Justizmodernisierungsgesetz

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesregierung hat am 19.07.2006 den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz beinhaltet Änderungen des Kostenrechts, des Strafverfahrensrechts und des Zivilprozessrechts. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 19.07.2006. Die BRAK hatte bereits im Juni mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 19/2006 zu dem Gesetzesvorhaben Stellung genommen.