[BRAK] In der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 23 v. 29.06.2006 warnt die BRAK davor, dass durch den am 29.06.2006 vom Bundestag – in der durch den Rechtsausschuss veränderten Form – angenommenen Entwurf eines Europäischen Haftbefehlsgesetzes (BT-Drs. 16/1024) Rechtsunsicherheiten entstehen können. Die BRAK hatte zuvor in der BRAK-Stellungnahme Nr. 30/2005 den Referentenentwurf zur neuen Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl (RbEuHb) auf der Grundlage der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG v. 18.07.2005 kritisiert, weil dadurch die Vorgaben des BVerfG nur unzureichend umgesetzt werden.