[BRAK] Nachdem der Bundesrat u.a. gefordert hatte, im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (BR-Drs. 257/06) ein bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht zu schaffen (Stellungnahme des Bundesrates – BR-Drs. 257/06 – Beschluss), bekräftigt die Bundesregierung, dass der Entwurf angemessene Rahmenbedingungen hierfür biete. Zudem hält sie an der Zulässigkeit privater Kopien fest (Gegenäußerung der Bundesregierung, Anlage 3 zu BT-Drs. 16/1828, S. 105ff.).