Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

Justizmodernisierungsgesetz

Symposium “Ein neues Internationales Vertragsrecht für Europa”

Veröffentlichungen für Rechtsanwälte im Rahmen der Schriftreihe des Instituts für Freie Berufe (IFB) Nürnberg

Einladung zu den ersten Internationalen Deutschen Golf Justiz- und Polizeimeisterschaften

Weiterbildungsangebot der Universität Bielefeld – Institut für Anwalts- und Nortarrecht – Mediation für Rechtsanwälte und Reiserecht

Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz

Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

Elektronischer Rechtsverkehr – XML-Tage in Berlin

Mediations-Kongress

4. Fränkisch-Tschechischer Juristentag

66. Deutscher Juristentag in Stuttgart vom 19. bis 22. September 2006

Gesetzliche Neuregelungen zum 01.07.2006

Urheberrechtsnovelle

Reform des Unterhaltsrechts

GmbH-Reform

PKH – Begrenzungsgesetz

Reform der Führungsaufsicht

Stärkung der Sicherungsverwahrung

Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten

EU-Haftbefehl

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Föderalismusreform

BRAK-Initiative „Anwälte mit Recht im Markt“

Neue Auflage BORA und FAO

Justizmodernisierungsgesetz

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesregierung hat am 19.07.2006 den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz beinhaltet Änderungen des Kostenrechts, des Strafverfahrensrechts und des Zivilprozessrechts. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 19.07.2006. Die BRAK hatte bereits im Juni mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 19/2006 zu dem Gesetzesvorhaben Stellung genommen.

Symposium “Ein neues Internationales Vertragsrecht für Europa”

Prof. Dr. Stefan Leible, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung veranstaltet an der Universität Bayreuth am 22./23. September 2006 zusammen mit seinem Kollegen Franco Ferrari (Universität Verona) ein Symposium zum Thema „Ein neues Internationales Vetragsrecht für Europa – Der Vorschlag für eine Rom I-Verordnung“. Gerade die Rechtsanwälte werden in besonderem Maße von den bevorstehenden Änderungen betroffen sein. Weitere Informationen erhalten Sie über die Lehrstuhl-Homepage, die Sie am Einfachsten über www.leible.info erreichen.

Veröffentlichungen für Rechtsanwälte im Rahmen der Schriftreihe des Instituts für Freie Berufe (IFB) Nürnberg

Das Institut für Freie Berufe Nürnberg veröffentlicht im Rahmen seiner Schriftenreihe verschiedene Informationsschriften zum Thema Rechtsanwälte sowie allgemein zu den Freien Berufen. Derzeit erhältlich sind im Rahmen der Schriftenreihe die Themen „Marketing in Anwaltskanzleien“ (Bd. 25, 2002), „Kooperationsformen bei Rechtsanwälten“ (Bd. 27, 2005), „Zur freiwilligen Rückgabe von Zulassungen durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland“ (Bd. 28, 2005) sowie im Rahmen der kurzen Reihe „Ein Jahr Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – Auswirkungen der Novellierung des anwaltlichen Gebührenrechts auf die berufliche und wirtschaftliche Lage der Anwaltschaft“ (2006), „Wettbewerb in Freien Berufen – Bestandsaufnahmen und Perspektiven“ (2004), „Die Zukunft der Freien Berufe und ihrer Kammern“ (2005). Die Schriften beinhalten aufbauend auf der Analyse von themenspezifischen Sekundärdaten jeweils die Ergebnisse verschiedener durch das Institut für Freie Berufe Nürnberg durchgeführter empirischer Studien. Damit enthalten die verschiedenen Ausgaben der Schriftenreihe aktuelles Datenmaterial, welches direkt durch Befragungen der Berufsträger ermittelt wurde. Die Veröffentlichungen sind über die Homepage des Instituts für Freie Berufe Nürnberg unter http://www.ifb.uni-erlangen.de oder telefonisch unter 0911/23565- 12 (Frau Albrecht) bzw. per E-Mail: sigrid.albrecht@ifb.uni-erlangen.de gegen eine Schutzgebühr zu beziehen. Zudem können Sie sich auch postalisch an das IFB wenden: Institut für Freie Berufe Nürnberg, Marienstr. 2, 90402 Nürnberg. Auf der Homepage finden Sie weitere berufsspezifische Informationen.

Weiterbildungsangebot der Universität Bielefeld – Institut für Anwalts- und Nortarrecht – Mediation für Rechtsanwälte und Reiserecht

An der Universität Bielefeld findet von Oktober bis Dezember 2006 eine Weiterbildung „Mediation für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ statt, die sechs Module mit insgesamt 160 Stunden umfasst. Nach Abschluss der Weiterbildung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Zertifikat erteilt. Die Teilnahmegebühr beträgt 3.900,- €.

Außerdem veranstaltet die Universität Bielefeld am 18. November 2006 einen Anwaltskurs zum Thema Reiserecht. Referent dieser Veranstaltung ist Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Direktor der Forschungsstelle für Reiserecht.

Anmeldungen im Internet unter www.mediation-fuer-rechtsanwaelte.de oder www.anwaltskurse.de

Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz

BRAK Logo[BRAK] Das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz ist am 13.07.2006 veröffentlicht worden (BGBl I, S. 1426 ff.). Es trat größtenteils am 14.07.2006 in Kraft. Art. 1 Nr. 10 Buchstabe a, Nr. 11, 13, 20 und 21 des Gesetzes treten erst am 01.01.2007 in Kraft. Das Gesetz soll die Interessen von Aktionären bei Angeboten zur Übernahme von Unternehmen und bei Anteilskäufen, die zu einer Kontrolle des Unternehmens führen, schützen. Art. 3 des Entwurfs beinhaltet auch eine Änderung des RVG.

Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

BRAK Logo[BRAK] Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) sind Rundfunkgebühren für internetfähige PCs zu entrichten. Dies ergibt sich aus §§ 1 und 5 Abs. 3 RGebStV. Nach den Übergangsbestimmungen in § 11 RGebStV sind jedoch internetfähige PCs generell bis zum 31.12.2006 von der Rundfunkgebührenpflicht ausgenommen. Ab 01.01.2007 müssen allerdings auch Rechtsanwälte, die kein Fernseh- oder Radiogerät in ihrer Kanzlei haben, für die Gesamtheit ihrer PC-Geräte eine Rundfunkgebühr zahlen. Die monatliche Rundfunkgebührenhöhe für Radio und Fernsehen beträgt 17,03 €, die Monatsgebühr für ein Radio 5,52 €. Die BRAK hatte im Vorfeld über den BFB versucht, sich gegen die Einführung dieser Rundfunkgebühren zu wehren. Ein Musteranschreiben mit den wesentlichen Argumenten, die gegen eine solche Gebührenpflicht für Freiberufler sprechen, finden Sie hier. Es kann bei Bedarf auf Landesebene eingesetzt werden.

Elektronischer Rechtsverkehr – XML-Tage in Berlin

BRAK Logo[BRAK] Vom 25. – 27.09.2006 finden die XML-Tage in Berlin statt. Im Rahmen des Themenschwerpunkts E-Justice des XML-Wirtschaftsforums am 26.09.2006 werden Experten aus Justiz, Wissenschaft, Politik, Verbänden und Unternehmen eine Zwischenbilanz zum Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in Deutschland ziehen. Auf dem Programm steht zudem eine Podiumsdiskussion zum Thema „Elektronischer Rechtsverkehr im Spannungsfeld von Effizienz und Akzeptanz“, an der auch der Vorsitzende des Ausschusses Informatik und Kommunikation der BRAK teilnehmen wird. Hier können Sie sich registrieren.

Urheberrechtsnovelle

BRAK Logo [BRAK] Nachdem der Bundesrat u.a. gefordert hatte, im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (BR-Drs. 257/06) ein bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht zu schaffen (Stellungnahme des Bundesrates – BR-Drs. 257/06 – Beschluss), bekräftigt die Bundesregierung, dass der Entwurf angemessene Rahmenbedingungen hierfür biete. Zudem hält sie an der Zulässigkeit privater Kopien fest (Gegenäußerung der Bundesregierung, Anlage 3 zu BT-Drs. 16/1828, S. 105ff.).

Reform des Unterhaltsrechts

BRAK Logo[BRAK] Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (BT-Drs. 16/1830 v. 15.06.2006), der jetzt dem Parlament vorliegt, soll den Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich noch in der Schulausbildung befinden, Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen eingeräumt werden. Die BRAK hatte bereits mit der Stellungnahme 12/2006 zum Regierungsentwurf (BR-Drs. 253/06) Stellung genommen.

GmbH-Reform

BRAK Logo [BRAK] Nach seiner Ankündigung (vgl. KammerInfo 12/2006) hat das BMJ nun den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vorgelegt. Durch den Entwurf soll u.a. das Mindeststammkapital auf 10.000 € abgesenkt werden. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Verwaltungssitz der GmbH ins Ausland zu verlegen. Weiterhin soll das Verbot, bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile zu übernehmen, aufgehoben werden. Gleiches gilt für das Verbot, mehrere Teile von Geschäftsanteilen gleichzeitig an denselben Erwerber zu übertragen. Die Verpflichtung zur Leistung besonderer Sicherheiten wird zur Erleichterung der Gründung der Ein-Personen-GmbH aufgehoben. Die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs des Geschäftsanteils bei Vertrauen auf den mehrjährig unbeanstandet gebliebenen Stand der Gesellschafterliste wird geschaffen. Die Schadensersatzpflicht der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft wird auf Geschäftsführer erweitert, die Beihilfe zur Ausplünderung der Gesellschaft durch die Gesellschafter leisten und dadurch die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft herbeiführen. Schließlich soll das Eigenkapitalersatzrecht grundlegend dereguliert werden.

PKH – Begrenzungsgesetz

BRAK Logo[BRAK] Mit dem Entwurf eines Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetzes – PKHBegrenzG (BT-Drs. 16/1994 v. 28.06.2006) will der Bundesrat Aufwendungen für die PKH schnell und dauerhaft begrenzen, da die Länderhaushalte diese nicht länger bewältigen könnten. Die Leistungen der PKH sollen begrenzt werden, indem erstens die Eigenbeteiligung erhöht werden soll und zweitens diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das Existenzminimum hinausgehe, PKH künftig nur noch als Darlehen erhalten sollten. Zudem soll durch die Korrektur der Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegengewirkt werden. In der Stellungnahme der Bundesregierung (Anlage 2 in BT-Drs. 16/1994, S. 79ff.) sieht diese verfassungsrechtliche Vorgaben an zahlreichen Stellen des Entwurfs nicht hinreichend gewahrt.

Reform der Führungsaufsicht

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesregierung strebt mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht (BT-Drs. 16/1993) eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des bisherigen Rechts an. Die Führungsaufsicht dient der Nachsorge und der Wiedereingliederung entlassener Straftäter. Sie gibt Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminellen nach der Verbüßung ihrer Haft oder dem Ende ihrer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit. Dabei ist das vorrangige Ziel der Führungsaufsicht die Verhinderung neuer Straftaten. Der Bundesrat hatte in seiner 822. Sitzung eine Stellungnahme – BR-Drs. 256/06 (Beschluss) – zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 256/06) beschlossen.

Stärkung der Sicherungsverwahrung

BRAK Logo[BRAK] Durch den Gesetzentwurf des Bundesrates eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Stärkung der Sicherungsverwahrung (BT-Drs. 16/1992 v. 26.06.2006) soll Gerichten auch nach dem Verkünden des Urteils die Möglichkeit eingeräumt werden, nachträglich Sicherungsverwahrung anzuordnen. Gerade bei Tätern, die extrem gefährlich seien, bisher jedoch erst eine gravierende Straftat begangen hätten, sei die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in gravierenden Fällen notwendig zum Schutz der Bevölkerung. Nach den Plänen des Bundesrates soll die Sicherungsverwahrung auch für Heranwachsende gelten. Die Bundesregierung plant einen eigenen Gesetzentwurf hierzu.

Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 29.06.2006 den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten (BT-Drucks. 16/700) aufgrund der Beschlussempfehlung und des Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2021) in veränderter Form angenommen. Wichtigste Änderung durch den Rechtsausschuss ist die nunmehrige Möglichkeit der weiteren Beschwerde bei Anordnung des dinglichen Arrestes nach § 111b Abs. 2 StPO, sofern ein Betrag von mehr als 20.000 € arretiert wird. Dieser Vorschlag entspricht mit Ausnahme der Wertgrenze der BRAK-Stellungnahme-Nr. 21/2006.

EU-Haftbefehl

BRAK Logo[BRAK] In der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 23 v. 29.06.2006 warnt die BRAK davor, dass durch den am 29.06.2006 vom Bundestag – in der durch den Rechtsausschuss veränderten Form – angenommenen Entwurf eines Europäischen Haftbefehlsgesetzes (BT-Drs. 16/1024) Rechtsunsicherheiten entstehen können. Die BRAK hatte zuvor in der BRAK-Stellungnahme Nr. 30/2005 den Referentenentwurf zur neuen Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl (RbEuHb) auf der Grundlage der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG v. 18.07.2005 kritisiert, weil dadurch die Vorgaben des BVerfG nur unzureichend umgesetzt werden.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 29.06.2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG (BT-Drs. 16/1780) beschlossen (BR-Drs. 466/06). Dabei sind die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2022) berücksichtigt worden. Mit dem Gesetz sollen vier EU- Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 07.07.2006 mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 466/1/06) sehen vor, dass kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt werden soll. Lesen Sie auch die Information des Bundestages v. 29.06.2006 und die BMJ-Pressemitteilung v. 29.06.2006.

Föderalismusreform

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 30.06.2006 das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen (BR-Drs. 462/06). Dadurch werden insgesamt 25 Artikel des Grundgesetzes geändert und Zuständigkeiten neu zugeschnitten (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c GG). Zudem werden 21 Bundesgesetze geändert. Lesen Sie hierzu auch die Presseinformation der Bundesregierung v. 30.06.2006. Die BRAK kritisierte in der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 24 v. 30.06.2006 erneut die Verlagerung der Kompetenz im Strafvollzugsrechts vom Bund auf die Länder, da so eine Rechtszersplitterung zu befürchten ist.

BRAK-Initiative „Anwälte mit Recht im Markt“

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat ein Mandantenwörterbuch erstellt. Dieses soll helfen, die juristische Fachsprache für Mandanten verständlich zu machen. Das Wörterbuch kann zu einem Stückpreis von 2,00 € zzgl. MwSt. und Versandkosten bei der BRAK unter zentrale@brak.de oder per Fax unter 030/284 939-11 bestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.anwaelte-im-markt.de unter der Rubrik Für Anwälte/Aktuelles.

Neue Auflage BORA und FAO

BRAK Logo[BRAK] Die neuen Regelungen in der Berufsordnung und Fachanwaltsordnung sind zum 01.07.2006 in Kraft getreten. Die neue Auflage des BRAK-Hefts Berufsordnung und Fachanwaltsordnung (Stand: 01.07.2006) ist erhältlich. Darin sind alle Änderungen bis zu diesem Zeitpunkt zu §§ 3 Abs. 2, 7 BORA und zu den neuen Fachanwaltschaften enthalten. Kammermitglieder haben das Heft mit der letzten Ausgabe von RAK-InForm bereits erhalten. Andere Interessenten können sich auch an die BRAK wenden (zentrale@brak.de), wo das Heft für 0,50 € zzgl. Versandkosten erhältlich ist.