Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 29.06.2006 den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten (BT-Drucks. 16/700) aufgrund der Beschlussempfehlung und des Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2021) in veränderter Form angenommen. Wichtigste Änderung durch den Rechtsausschuss ist die nunmehrige Möglichkeit der weiteren Beschwerde bei Anordnung des dinglichen Arrestes nach § 111b Abs. 2 StPO, sofern ein Betrag von mehr als 20.000 € arretiert wird. Dieser Vorschlag entspricht mit Ausnahme der Wertgrenze der BRAK-Stellungnahme-Nr. 21/2006.