juristentag e.V. möchte auf den 66. Deutschen Juristentag, der vom 19. bis 22. September 2006 in Stuttgart stattfinden wird, aufmerksam machen. Das Programm des 66. Deutschen Juristentages ist wiederum sehr aktuell, vielseitig und für jeden Juristen interessant.
Gesetzliche Neuregelungen zum 01.07.2006
[BRAK] Eine Zusammenstellung der Bundesregierung über die gesetzlichen Neuregelungen zum 01.07.2006 finden Sie hier. Unter anderem treten Änderungen des RVG sowie eine Erhöhung der Umsatzsteuergrenzen in den alten Bundesländern in Kraft.
Urheberrechtsnovelle
[BRAK] Nachdem der Bundesrat u.a. gefordert hatte, im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (BR-Drs. 257/06) ein bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht zu schaffen (Stellungnahme des Bundesrates – BR-Drs. 257/06 – Beschluss), bekräftigt die Bundesregierung, dass der Entwurf angemessene Rahmenbedingungen hierfür biete. Zudem hält sie an der Zulässigkeit privater Kopien fest (Gegenäußerung der Bundesregierung, Anlage 3 zu BT-Drs. 16/1828, S. 105ff.).
Reform des Unterhaltsrechts
[BRAK] Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (BT-Drs. 16/1830 v. 15.06.2006), der jetzt dem Parlament vorliegt, soll den Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich noch in der Schulausbildung befinden, Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen eingeräumt werden. Die BRAK hatte bereits mit der Stellungnahme 12/2006 zum Regierungsentwurf (BR-Drs. 253/06) Stellung genommen.
GmbH-Reform
[BRAK] Nach seiner Ankündigung (vgl. KammerInfo 12/2006) hat das BMJ nun den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vorgelegt. Durch den Entwurf soll u.a. das Mindeststammkapital auf 10.000 € abgesenkt werden. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Verwaltungssitz der GmbH ins Ausland zu verlegen. Weiterhin soll das Verbot, bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile zu übernehmen, aufgehoben werden. Gleiches gilt für das Verbot, mehrere Teile von Geschäftsanteilen gleichzeitig an denselben Erwerber zu übertragen. Die Verpflichtung zur Leistung besonderer Sicherheiten wird zur Erleichterung der Gründung der Ein-Personen-GmbH aufgehoben. Die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs des Geschäftsanteils bei Vertrauen auf den mehrjährig unbeanstandet gebliebenen Stand der Gesellschafterliste wird geschaffen. Die Schadensersatzpflicht der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft wird auf Geschäftsführer erweitert, die Beihilfe zur Ausplünderung der Gesellschaft durch die Gesellschafter leisten und dadurch die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft herbeiführen. Schließlich soll das Eigenkapitalersatzrecht grundlegend dereguliert werden.
PKH – Begrenzungsgesetz
[BRAK] Mit dem Entwurf eines Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetzes – PKHBegrenzG (BT-Drs. 16/1994 v. 28.06.2006) will der Bundesrat Aufwendungen für die PKH schnell und dauerhaft begrenzen, da die Länderhaushalte diese nicht länger bewältigen könnten. Die Leistungen der PKH sollen begrenzt werden, indem erstens die Eigenbeteiligung erhöht werden soll und zweitens diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das Existenzminimum hinausgehe, PKH künftig nur noch als Darlehen erhalten sollten. Zudem soll durch die Korrektur der Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegengewirkt werden. In der Stellungnahme der Bundesregierung (Anlage 2 in BT-Drs. 16/1994, S. 79ff.) sieht diese verfassungsrechtliche Vorgaben an zahlreichen Stellen des Entwurfs nicht hinreichend gewahrt.
Reform der Führungsaufsicht
[BRAK] Die Bundesregierung strebt mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht (BT-Drs. 16/1993) eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des bisherigen Rechts an. Die Führungsaufsicht dient der Nachsorge und der Wiedereingliederung entlassener Straftäter. Sie gibt Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminellen nach der Verbüßung ihrer Haft oder dem Ende ihrer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit. Dabei ist das vorrangige Ziel der Führungsaufsicht die Verhinderung neuer Straftaten. Der Bundesrat hatte in seiner 822. Sitzung eine Stellungnahme – BR-Drs. 256/06 (Beschluss) – zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 256/06) beschlossen.
Stärkung der Sicherungsverwahrung
[BRAK] Durch den Gesetzentwurf des Bundesrates eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Stärkung der Sicherungsverwahrung (BT-Drs. 16/1992 v. 26.06.2006) soll Gerichten auch nach dem Verkünden des Urteils die Möglichkeit eingeräumt werden, nachträglich Sicherungsverwahrung anzuordnen. Gerade bei Tätern, die extrem gefährlich seien, bisher jedoch erst eine gravierende Straftat begangen hätten, sei die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in gravierenden Fällen notwendig zum Schutz der Bevölkerung. Nach den Plänen des Bundesrates soll die Sicherungsverwahrung auch für Heranwachsende gelten. Die Bundesregierung plant einen eigenen Gesetzentwurf hierzu.
Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten
[BRAK] Der Bundestag hat am 29.06.2006 den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten (BT-Drucks. 16/700) aufgrund der Beschlussempfehlung und des Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2021) in veränderter Form angenommen. Wichtigste Änderung durch den Rechtsausschuss ist die nunmehrige Möglichkeit der weiteren Beschwerde bei Anordnung des dinglichen Arrestes nach § 111b Abs. 2 StPO, sofern ein Betrag von mehr als 20.000 € arretiert wird. Dieser Vorschlag entspricht mit Ausnahme der Wertgrenze der BRAK-Stellungnahme-Nr. 21/2006.
EU-Haftbefehl
[BRAK] In der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 23 v. 29.06.2006 warnt die BRAK davor, dass durch den am 29.06.2006 vom Bundestag – in der durch den Rechtsausschuss veränderten Form – angenommenen Entwurf eines Europäischen Haftbefehlsgesetzes (BT-Drs. 16/1024) Rechtsunsicherheiten entstehen können. Die BRAK hatte zuvor in der BRAK-Stellungnahme Nr. 30/2005 den Referentenentwurf zur neuen Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl (RbEuHb) auf der Grundlage der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG v. 18.07.2005 kritisiert, weil dadurch die Vorgaben des BVerfG nur unzureichend umgesetzt werden.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
[BRAK] Der Bundestag hat am 29.06.2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG (BT-Drs. 16/1780) beschlossen (BR-Drs. 466/06). Dabei sind die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2022) berücksichtigt worden. Mit dem Gesetz sollen vier EU- Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 07.07.2006 mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 466/1/06) sehen vor, dass kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt werden soll. Lesen Sie auch die Information des Bundestages v. 29.06.2006 und die BMJ-Pressemitteilung v. 29.06.2006.
Föderalismusreform
[BRAK] Der Bundestag hat am 30.06.2006 das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen (BR-Drs. 462/06). Dadurch werden insgesamt 25 Artikel des Grundgesetzes geändert und Zuständigkeiten neu zugeschnitten (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c GG). Zudem werden 21 Bundesgesetze geändert. Lesen Sie hierzu auch die Presseinformation der Bundesregierung v. 30.06.2006. Die BRAK kritisierte in der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 24 v. 30.06.2006 erneut die Verlagerung der Kompetenz im Strafvollzugsrechts vom Bund auf die Länder, da so eine Rechtszersplitterung zu befürchten ist.
BRAK-Initiative „Anwälte mit Recht im Markt“
[BRAK] Die BRAK hat ein Mandantenwörterbuch erstellt. Dieses soll helfen, die juristische Fachsprache für Mandanten verständlich zu machen. Das Wörterbuch kann zu einem Stückpreis von 2,00 € zzgl. MwSt. und Versandkosten bei der BRAK unter zentrale@brak.de oder per Fax unter 030/284 939-11 bestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.anwaelte-im-markt.de unter der Rubrik Für Anwälte/Aktuelles.
Neue Auflage BORA und FAO
[BRAK] Die neuen Regelungen in der Berufsordnung und Fachanwaltsordnung sind zum 01.07.2006 in Kraft getreten. Die neue Auflage des BRAK-Hefts Berufsordnung und Fachanwaltsordnung (Stand: 01.07.2006) ist erhältlich. Darin sind alle Änderungen bis zu diesem Zeitpunkt zu §§ 3 Abs. 2, 7 BORA und zu den neuen Fachanwaltschaften enthalten. Kammermitglieder haben das Heft mit der letzten Ausgabe von RAK-InForm bereits erhalten. Andere Interessenten können sich auch an die BRAK wenden (zentrale@brak.de), wo das Heft für 0,50 € zzgl. Versandkosten erhältlich ist.
Änderung der Beratungsgebühren ab 01.07.2006
[BRAK] Am 01.07.2006 ist der geänderte § 34 RVG in Kraft getreten. Die Nrn. 2100 bis 2103 VV RVG wurden aufgehoben. Die übrigen Gebühren in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses sind jeweils um einen Abschnitt nach oben gerückt. Die Neuregelung der Beratungsgebühren bedeutet, dass der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten für die Beratung, die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Wenn keine Vereinbarung getroffen ist, erhält der Rechtsanwalt die üblichen Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde keine Vergütungsvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro, für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro.
