Stärkung der Sicherungsverwahrung

BRAK Logo[BRAK] Durch den Gesetzentwurf des Bundesrates eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Stärkung der Sicherungsverwahrung (BT-Drs. 16/1992 v. 26.06.2006) soll Gerichten auch nach dem Verkünden des Urteils die Möglichkeit eingeräumt werden, nachträglich Sicherungsverwahrung anzuordnen. Gerade bei Tätern, die extrem gefährlich seien, bisher jedoch erst eine gravierende Straftat begangen hätten, sei die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in gravierenden Fällen notwendig zum Schutz der Bevölkerung. Nach den Plänen des Bundesrates soll die Sicherungsverwahrung auch für Heranwachsende gelten. Die Bundesregierung plant einen eigenen Gesetzentwurf hierzu.